Terror-Festnahme in Hessen
"Ein Zeichen an die Szene"
Von Matthias Gebauer und Holger Stark
Er soll im Web für al-Qaida geworben haben: Fahnder haben in Hessen einen 24-jährigen Deutschtürken festgenommen. Neben einer kleinen Menge Sprengstoff fand die Polizei nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen auch mehrere Waffen. Der Zugriff zeigt die hohe Wachsamkeit der Fahnder vor der Einheitsfeier.
Berlin - Die Terrorfahnder in Deutschland sind in den vergangenen Tagen so aktiv wie lange nicht mehr. Weiterhin nehmen sie die Drohungen des Terrornetzwerks al-Qaida, Anschläge in Deutschland zu verüben, sehr ernst und durchkämmen die deutsche Islamistenszene. Weiterhin aber, so ein hochrangiger Sicherheitsbeamter am Freitagabend, gebe es keine konkreten Hinweise auf Anschlagsplanungen.
Gleichwohl belassen es die Fahnder nicht bei Observationen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am Donnerstag in Hessen den 24-jährigen Deutschtürken Adnan V. festgenommen, der von der Bundesanwaltschaft verdächtigt wird, das Terrornetzwerk al-Qaida durch seine Aktivitäten im Internet unterstützt zu haben.
Am Abend erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl und ordnete gleichzeitig Untersuchungshaft an. Es ist das erste Mal, dass der neu geschaffene Paragraf 89a des Strafgesetzbuches (siehe Kasten links) angewendet wird.
Obwohl bei Adnan V. bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Offenbach und einem Büro in Frankfurt auch eine kleinere Menge von selbst zusammengemischtem explosivem Material gefunden worden waren, gehen die Fahnder nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen nicht davon aus, dass er einen demnächst bevorstehenden Terroranschlag vorbereitete. Für die Beamten gilt Adnan V. eher als Tüftler, der sich aber durchaus intensiv mit der Technik zur Sprengstoffherstellung beschäftigt. Die Bundesanwaltschaft teilte in ihrer Presseerklärung mit, dass die Festnahme in keinem Zusammenhang mit den aktuellen Drohvideos gegen Deutschland stehe.
Adnan V. war schon seit mehreren Monaten im Visier der Terrorfahnder. Aus Sicherheitskreisen war zu erfahren, dass der Mann in Internet in einem von radikalen Islamisten frequentierten Chat-Raum Kommentare zu Terrorbotschaften und Videos abgegeben hatte und den Administrator des nur für Mitglieder zugänglichen Kanals beriet, wem man Eintritt zu dem Forum gestatten sollte.
Durch die Kommentare sieht die ermittelnde Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass Adnan V. Werbung für die Qaida betrieb. Zudem soll er in einem konkreten Fall Tipps zur Herstellung von Sprengstoff gegeben haben, als er in dem Chat-Raum nach seiner Expertise gefragt wurde. Dies ist nach dem neu geschaffenen Paragrafen 89 strafbar.
Adnan V. war Sportschütze - und besaß Waffen
Beobachtet wurde der Verdächtige schon seit dem Herbst 2007, wenig später leitete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren ein. Als die Behörden schließlich registrierten, dass Adnan V. handelsübliche Stoffe einkaufte, aus denen sich nach einer Konzentrierung auch Sprengstoff herstellen lässt, griffen sie zu.
In seiner Wohnung fanden sie nach ersten Angaben "eine kleine Menge eines explosionsgefährlichen Gemischs" und drei selbstgebastelte Schaltkreise, von denen einer nach Meinung der Experten als Zündvorrichtung dienen könnte. Die Menge des Gemischs soll jedoch so klein gewesen sein, dass von ihr keine Gefahr ausging.
Neben dem gefundenen Sprengstoff entdeckten die Beamten nach Informationen von SPIEGEL ONLINE in der Wohnung auch mehrere Waffen, für die der Verdächtige jedoch einen Waffenschein vorlegen konnte. Nach ersten Erkenntnissen war er offenbar früher Sportschütze und hatte die Waffen legal in seinem Haus.
Islamisten werden verstärkt beobachtet
Nach Erkenntnissen der Fahnder soll Adnan V. neben seinen Internetaktivitäten auch Kontakte zum Islamistenmilieu in Deutschland unterhalten haben, unter anderem zu einem derzeit wegen anderer Delikte inhaftierten Mann. Ein Zusammenhang mit Personen aus dem Kreis der Sauerlandgruppe gebe es jedoch nicht.
Vielmehr zeigt die Festnahme nach Angaben von Terrorfahndern die augenblicklich sehr hohe Aufmerksamkeit der Behörden, die nach dem Auftauchen von diversen Drohvideos auffällige Personen intensiver denn je beobachten und observieren.
Ein Sicherheitsbeamter sagte SPIEGEL ONLINE, mit Festnahmen wie dieser solle auch "ein Zeichen an die Szene" abgesetzt werden, dass die Behörden sehr aktiv sind. In fast allen Bundesländern haben die Fahnder bekannte Islamisten angesprochen und ihnen klar signalisiert, dass sie beobachtet werden.
Die Behörden sind nervös. Derzeit verschärfte die Polizei in Berlin die Sicherheitsvorkehrungen für die Einheitsfeier in der Hauptstadt, in anderen Bundesländern sind die Terrorabteilungen alles Landeskriminalämter fast im 24-Stunden-Betrieb tätig, um auch jedem noch so kleinen Verdacht nachzugehen.
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AUSZUG AUS DEM STRAFGESETZBUCH
Paragraf 89a des Strafgesetzbuches regelt den Straftatbestand der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Er trat Anfang August 2009 in Kraft und zielt auf islamistische Terroristen ebenso wie auf Links- oder Rechtsextreme. SPIEGEL ONLINE dokumentiert den Gesetzestext - klicken Sie auf die einzelnen Absätze.
Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des Paragraf 211 oder des Paragraf 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des Paragraf 239a oder des Paragraf 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt,
3. Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind, oder
4. für deren Begehung nicht unerhebliche Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt.
Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (Paragraf 68 Absatz 1); Paragraf 73d ist anzuwenden.
Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (Paragraf 49 Absatz 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
TERRORPROPAGANDA GEGEN DEUTSCHLAND
Osama Bin Ladens Terrornetzwerk al-Qaida hat die Erwähnungen und direkte Ansprache Deutschlands in seiner Propaganda massiv gesteigert. Mittlerweile präsentiert al-Qaida sogar einen aus Deutschland stammenden Terrorwerber, den 32 Jahre alten Bekkay Harrach aus Bonn, der sich 2007 der Organisation angeschlossen haben soll. Im Januar 2009 erklärte Harrach alias "Abu Talha" in seiner Rede "Das Rettungspaket für Deutschland", dass die Bundestagswahl am 27. September eine einmalige Gelegenheit sei, sich vom Afghanistan-Einsatz abzuwenden. Deutschland könne anderenfalls nicht ernsthaft glauben, ungeschoren zu bleiben. Im Februar 2009 sprach er über die Finanzkrise, verzichtete aber auf Terrordrohungen. Am 18. September 2009 kündigte er dagegen explizit Anschläge in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl an, sollte von ihr nicht ein Signal für den Abzug aus Afghanistan ausgehen. Wenige Tage danach folgten zwei predigtähnliche Reden von ihm, "O Allah, ich liebe Dich" Teil 1 und Teil 2. Darin versuchte er, deutsche Muslime für den bewaffneten Kampf zu gewinnen.
Jenseits von Harrach gibt es zwei weitere Qaida-Videos, in denen Deutschland allgemein mit Vergeltung gedroht wird.
Osama Bin Laden hat sich unterdessen seit Jahren nicht mehr zu Deutschland geäußert. Am 25. September veröffentlichte er allerdings eine Rede an "die europäischen Völker". Darin drohte er zwar nicht ausdrücklich mit Terroranschlägen in Europa, forderte jedoch erneut einen Abzug aus Afghanistan und warnte vor Vergeltung.
Die "Islamische Dschihad-Union" (IJU), eine ursprünglich usbekische Terrororganisation, die mittlerweile von Pakistan aus operiert, ist in Deutschland ein Begriff, weil sie der Sauerland-Zelle den Auftrag erteilte, Anschläge in Deutschland zu planen. Auch die IJU veröffentlichte auf Deutschland bezogene Propaganda. So verherrlichte sie in mehreren Videos etwa den Tod des aus Bayern stammenden Cüneyt Citfci als IJU-Selbstmordattentäter im März 2008. Mehrmals meldete sich auch der Saarländer Eric Breininger für die IJU zu Wort und rief deutsche Muslime auf, die Dschihadisten zu unterstützen. Allerdings drohte die IJU nicht ausdrücklich mit Terror in Deutschland. Eher ließen sich ihre Warnungen auf die Bundeswehr in Afghanistan beziehen.
Die "Islamische Bewegung Usbekistan" (IBU) operiert ebenfalls von Pakistan aus und verfügt über Rekruten aus Deutschland. Zwei von ihnen, Jassin und Mounir C., stammen wie Bekkay Harrach aus Bonn. Im Dezember 2008 meldeten sie sich erstmals zu Wort und riefen Gesinnungsgenossen dazu auf, sich in IBU-Trainingslager aufzumachen. Im März und im September 2009 wurden diese Aufforderungen erneuert. In den IBU-Videos tauchen noch weitere deutschsprachige Personen auf, die aber noch nicht identifiziert werden konnten. Die IBU hat wie die IJU nicht offen mit Anschlägen in Deutschland gedroht.
Am 25. September 2009 veröffentlichten erstmals auch die Taliban ein Video, dass Terrordrohungen gegen Deutschland enthielt. Gezeigt wurde darin ein bisher nicht identifizierter deutschsprachiger Kämpfer, der sich "Ajjub" nennt. Anschläge in Deutschland seien wegen des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr verlockend geworden, sagt er in dem Band.
Es gibt unbestätigte Medienberichte über weitere gegen Deuschland gerichtete Terrorpropaganda, die sich aber nicht mit bestimmten Terrorgruppen in Verbindung bringen lässt. Sicher ist, dass einzelne Dschihadisten, vor allem in Internet-Diskussionsforen, über Anschläge gegen deutsche Ziele polemisieren oder zu diesen aufrufen.
Deutschland ist nicht das erste und nicht das einzige Land, das al-Qaida kampagnenartig bedroht. Mehrfach etwa riefen Osama Bin Laden und Aiman al-Sawahiri (neben weiteren Qaida-Kadern) zum militanten Dschihad in Pakistan auf. Auch Dänemark ist sehr häufig (wegen der Karikaturenkrise) als Ziel herausgehoben worden. Osama Bin Laden hat zudem 2006 den USA weitere verheerende Anschläge "in Bälde" angekündigt. Oft, aber nicht immer, zeitigen solche Heraushebungen Folgen. Die dänische Botschaft in Afghanistan wurde zum Beispiel attackiert, ebenso kam es zu schweren Anschlägen in Pakistan.
Viele Analysten gehen davon aus, dass eine Fokussierung der Propaganda mit einer Neuausrichtung der physischen Zielvorgaben korrespondiert, man aus der Häufung von Propaganda-Attacken also zu einem gewissen Grad auf Anschlagsplanungen schließen kann.
Andererseits ist Propaganda auch ein Ersatz für physischen Terror: Angst und Schrecken werden verbreitet, ohne dass man etwas tun muss. Al-Qaida & Co. betrachten es mitunter schon als Erfolg, wenn sie durch Drohungen ökonomische Verluste auslösen können. Da die Warnungen zudem im Raum stehen bleiben, können sie theoretisch auch Jahre später "eingelöst" werden, was oftmals zu einer dauerhaften Anspannung der Sicherheitslage in den herausgehobenen Ländern führt.