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08.09.2009
 

Ja zu Begleitgesetzen

Bundestag macht Weg für EU-Vertrag frei

Von Sebastian Fischer

Letzte Bundestagssitzung der Legislaturperiode: "Anti-europäische Allianz an den Rändern"Zur Großansicht
AP

Letzte Bundestagssitzung der Legislaturperiode: "Anti-europäische Allianz an den Rändern"

Rasant haben die Parlamentarier die Begleitgesetze zum Lissaboner Vertrag in der Sommerpause beraten und jetzt auf der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl verabschiedet. Zwischen SPD und CSU ging es dabei noch einmal heftig zur Sache.

Berlin - Es ist die letzte Sitzung des Bundestags, es sind die letzten parlamentarischen Stunden der Großen Koalition. Doch von friedlicher koalitionärer Koexistenz keine Spur bei einem der letzten Punkte auf der Tagesordnung der 16. Legislaturperiode. Es geht um die sogenannten Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon, heißt: es geht um seine Ratifizierung. Zwar stimmen die Regierungsfraktionen gemeinsam mit den Abgeordneten von FDP und Grünen schließlich zu, doch attackieren sich in der vorhergehenden Aussprache insbesondere Sozialdemokraten und Christsoziale.

So bemerkt SPD-Geschäftsführer Thomas Oppermann, die CSU-Abgeordneten müssten sich nun entscheiden, "ob sie in der antieuropäischen Ecke bleiben wollen" oder nun für die neuen Gesetze stimmen. Denn hinter dieser "Attitüde" verstecke sich "nationales Denken". Die CSU habe im Europa-Ausschuss des Bundestags mehrfach gegen die eigene Koalition gestimmt, einige Male auch gemeinsam mit der Linkspartei. Das sei eine "antieuropäische Allianz an den Rändern des Deutschen Bundestags", sagt Oppermann.

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will den Vorwurf des "klammheimlichen Nationalismus" nicht auf sich sitzen lassen: "Ich weiß nicht, ob sie sich in einen Bayern hineindenken können", attackiert er den Niedersachsen Oppermann, "aber es ist für unsereinen unter der Erfahrung von 1871 nur ein gradueller Unterschied, ob man von Berlin oder von Brüssel bevormundet wird." Gauweiler spielt auf die deutsche Reichsgründung an, durch die das Königreich Bayern in seiner Souveränität massiv eingeschränkt wurde. Er wolle keine europäische "Mammutzentrale", sondern Bürgernähe, sagt der CSU-Mann und lobt - wie Oppermann - die neuen Begleitgesetze: Damit hätten Bundestag und Bundesrat in 30 Fällen "zum Teil fundamentale neue Rechte erhalten".

In Anspielung auf die Linke fügt er hinzu: "Es ist besser, mit Außenseitern das Grundgesetz zu verteidigen als mit den Volksparteien das Gesetz zu brechen." Es waren ja insbesondere Gauweiler und die Linke, die neuerliche Beratungen und Gesetze des Bundestags durch ihre Klagen gegen den Lissabon-Vertrag vorm Bundesverfassungsgericht nötig machten. Im Juni erklärten die Richter zwar den EU-Vertrag, nicht aber sein deutsches Begleitgesetz - also die Umsetzung in nationales Recht - für verfassungsgemäß. Demnach musste der Bundestag erneut ran und auf Geheiß des Gerichts seine Mitwirkungsrechte und jene des Bundesrats bei europäischen Entscheidungen zu stärken suchen. Von Beginn an stand man dabei wegen des nahenden Endes der Legislatur unter Zeitdruck.

Während SPD und CDU das Karlsruher Urteil eins zu eins umsetzen wollten, stellte CSU-Chef Horst Seehofer plötzlich weitreichende neue Forderungen und legte einen 14-Punkte-Katalog vor. Darin fanden sich etwa Wünsche nach für die Regierung verbindlichen Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat, nach Volksabstimmungen zu zentralen europäischen Entscheidungen, nach einem völkerrechtlichen Vorbehalt, dass der EU-Vertrag nur in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll sowie nach einem Kontrollrecht des deutschen Höchstgerichts gegenüber Brüssel.

Mit all diesen Forderungen aber kam die CSU nicht durch, die SPD hielt ihr "Bremsmanöver" vor, die CDU reagierte zunehmend genervt. Herausgekommen sind nun vier Begleitgesetze, die die Vorgaben des Verfassungsgerichts "eins zu eins umsetzen und sogar noch darüber hinausgehen", wie es Gunther Krichbaum (CDU), der Vorsitzende des Europaausschusses, beschreibt.

Im Einzelnen bedeutet dies: Die Vorgaben des Gerichts sind hauptsächlich im Integrationsverantwortungsgesetz umgesetzt. Es stellt sicher, dass der Bundestag an den im Lissabon-Vertrag vorgesehenen Verfahren zu möglichen Vertragsänderungen ausreichend beteiligt wird. Das zweite Begleitgesetz regelt die Grundgesetzänderungen, die für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags nötig werden. Die künftige Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Fragen wird in einem dritten Gesetz geregelt. Danach muss die Bundesregierung den Bundestag frühzeitig, fortlaufend und schriftlich über alle Vorhaben im Rahmen der EU unterrichten.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag eine Möglichkeit zur Stellungnahme geben muss, bevor sie ihre Position für die Verhandlungen in Brüssel festlegt. An diese ist die Regierung allerdings nicht gebunden. Sie muss sich aber rechtfertigen, wenn sie sich nicht an Beschlüsse des Parlaments gehalten hat. Förmlich zustimmen muss der Bundestag der Aufnahme von Verhandlungen mit möglichen EU-Beitrittskandidaten und bei der Aufnahme von Verhandlungen zur Veränderung der EU-Verträge. Ein viertes Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Letztlich hat die SPD einem von der Unionsfraktion auf Drängen der CSU vorgelegten Entschließungsantrag die Zustimmung verweigert, in dem erklärt wurde, dass der EU-Vertrag allein im Sinne des deutschen Verfassungsgerichtsurteils ausgelegt werden darf. Stattdessen übernimmt nun Kanzlerin Angela Merkel selbst diese Erklärung. Sie werde beim nächsten Treffen mit den EU-Partnern deutlich machen, "dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland bindend sind".

Nun müssen die Begleitgesetze am 18. September nur noch den Bundesrat passieren, dann hat Bundespräsident Horst Köhler das letzte Wort und kann das Ratifizierungverfahren abschließen.

Mit Material von AP

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

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Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...

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