Hamburg - Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein hat erhebliche Bedenken wegen der Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien durch den Bundeswahlleiter geäußert: Gerade im Fall der Freien Union der ehemaligen CSU-Rebellin Gabriele Pauli habe er "erhebliche Zweifel" an der Vorgehensweise des Ausschusses, sagte Klein. Zumindest hätte man hier "die bei der Parteizulassung eigentlich erforderliche Großzügigkeit walten lassen können und müssen".
Gabriele Pauli: Ex-Bundesverfassungsrichters Klein bezweifelt Rechtmäßigkeit des Ausschlusses ihrer Partei von den Bundestagswahlen
Auch bei anderen Parteien sei "angesichts des Gewichtes der getroffenen Entscheidungen" des Bundeswahlausschusses "das ganze Verfahren nicht sehr vertrauenerweckend". So nahm der Bundeswahlleiter an, der Ausschuss könne einmal getroffene Entscheidungen nicht korrigieren. Das sei seiner Ansicht nach "nicht haltbar" und führe zu "Gefahren für die Gültigkeit der Wahl".
Der Bundeswahlausschuss hatte vier kleinen Parteien Anfang August - trotz Beschwerden - die Zulassung ihrer Landeslisten zur Bundestagswahl verweigert. Neben der Freien Union waren dies die Grauen, "Die Partei" vom Ex-Chefredakteur des Satiremagazins "Titanic" und die Bürgerpartei für Alle (BPA). Die Parteien hatten heftig gegen die Entscheidung protestiert und zum Teil rechtliche Schritte angekündigt.
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