ThemaSuperwahljahr 2009RSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
27.08.2009
 

Bundeswehr im Inneren

Schäuble will Grundgesetzänderung nach der Wahl

Innenminister Schäuble (Archivbild): Neuer Anlauf zu umstrittener GrundgesetzänderungZur Großansicht
dpa

Innenminister Schäuble (Archivbild): Neuer Anlauf zu umstrittener Grundgesetzänderung

Die Bundeswehr soll auch innerhalb Deutschlands aktiv werden dürfen, fordert Innenminister Schäuble. Dazu will der CDU-Politiker in der nächsten Legislaturperiode das Grundgesetz entsprechend ändern - in der Großen Koalition scheiterte sein umstrittenes Vorhaben an der SPD.

Hamburg/Berlin - Er lässt nicht locker: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) beharrt auf einer Grundgesetzänderung, damit die Bundeswehr auch in Deutschland eingesetzt werden kann. Nach der Bundestagswahl müsse es dazu einen neuen Anlauf geben. "Das bleibt eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode", sagte Schäuble dem "Hamburger Abendblatt".

Im Kampf gegen den Terror könne es "ganz besondere Gefährdungslagen im Ausland wie im Inland geben, in denen ein Einsatz der Bundeswehr ergänzend zugelassen werden sollte". Dafür müssten der Bundeswehr die rechtlichen Grundlagen durch eine Grundgesetzänderung gegeben werden. Dies sei eigentlich im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart gewesen, dann aber am Widerstand der Sozialdemokraten gescheitert.

Die Forderung Schäubles, die auch Teil des Unionswahlprogramms ist, stieß umgehend auf Kritik von SPD und Linken. "Eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Innern ist chancenlos. Das ist mit der SPD nicht zu machen", erklärte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Thomas Oppermann. Ein solcher Vorschlag hätte auch im Bundesrat keine Mehrheit.

Der innenpolitische Experte der Linken, Jan Korte, erklärte: "Seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts quält Schäuble die Öffentlichkeit und vor allem das Grundgesetz mit seiner Forderung, die Bundeswehr im Innern einsetzen zu dürfen." Die Bundestagswahl sei daher auch eine "Abstimmung über den Erhalt des Grundgesetzes".

ore/AFP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Superwahljahr 2009

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP