Frankfurt am Main - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat sich für eine Änderung der Dienstwagen-Richtlinien ausgesprochen. Die bisherigen Regeln für Nutzung und Versteuerung der Fahrten seien von ihr zutreffend angewendet worden, sagte die SPD-Politikerin der "Passauer Neuen Presse" laut Vorabmeldung. Wenn diese korrekte Nutzung jedoch zu einer wochenlangen Debatte führe, mache sie folgenden Vorschlag: "Der Haushaltsausschuss sollte sich mit der Neufassung der Dienstwagen-Richtlinien und der Einkommensteuerrichtlinien befassen - aber dann für alle. Korrektes Verhalten darf nicht zum Vorwurf führen, man handle unmoralisch. Wenn doch, müssen die Richtlinien geändert werden."
Über Forderungen der nach einer erneuten Einschaltung des Bundesrechnungshofs zur Überprüfung ihrer Dienstwagennutzung in den Spanien-Urlauben der vergangenen Jahre sagte Schmidt, der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin habe bereits am 6. August die Antworten zu den Fahrten in den Vorjahren erhalten. Doch könne man das in der Sitzung des Haushaltsausschusses in der kommenden Woche gerne diskutieren. Die SPD-Politikerin beteuerte dem Bericht zufolge: "Ich habe private und dienstliche Fahrten strikt getrennt, und auch meine An- und Abreise in den Urlaub habe ich selbstverständlich privat bezahlt."
Auch SPD-Bundestagsabgeordnete beklagten die Debatte über die Nutzung von Schmidts Dienstwagen und kritisierten indirekt die Ministerin. Zwar versuche die Lobby jetzt, sich an Schmidt zu rächen, sagte Stephan Hilsberg der "Bild"-Zeitung laut Vorabmeldung. "Aber gerade in ihrem Amt hätte sich Ulla Schmidt tadellos verhalten müssen. Sie war da wohl etwas naiv." Sein Abgeordnetenkollege Peter Danckert sagte der Zeitung, die Diskussion sei nicht hilfreich. "Wir müssen endlich wieder dazu kommen, über die Themen der Zukunft zu sprechen."
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim bezweifelt unterdessen, dass Gesundheitsministerin Schmidt ihren Dienstwagen während des jüngsten Spanien-Urlaubs gemäß den einschlägigen Richtlinien genutzt hat. Die vom Bundesrechnungshof bejahte Zulässigkeit sei "sehr fraglich", sagte Arnim der "Saarbrücker Zeitung".
"In Paragraf 16 der Dienstwagenrichtlinien steht, dass Regierungsmitglieder Privatpersonen in Dienstfahrzeugen 'mitnehmen' dürfen. Das bedeutet nach meiner Einschätzung, dass sie selbst auch dabei sein müssen. Das war Ulla Schmidt aber nicht, denn sie ist von und nach Spanien per Flugzeug gereist", sagte Arnim. Ihr Fahrer und dessen Sohn seien allein im Dienstwagen gefahren.
Arnim sprach sich dafür aus, Urlaubsfahrten im Dienstwagen grundsätzlich zu untersagen. "Ansonsten bestehen unweigerlich Manipulationsmöglichkeiten, wie sich im Falle Schmidts zeigt."
anr/AP/ddp
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