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30.09.2009
 

Offenlegung von Nebeneinkünften

Schily scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Ex-Innenminister Schily (Archivbild): Klage vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesenZur Großansicht
ddp

Ex-Innenminister Schily (Archivbild): Klage vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Der Ex-Innenminister und SPD-Abgeordnete Otto Schily ist mit seiner Klage gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften gescheitert. Laut Bundesverwaltungsgericht dürften Anwälte von dieser Pflicht nicht ausgenommen werden. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro bleibt dem Politiker aber erspart.

Leipzig - Der SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften auszuhebeln. Eine entsprechende Klage wurde vom Gericht am Mittwoch abgewiesen. Allerdings muss Schily das von Bundestagspräsident Norbert Lammert gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von 22.000 Euro nicht zahlen, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Schily und dessen SPD-Kollege Volker Kröning, der ebenfalls in Leipzig geklagt hatte, seien ihren Anzeigepflichten nicht im erforderlichen Maße nachgekommen, erklärte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Das Argument der Abgeordneten, sie könnten ihre Nebeneinkünfte wegen einer möglichen Verletzung ihrer Schweigepflicht als Anwälte dem Bundestagspräsidium nicht offenlegen, ließ das Gericht nicht gelten.

Rückwirkend muss Schily aber trotz des Urteils seine Nebeneinkünfte nicht verraten. "Der Bescheid stellt nur den Verstoß gegen die Pflicht der Offenlegung fest", sagte eine Gerichtssprecherin SPIEGEL ONLINE. Schily hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt und scheidet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Ende Oktober aus dem Parlament aus.

Dennoch hob das Gericht das Ordnungsgeld gegen Schily auf, da die Richter einen Verstoß der Bundestagsverwaltung gegen die Gleichbehandlung aller Abgeordneten sahen. Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine "gleichheitswidrige Verwaltungspraxis", erklärte das Gericht. Es forderte den Bundestag auf, das Procedere anzugleichen.

"Sieg für die Transparenzpflicht"

Schily, früher RAF-Verteidiger, hatte seit 2006 neben seinem Abgeordneten-Mandat auch wieder als Anwalt gearbeitet. Anders als in den Regeln des Bundestags zu Nebeneinkünften gefordert wollte er dem Bundestagspräsidium nicht seine Mandate und die zugehörige Vergütung aufschlüsseln. Unter anderem geht es um ein vermutetes Honorar des Siemens-Konzerns von 140.000 Euro an Schily. Der SPD-Politiker hatte sich auf Nachfrage Lammerts geweigert, sich dazu zu äußern.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Christian Kirchberg, der Lammert vertreten hat, sieht in dem Urteil bestenfalls einen "Pyrrhussieg" von Schily: "Der Schuss ging nach hinten los", sagte er SPIEGEL ONLINE. Zwar hätte das Bundesverwaltungsgericht das von Lammert verhängte Ordnungsgeld aufgehoben, weil dem ein "Ermessensfehler" zugrunde gelegen hätte - aber nur, weil Lammert von Abgeordneten, die als sogenannte Partner in einer Anwaltssozietät arbeiten, bislang nicht die selben Nachweise verlangt hätte wie von Einzelanwälten wie Schily.

In Zukunft bedeutet das aber, dass die Bundestagsverwaltung nun auch von den Mitinhabern von Anwaltssozietäten "umfänglicher als bisher" Nachweise verlangen können, und zwar - wenn auch in anonymisierter Form - über jedes Mandat die Angabe des jeweils erzielten Honorars. Die von Schily bezweckte "machtvolle Verteidigung der anwaltlichen Verschwiegenheit" sei damit gescheitert, so Kirchberg. Statt dessen sei das Urteil "ein Sieg für die Transparenzpflicht".

Mit Blick auf die Anwälte, die es nun Schily und seinem Kollegen Kröning zu verdanken haben, dass sie künftig wesentlich genauere Angaben machen müssen, sagte Kirchberg: "Das wird in der nächsten Legislaturperiode interessante Diskussionen auslösen".

Für die Abgeordneten gilt seit 2007 ein zweistufiges Verfahren, das Interessenkonflikte zwischen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrem Mandat offen legen soll. Sie müssen nur dem Bundestagspräsidenten Einzelheiten ihrer Nebeneinkünfte aufschlüsseln. Dieser veröffentlicht diese dann in sehr allgemeiner Form nach Einkommensstufen.

Anlass der verschärften Regeln waren mehrere Fälle, in denen Abgeordnete jahrelang von ihren früheren Arbeitgebern - dem VW- und dem RWE-Konzern - noch nebenbei bezahlt worden waren. Dieses Verfahren zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften wurde vom Bundesverfassungsgericht 2007 ausdrücklich gebilligt

amz/AP/dpa

Mitarbeit: Dietmar Hipp

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14.07.2009 von kdshp:

Hallo, sicher wenns jobs sind die mit politik nix zu tuen haben HABEN sie aber zu oft nicht und da kommen bei mir zweifel aus. Komisch zb. das strom"monopol" in deutschland und wie war das noch ? Laurentz meyer [...] mehr...

01.07.2009 von rabenkrähe:

Ich finde diese Nebenjobs nicht so dramatisch. Schlimmer ists jedenfalls in der Wirtschaft: Sechs Aufsichtsratssitze, die gegenseitig zugeschanzt werden, sechs Sitzungen im Jahr und Millionen kassieren. Das ist Gutsherrenunart. [...] mehr...

01.07.2009 von rabenkrähe:

.......... Ich finde diese Nebenjobs nicht so dramatisch. Schlimmer ists jedenfalls in der Wirtschaft: Sechs Aufsichtsratssitze, die gegenseitig zugeschanzt werden, sechs Sitzungen im Jahr und Millionen kassieren. Das ist [...] mehr...

01.07.2009 von Bulgakow:

Abgesehen davon, dass >7000 Euro eine doch sehr wage Formulierung ist und sehr viele Spekulationen und Phantasie nach oben offen lässt, frage ich mich, welche Nebeneinkünfte eigentlich für einen Abgeordneten legitim sind, [...] mehr...

28.07.2007 von Tolotos: Hallo a:h:a,

die Links sind ja ziemlich aufschlussreich und zeigen zusammengenommen auf eine gut funktionierende Symbiose aus Teilen von Politik und Wirtschaft, die alles wesentliche beinhaltet, was nötig ist um die Ansprüche der Mehrheit [...] mehr...

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