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18.09.2009
 

EU-Politik

Bundesrat billigt Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag

Deutschland hat den Weg für den EU-Reformvertrag von Lissabon endgültig frei gemacht. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die Begleitgesetze. Das Paket aus insgesamt vier Gesetzen regelt die Beteiligung von Bundestag und der Länderkammer an der EU-Politik.

Berlin - Bundesrat und Bundestag erhalten mehr Mitspracherechte in Europa. Am Freitag stimmte die Länderkammer einstimmig den sogenannten Begleitgesetzen zu, die die Umsetzung des EU-Reformvertrags von Lissabon in deutsches Recht regeln. Der Bundestag

hatte die Gesetze gegen die Stimmen der Linksfraktion bereits gebilligt.Mit den Gesetzen werden die Mitbestimmungsrechte der Parlamente erweitert. Die Regierung kann zwar auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den Parlamenten rechenschaftspflichtig.

Die Begleitgesetze haben damit die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag drei Gesetzesvorlagen einstimmig zu und ließ eine vierte passieren. Damit steht einer Ratifizierung des Vertrags noch vor dem Referendum in Irland nichts mehr im Wege. Die Neufassung der Vorlagen war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Begleitgesetz gekippt hatte.

Mehr Arbeit für die Parlamente

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sagte, die neuen Begleitgesetze stärkten die Rechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten. Deutschland bleibe damit in Europa handlungsfähig. Er machte zugleich deutlich, dass sich Europa einen Stillstand nicht leisten könne. "Denn alle großen Herausforderungen - die Weltwirtschaftskrise, der Klimawandel, der Terrorismus - sind nicht mehr auf nationaler Ebene zu lösen", sagte Rüttgers.

Als "Wermutstropfen" in einer insgesamt erfreulichen Zusammenarbeit wertete Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU), dass sich der Bundestag geweigert habe, auch beim Bundesrat Einvernehmen in Fragen der kommunalen Selbstverwaltung vorzusehen. Trotz dieser Einschränkung sei das Ergebnis der Verhandlungen insgesamt aber positiv. Er mahnte jedoch, dass sich die Parlamente künftig vertiefter mit europäischen Themen auseinander setzen müssten.

Bayern Staatsministerin Emilia Müller (CSU) machte deutlich, dass es aus Sicht Bayerns noch offene Punkte gebe, dass die Forderung nach mehr Mitsprache für die Parlamente jedoch grundsätzlich erfüllt sei. Müller warb für eine "frühzeitige und breite Diskussion" über europäische Belange in den Parlamenten und den Medien. "Die Europapolitik muss aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt werden", machte sie deutlich.

Zu dem Gesetzespaket gehören neben dem eigentlichen EU-Begleitgesetz zwei sogenannte Mitwirkungsgesetze, die die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und den Ländern regeln, und ein Umsetzungsgesetz für die bereits beschlossene Grundgesetzänderung.

amz/dpa/AP/ddp

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

02.01.2011 von Havant:

Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Schon die Fragestellung lässt Schlimmes befürchten!

Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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