Berlin - Gabriele Pauli geht in die Offensive: Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin will mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht doch noch ihre Zulassung zur Bundestagswahl erreichen. Ein entsprechender Antrag sei vorbereitet und werde am Mittwoch bei Gericht eingereicht, sagte der Justiziar und Bayerische Landesvorsitzende der Partei, Oliver Schmidl, dem "Tagesspiegel". Laut Schmidl könnte das Gericht noch in dieser Woche über den Fall entscheiden.
Eine Kandidatur der Freien Union in Bayern war abgelehnt worden, weil auf der Landesliste Paulis Unterschrift fehlte. Die im bayerischen Landtag sitzende 52-Jährige hatte eigentlich als Spitzenkandidatin in den Bundestag einziehen wollen. Auch in anderen Bundesländern war die neu gegründete Organisation nicht zur Wahl zugelassen worden, weil sie nicht die dafür erforderlichen Unterstützungsunterschriften eingereicht hatte.
Noch eine weitere kleine Partei kämpft gegen den Ausschluss von den Bundestagswahlen durch den Bundeswahlleiter. Wie die Freie Union will "Die Partei" des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn, der unter anderem für SPIEGEL ONLINE SPAM tätig ist, ihre Zulassung per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts.
Die Gruppierung, die nach eigenen Angaben rund 6000 Mitglieder in neun Landesverbänden hat, erhob schwere Vorwürfe gegen Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Er habe durch eine "gravierende rechtswidrige Falschinformation" den Bundeswahlausschuss getäuscht.
Dabei geht es unter anderem um den Umfang der parteilichen Aktivitäten, die für eine Anerkennung als Partei mitentscheidend sind. Egeler war lediglich von einem Landesverband der Partei ausgegangen - obwohl deren Vertreter in der maßgeblichen Sitzung Mitte Juli auf Nachfrage neun Landesverbände aufgezählt hatte, wie auf einem Videoausschnitt aus der Sitzung im Internetportal YouTube dokumentiert ist.
Egeler verwies auf ein früheres Schreiben der Partei, aus dem er auf die Existenz nur eines Landesverbandes geschlossen hatte. Der Inhalt des Schreibens ist allerdings umstritten - laut Partei wurde darin lediglich eine Personalie mitgeteilt.
Die Erfolgsaussichten des Eilantrags der Partei gelten allerdings als gering. Die Verfassungsrichter hatten Ende Juli einen Eilantrag der Partei "Die Grauen" gegen ihre Nichtzulassung abgewiesen, weil "nach dem Willen des Verfassungsgebers" Rechtsschutz erst per Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Urnengang möglich sei.
Zuletzt hatte auch der frühere Verfassungsrichter Hans Hugo Klein die Nichtzulassungen im SPIEGEL heftig kritisiert und vor der Ungültigkeit der Bundestagswahlen gewarnt: Das ganze Verfahren sei "nicht sehr vertrauenerweckend", sagte er . Die Annahme des Bundeswahlleiters, einmal getroffene Entscheidungen des Wahlausschusses könnten nicht mehr korrigiert werden, sei nicht haltbar. Das führe zu "Gefahren für die Gültigkeit der Wahl", sagte Klein.
anr/AFP/dpa
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jeder sollte vor der wahl überprüft werden, ob er weiß was er da macht. mehr...
Wie einige Vorposter bereits geschrieben haben: Ja, natürlich, so sagt es ja auch das BVerfG. Ich verstehe auch gar nicht, wieso es hier so schwer ist, ein leichtes System zu finden. Es gibt 598 Sitze im Bundestag, die eine [...] mehr...
Wir brauchen eine plebiszitäre Demokratie nach Schweizer Vorbild....dezentral organisiert und mit starken Kommunen! http://www.zeit-fragen.ch Und ein gesetzlich verankertes Streikrecht! mehr...
Ganz genau, die Frage als solches stellt sich eigentlich überhaupt nicht, denn sie wurde bereits hinreichend vom Bundesverfassungsgericht beantwortet. Mir persönlich stellt sich eher die Frage ob die VORSÄTZLICHE Missachtung [...] mehr...
Neben bei sollten die Medien mal an die Lobbyisten gehen, und dieses (Pack) Endlich mal zur Rede stellen. LG mehr...
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