Karlsruhe - Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Partei könne zwar Beschwerde gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses einlegen - allerdings erst nach dem Urnengang am 27. September, entschieden die Karlsruher Richter.
Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift "Titanic" gegründete Partei "Die Partei", teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei" jeweils als unzulässig zurück.
Voraussetzung dafür, dass Karlsruhe nach der Wahl tätig werden kann, sei nach Paragraf 28 des Bundeswahlgesetzes eine vorherige Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag. Erst danach könne das Bundesverfassungsgericht mit der Wahlprüfungsbeschwerde angerufen werden. Nur so könne "der reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl in einem großräumigen Flächenstaat gewährleistet" werden. Wären alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl beziehen, vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es im Verfahren der Organisation der Wahl "zu erheblichen Beeinträchtigungen", betonte das Verfassungsgericht.
Das Wahlorganisationsverfahren sei durch das Zusammenspiel der einzelnen Wahlorgane mit zahlreichen Terminen und Fristen geprägt. Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären "kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens möglich", unterstrichen die Karlsruher Richter. Daher sei es gerechtfertigt, dass bei der Bundestagswahl die Rechtskontrolle der Entscheidungen, die auf das Wahlverfahren bezogen sind, während des Wahlablaufs eingeschränkt sei. Im Übrigen dürfe die Kontrolle von Wahlfehlern einem Prüfungsverfahren nach der Wahl vorbehalten bleiben.
Beide Parteien wandten sich dagegen, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren. Die Pauli-Partei war wegen eines Formfehlers abgewiesen worden. Die Verfassungsrichter hatten Ende Juli bereits einen Eilantrag der Partei "Die Grauen" gegen ihre Nichtzulassung zurückgewiesen.
Schlappe auch in Schleswig-Holstein
Paulis Freie Union darf außerdem auch nicht zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 27. September antreten. Der Landesausschuss lehnte die Landesliste der Partei in seiner Sitzung am Dienstag in Kiel ab, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Wahlausschuss hatte massive Zweifel, dass beim Landesparteitag der von Gabriele Pauli gegründeten Freien Union am 12. August in einer Autobahnraststätte in Schackendorf die erforderlichen mindestens 50 Mitglieder anwesend waren.
Insgesamt dürfen zur Landtagswahl 13 Parteien antreten. Darunter sind mit SPD, CDU, FDP, Grünen und der Partei der dänischen Minderheit, dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), alle fünf im Kieler Landtag vertretenen Parteien. Hinzu kommen die Linke, die Freien Wähler, die NPD, die Piratenpartei, die Familienpartei, die Interim Partei Deutschland Das reicht (IPD), die Rentner-Partei-Deutschland sowie die Rentnerinnen und Rentner Partei.
Alle sieben Kleinparteien, die weder im Kieler Landtag noch im Bundestag in Schleswig-Holstein gewählte Abgeordnete stellen, legten die notwendigen 500 Unterstützungsunterschriften vor.
Nach dem Bruch der großen Koalition wurde die Landtagswahl auf den Termin der Bundestagswahl vorgezogen. Ursprünglich sollten die Schleswig-Holsteiner ihren Landtag erst am 9. Mai 2010 neu wählen.
ffr/ddp/dpa/AP
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jeder sollte vor der wahl überprüft werden, ob er weiß was er da macht. mehr...
Wie einige Vorposter bereits geschrieben haben: Ja, natürlich, so sagt es ja auch das BVerfG. Ich verstehe auch gar nicht, wieso es hier so schwer ist, ein leichtes System zu finden. Es gibt 598 Sitze im Bundestag, die eine [...] mehr...
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Ganz genau, die Frage als solches stellt sich eigentlich überhaupt nicht, denn sie wurde bereits hinreichend vom Bundesverfassungsgericht beantwortet. Mir persönlich stellt sich eher die Frage ob die VORSÄTZLICHE Missachtung [...] mehr...
Neben bei sollten die Medien mal an die Lobbyisten gehen, und dieses (Pack) Endlich mal zur Rede stellen. LG mehr...
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