Sonntag, 22. November 2009

Politik



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02.10.2009
 

Terror-Festnahme in Hessen

"Ein Zeichen an die Szene"

Von Matthias Gebauer und Holger Stark

Er soll im Web für al-Qaida geworben haben: Fahnder haben in Hessen einen 24-jährigen Deutschtürken festgenommen. Neben einer kleinen Menge Sprengstoff fand die Polizei nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen auch mehrere Waffen. Der Zugriff zeigt die hohe Wachsamkeit der Fahnder vor der Einheitsfeier.

Berlin - Die Terrorfahnder in Deutschland sind in den vergangenen Tagen so aktiv wie lange nicht mehr. Weiterhin nehmen sie die Drohungen des Terrornetzwerks al-Qaida, Anschläge in Deutschland zu verüben, sehr ernst und durchkämmen die deutsche Islamistenszene. Weiterhin aber, so ein hochrangiger Sicherheitsbeamter am Freitagabend, gebe es keine konkreten Hinweise auf Anschlagsplanungen.

Gleichwohl belassen es die Fahnder nicht bei Observationen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am Donnerstag in Hessen den 24-jährigen Deutschtürken Adnan V. festgenommen, der von der Bundesanwaltschaft verdächtigt wird, das Terrornetzwerk al-Qaida durch seine Aktivitäten im Internet unterstützt zu haben.

Am Abend erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl und ordnete gleichzeitig Untersuchungshaft an. Es ist das erste Mal, dass der neu geschaffene Paragraf 89a des Strafgesetzbuches (siehe Kasten links) angewendet wird.

Obwohl bei Adnan V. bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Offenbach und einem Büro in Frankfurt auch eine kleinere Menge von selbst zusammengemischtem explosivem Material gefunden worden waren, gehen die Fahnder nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen nicht davon aus, dass er einen demnächst bevorstehenden Terroranschlag vorbereitete. Für die Beamten gilt Adnan V. eher als Tüftler, der sich aber durchaus intensiv mit der Technik zur Sprengstoffherstellung beschäftigt. Die Bundesanwaltschaft teilte in ihrer Presseerklärung mit, dass die Festnahme in keinem Zusammenhang mit den aktuellen Drohvideos gegen Deutschland stehe.

Adnan V. war schon seit mehreren Monaten im Visier der Terrorfahnder. Aus Sicherheitskreisen war zu erfahren, dass der Mann in Internet in einem von radikalen Islamisten frequentierten Chat-Raum Kommentare zu Terrorbotschaften und Videos abgegeben hatte und den Administrator des nur für Mitglieder zugänglichen Kanals beriet, wem man Eintritt zu dem Forum gestatten sollte.

Durch die Kommentare sieht die ermittelnde Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass Adnan V. Werbung für die Qaida betrieb. Zudem soll er in einem konkreten Fall Tipps zur Herstellung von Sprengstoff gegeben haben, als er in dem Chat-Raum nach seiner Expertise gefragt wurde. Dies ist nach dem neu geschaffenen Paragrafen 89 strafbar.

Adnan V. war Sportschütze - und besaß Waffen

Beobachtet wurde der Verdächtige schon seit dem Herbst 2007, wenig später leitete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren ein. Als die Behörden schließlich registrierten, dass Adnan V. handelsübliche Stoffe einkaufte, aus denen sich nach einer Konzentrierung auch Sprengstoff herstellen lässt, griffen sie zu.

In seiner Wohnung fanden sie nach ersten Angaben "eine kleine Menge eines explosionsgefährlichen Gemischs" und drei selbstgebastelte Schaltkreise, von denen einer nach Meinung der Experten als Zündvorrichtung dienen könnte. Die Menge des Gemischs soll jedoch so klein gewesen sein, dass von ihr keine Gefahr ausging.

Neben dem gefundenen Sprengstoff entdeckten die Beamten nach Informationen von SPIEGEL ONLINE in der Wohnung auch mehrere Waffen, für die der Verdächtige jedoch einen Waffenschein vorlegen konnte. Nach ersten Erkenntnissen war er offenbar früher Sportschütze und hatte die Waffen legal in seinem Haus.

Islamisten werden verstärkt beobachtet

Nach Erkenntnissen der Fahnder soll Adnan V. neben seinen Internetaktivitäten auch Kontakte zum Islamistenmilieu in Deutschland unterhalten haben, unter anderem zu einem derzeit wegen anderer Delikte inhaftierten Mann. Ein Zusammenhang mit Personen aus dem Kreis der Sauerlandgruppe gebe es jedoch nicht.

Vielmehr zeigt die Festnahme nach Angaben von Terrorfahndern die augenblicklich sehr hohe Aufmerksamkeit der Behörden, die nach dem Auftauchen von diversen Drohvideos auffällige Personen intensiver denn je beobachten und observieren.

Ein Sicherheitsbeamter sagte SPIEGEL ONLINE, mit Festnahmen wie dieser solle auch "ein Zeichen an die Szene" abgesetzt werden, dass die Behörden sehr aktiv sind. In fast allen Bundesländern haben die Fahnder bekannte Islamisten angesprochen und ihnen klar signalisiert, dass sie beobachtet werden.

Die Behörden sind nervös. Derzeit verschärfte die Polizei in Berlin die Sicherheitsvorkehrungen für die Einheitsfeier in der Hauptstadt, in anderen Bundesländern sind die Terrorabteilungen alles Landeskriminalämter fast im 24-Stunden-Betrieb tätig, um auch jedem noch so kleinen Verdacht nachzugehen.

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AUSZUG AUS DEM STRAFGESETZBUCH

Paragraf 89a

Paragraf 89a des Strafgesetzbuches regelt den Straftatbestand der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Er trat Anfang August 2009 in Kraft und zielt auf islamistische Terroristen ebenso wie auf Links- oder Rechtsextreme. SPIEGEL ONLINE dokumentiert den Gesetzestext - klicken Sie auf die einzelnen Absätze.

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

TERRORPROPAGANDA GEGEN DEUTSCHLAND

Al-Qaida

Osama Bin Ladens Terrornetzwerk al-Qaida hat die Erwähnungen und direkte Ansprache Deutschlands in seiner Propaganda massiv gesteigert. Mittlerweile präsentiert al-Qaida sogar einen aus Deutschland stammenden Terrorwerber, den 32 Jahre alten Bekkay Harrach aus Bonn, der sich 2007 der Organisation angeschlossen haben soll. Im Januar 2009 erklärte Harrach alias "Abu Talha" in seiner Rede "Das Rettungspaket für Deutschland", dass die Bundestagswahl am 27. September eine einmalige Gelegenheit sei, sich vom Afghanistan-Einsatz abzuwenden. Deutschland könne anderenfalls nicht ernsthaft glauben, ungeschoren zu bleiben. Im Februar 2009 sprach er über die Finanzkrise, verzichtete aber auf Terrordrohungen. Am 18. September 2009 kündigte er dagegen explizit Anschläge in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl an, sollte von ihr nicht ein Signal für den Abzug aus Afghanistan ausgehen. Wenige Tage danach folgten zwei predigtähnliche Reden von ihm, "O Allah, ich liebe Dich" Teil 1 und Teil 2. Darin versuchte er, deutsche Muslime für den bewaffneten Kampf zu gewinnen.

Jenseits von Harrach gibt es zwei weitere Qaida-Videos, in denen Deutschland allgemein mit Vergeltung gedroht wird.

Osama Bin Laden hat sich unterdessen seit Jahren nicht mehr zu Deutschland geäußert. Am 25. September veröffentlichte er allerdings eine Rede an "die europäischen Völker". Darin drohte er zwar nicht ausdrücklich mit Terroranschlägen in Europa, forderte jedoch erneut einen Abzug aus Afghanistan und warnte vor Vergeltung.

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