Sonntag, 22. November 2009

Politik



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20.08.2009
 

Landtagswahl in Thüringen

Witwer von Ski-Opfer empört über Althaus-Wahlkampf

Ministerpräsident Althaus: Wahlkampf mit dem Schicksalsschlag
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Reuters

Ministerpräsident Althaus: Wahlkampf mit dem Schicksalsschlag

"Unangebracht und pietätlos": Der Witwer von Beata Christandl, die beim Skiunfall von Dieter Althaus angefahren und dabei getötet wurde, hat Kritik an Thüringens Ministerpräsident geäußert. Der CDU-Politiker hatte das Unglück im Wahlkampf thematisiert - für Bernhard Christandl ein Vertrauensbruch, wie sein Anwalt sagte.

Erfurt - Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) steht wegen seines Umgangs mit seinem schweren Skiunfall in der Kritik. Jetzt hat sich der Witwer Bernhard Christandl zu Wort gemeldet, dessen Frau am Neujahrstag mit Dieter Althaus zusammenprallte. Die vierfache Mutter überlebte den Unfall nicht. Der Tod seiner Frau sei eine "zutiefst private Angelegenheit der Familie", wird er von seinem Anwalt Alexander Rehrl am Donnerstag in "Welt online" zitiert.

Mehrere Interviews von Althaus zu dem Thema bewerte Christandl nicht nur als Vertrauensbruch, sondern auch als unangebracht und pietätlos. Die Staatskanzlei wollte diese Äußerungen zunächst nicht kommentieren. Althaus hatte in Interviews erzählt, dass er das Grab von Beata Christandl in seinem Sommerurlaub besucht und dort gebetet habe. Mit dem Witwer habe er mehrfach Briefe gewechselt, das Verhältnis sei freundschaftlich.

Nach Angaben des Anwalts war Bernhard Christandl über den Friedhofsbesuch von Althaus nicht informiert und hat erst durch seine Mutter davon erfahren. "Von einem freundschaftlichen Kontakt zwischen Herrn Christandl und Herrn Althaus ist mir bis auf zwei Briefwechsel ebenfalls nichts bekannt."

Die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Familie Christandl und Althaus ist weiterhin offen. Dabei geht um die Betreuungskosten für den einjährigen Sohn, den der Witwer in seinem Wohnort in Virginia Beach (USA) allein großziehen muss. Nach Information von "Welt online" hat Althaus bereits 40.000 Euro an Schadenersatzansprüchen beglichen.

Strafrechtlich war Althaus im Frühjahr in einem Blitzverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Für ihn gilt eine milde Art der Vorstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.

ore/dpa

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