Von Christian Teevs
Berlin - Thomas Oppermann ist bestens gelaunt. Ausgiebig lobt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD das Ergebnis der Verhandlungen zu den EU-Begleitgesetzen. "Einen weitgehenden Konsens" habe es mit der CDU gegeben, auch mit FDP und Grünen seien "sehr konstruktive Gespräche" gelaufen, sagt Oppermann.
Nur zwei Parteien nimmt der SPD-Mann von seinem Lob aus: Die Linke, die nie an einer konstruktiven Mitarbeit interessiert gewesen sei - und die CSU.
Genüsslich lehnt sich Oppermann zurück: "Seehofer ist als bayerischer Löwe abgesprungen, aber als europäischer Bettvorleger gelandet." Was er meint: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das ursprüngliche Begleitgesetz verworfen wurde, hatte die CSU einen Katalog mit 14 Forderungen vorgelegt - darunter Volksentscheide in Zukunftsfragen Europas und einen völkerrechtlichen Vorbehalt. Nach letzterem sollte der Lissabon-Vertrag nur im Einklang mit der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts gelten. Zudem wollte die CSU die Bundesregierung streng an Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat binden, wenn sie in Brüssel verhandelt.
"Die Forderungen der CSU sind vom Tisch", freut sich Oppermann nun. Und stichelt weiter in Richtung Seehofer-Partei: "Die Scheinheiligkeit, mit der die CSU Volksentscheide bei EU-Beitritten gefordert hat, hat mich gestört." Es sei der Ruf nach "diskriminierenden Plebisziten" gewesen, mit denen Ressentiments geschürt worden wären. Dies sei laut Oppermann nicht nur mit der SPD, sondern auch mit den anderen Fraktionen nicht zu machen gewesen.
Eigentlich eignet sich das Thema EU und Lissabon-Vertrag kaum für den Wahlkampf - es ist komplex, und das Karlsruher Urteil gab allen Parteien zu denken. Doch die SPD hofft nun, aus dem offensiven Auftreten der CSU im Vorfeld der Verhandlungen Profit schlagen zu können.
Oppermanns Kollege aus Bayern, Hartmut Koschyk, bemüht sich dagegen, die Erfolge seiner Partei herauszustreichen. "Wir haben als CSU viel erreicht", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe - und kritisiert seinerseits den Koalitionspartner: Man habe sich "schon auch gegen Widerstände bei der SPD durchsetzen müssen". Landesgruppenchef Peter Ramsauer sagte: "Ohne das Drängen der CSU hätte es keine Eins-zu-eins-Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils gegeben." Der Fraktionschef im bayerischen Landtag, Georg Schmid, dagegen gibt zu: "Das Ergebnis hätte besser sein können."
Zuletzt hatten sich die Christsozialen am Dienstag an die gesetzliche Verankerung der kommunalen Daseinsvorsorge geklammert - sprich die Selbstverwaltung der Kommunen. Laut Teilnehmern konnten sie sich immerhin dabei durchsetzen. Außerdem bekommt der Bundestag mehr Mitspracherechte bei der gemeinsamen Handelspolitik der EU.
Fraktionen verhandeln am Donnerstag und Freitag
Auf vier Gesetzentwürfe hat sich die Koalition geeinigt, sie sollen am 26. August und 8. September in den Bundestag eingebracht werden. Das Gesetz könnte dann zum 1. Oktober in Kraft treten. Am Donnerstag trifft sich die SPD-Fraktion zur Beratung, am Freitag die Union. Zunächst soll es ein neues Integrationsverantwortungsgesetz geben. Darin wird festgelegt, wie europäisches Vertragsrecht geändert werden kann - die Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf die EU bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Außerdem wird aus einer bisherigen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union nun ein Gesetz - das EUZBBG. Das soll sicherstellen, dass die Abgeordneten über EU-Entscheidungen stärker als bisher informiert werden und dazu Stellung nehmen können. Anders als beim Integrationsverantwortungsgesetz kann die Bundesregierung aus außen- oder integrationspolitischen Gründen von der Empfehlung des Parlaments abweichen. Sie ist lediglich gehalten, "Einvernehmen" mit dem Bundestag herzustellen. Oppermann: "Es ist also nicht so, dass der Bundestag bei jeder EU-Gesetzesentscheidung zustimmen muss."
Gleiches gilt beim EUZBLG, dem Gesetz zur Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und den Ländern. Allerdings ist hier ohnehin schon jetzt im Artikel 23 des Grundgesetzes geregelt, dass bei einer ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Länder die Wahrnehmung der deutschen Rechte auf EU-Ebene "vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen" wird.
Mit Material von dpa, ddp und AP
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Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...
Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...
......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...
Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...
Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...
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