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29.08.2009
 

Mordfall Buback

Persönliche Notizen führten zur Verhaftung von Ex-Terroristin Becker

Ex-Terroristin Becker nach der Festnahme: Notizen als Anlass für HaftbefehlZur Großansicht
ddp

Ex-Terroristin Becker nach der Festnahme: Notizen als Anlass für Haftbefehl

Der Mord an Siegfried Buback hat die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker auch nach Jahren noch intensiv beschäftigt. In handschriftlichen Aufzeichnungen fragte sie sich, ob sie für den erschossenen Generalbundesanwalt beten sollte. Die Notizen führten nach SPIEGEL-Informationen zu ihrer Festnahme.

Hamburg - Die Verhaftung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker, 57, geht nach SPIEGEL-Informationen auf ein handschriftliches Dokument zurück, das Ermittler bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in einem Villenbezirk im Berliner Südwesten gefunden hatten. In den Notizen führt Becker, die in der Hauptstadt als Heilpraktikerin firmiert, eine Art Gespräch mit sich selbst: Unter anderem stellt sie die Frage, ob sie für den von einem RAF-Kommando 1977 erschossenen damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beten und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle.

Das Papier trägt das Datum des 7. April dieses Jahres - also des 32. Jahrestags des Anschlags. Die Ermittler fanden es auf Beckers Schreibtisch. Für die Bundesanwaltschaft waren die sichergestellten Notizen zusammen mit den Untersuchungen der zehn Bekennerschreiben, auf deren Umschlägen Kriminaltechniker Beckers DNA nachwiesen, nun Anlass für den Haftbefehl.

Die Bundesanwälte werfen Becker vor, sie habe "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung, Durchführung und im Nachtatgeschehen" des Mordes an Buback und zweier Begleiter geleistet. Es ergebe sich aber nicht der Verdacht, dass sie die tödlichen Schüsse abgegeben habe.

Die sichergestellten Computer sind noch nicht ausgewertet. Sie waren ein Grund für die Durchsuchungsaktion gewesen. In einem überwachten Telefongespräch hatte sich Becker nach Verschlüsselungstechnik erkundigt. Dieser Verschlüsselung wollten die Behörden zuvorkommen.

Becker war 1977 zusammen mit Günter Sonnenberg bei Singen verhaftet worden. Im Gepäck fand sich die Tatwaffe. Dennoch wurde das im Rahmen des Buback-Anschlags eingeleitete Verfahren gegen sie eingestellt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Becker 1977 zu lebenslanger Freiheitsstrafe, sie hatte vor ihrer Festnahme auf einen wehrlosen Polizisten geschossen. Der Bundespräsident begnadigte sie 1989.

Nach der Verhaftung von Becker setzt der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, auf Aufklärung durch einen neuen RAF-Prozess. "Ich hoffe, dass es zu einer Anklage und zu einem Prozess kommt, in dem die Art der Mittäterschaft von Verena Becker geklärt und die Wahrheit über das Karlsruher Attentat bekannt wird", sagte Buback dem "Tagesspiegel".

suc/dpa

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Die neuesten Beiträge:
17.01.2011 von ulan 1: Aufklärung

Die westdeutschen Strafverfolgungsbehörden inkl. Geheimdienste haben in Sachen Aufklärung der RAF - Verbrechen kläglich ( bis auf ganz wenige Ausnahmen ) versagt. Der "große Durchbruch" kam durch den Zusammenbruch der [...] mehr...

16.01.2011 von konstant:

Von Anfang an hatte die RAF kein politisches Profil. Tatsache war,dass Kleinkriminelle Andreas Baader um jeden Preis sich zu einem Grosskriminellen statuiren wollte. Viel interessanter fuer ihn war,Banke zu rauben und Autos zu [...] mehr...

16.01.2011 von konstant: RAF-Legenden

[QUOTE=preussexx;6974907]nicht unbedingt. völlig richtig ist, dass das immer eine frage der interpretation ist. aber auch deine fakten belegen ja relativ klar die intention der zusammenarbeit. keine "connection" sondern [...] mehr...

16.01.2011 von preussexx: na ja

nicht unbedingt. völlig richtig ist, dass das immer eine frage der interpretation ist. aber auch deine fakten belegen ja relativ klar die intention der zusammenarbeit. keine "connection" sondern der versuch soviel [...] mehr...

16.01.2011 von konstant: Gespenst von Stasi...

Das ist nur die Frage der Interpretierung: die Fakten,die darauf deuten,dass MfS DDR RAF unterstuetze,sind breit bekannt,die Fakten,die dagegen sprechen, sind eingesperrt oder unerreichbar. Z.B.: 1. Weisst jemand,der sich [...] mehr...

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