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23.09.2009
 

Europapolitik

Köhler unterzeichnet Gesetze zum EU-Reformvertrag

Bundespräsident Horst Köhler: EU-Reformvertrag ist ratifiziertZur Großansicht
dpa

Bundespräsident Horst Köhler: EU-Reformvertrag ist ratifiziert

Deutschland macht den Weg für den Vertrag von Lissabon endgültig frei: Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat hat Bundespräsident Horst Köhler die Gesetze unterschrieben. Kanzlerin Angela Merkel wertete die Ratifizierung als großen Erfolg.

Berlin - Deutschland hat den EU-Reformvertrag ratifiziert. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages am Mittwoch in Berlin. Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt wird Köhler am Freitag auch die Ratifikationsurkunde ausfertigen. Sie kann dann in Rom hinterlegt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Ratifizierung des EU-Reformvertrages am Mittwoch als großen Erfolg. Sie begrüßte, dass das Parlament und der Bundesrat dies noch geschafft hätten in einer Zeit, in der eigentlich schon Wahlkampf sei, sagte die CDU-Politikerin. "Ich habe sehr viel Kraft in diesen Lissaboner Vertrag gelegt, und es ist ein gutes Ende der deutschen Präsidentschaft, die wir vor einiger Zeit hatten in der Europäischen Union."

Erst am Freitag hatte der Bundesrat einstimmig den Begleitgesetzen zugestimmt, die die Umsetzung des EU-Reformvertrags von Lissabon in deutsches Recht regeln. Der Bundestag hatte sie gegen die Stimmen der Linksfraktion bereits gebilligt.

Mit den Gesetzen werden die Mitbestimmungsrechte der Parlamente erweitert. Die Regierung kann aber auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den Parlamenten Rechenschaft schuldig.

Zu dem Paket gehören neben dem eigentlichen EU-Begleitgesetz zwei sogenannte Mitwirkungsgesetze, die die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und den Ländern regeln, und ein Umsetzungsgesetz für die bereits beschlossene Grundgesetzänderung.

Verfassungsgericht weist neue Klage zurück

Das Bundesverfassungsgericht hatte die ursprünglichen Begleitgesetze als nicht ausreichend gewertet und eine Änderung zur Auflage für die Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gemacht. Den Reformvertrag an sich hatten die Verfassungsrichter gebilligt. Eine neue Klage gegen die Begleitgesetze wies das Verfassungsgericht in Karlsruhe ebenfalls am Mittwoch zurück. Es nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Sprecherin des obersten Gerichts erklärte, weitere Beschwerden gegen den Lissabonvertrag seien nicht anhängig.

Der EU-Reformvertrag muss noch in Polen und Tschechien ratifiziert werden. In Irland findet in der kommenden Woche eine neue Volksabstimmung statt. In einem ersten Referendum hatten die Iren den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine tiefe Krise gestürzt.

Der Reformvertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle 27 EU-Staaten zugestimmt haben. Mit dem Lissabon-Vertrag sollen von 2014 an Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten eingeführt werden, statt der bisher geltenden Einstimmigkeit. Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.

kgp/dpa/AP

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

02.01.2011 von Havant:

Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Schon die Fragestellung lässt Schlimmes befürchten!

Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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