Sonntag, 22. November 2009

Politik



  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
  • Merken
14.10.2009
 

Schonvermögen

Union und FDP wollen Hartz-IV-Empfänger besserstellen

Merkel, Westerwelle: Schonvermögen soll verdreifacht werden
Zur Großansicht
Getty Images

Merkel, Westerwelle: Schonvermögen soll verdreifacht werden

Schwarz-Gelb schont Hartz-IV-Empfänger: Künftig dürfen sie dreimal mehr Geld fürs Alter zurücklegen, ohne dass der Staat ihnen die Leistungen kürzt - so hat es jetzt die große Koalitionsrunde vereinbart.

Berlin - Hartz-IV-Empfänger sollen künftig mehr Vermögen haben dürfen. Nach bisheriger Rechtslage müssen Langzeitarbeitslose zunächst ihren Unterhalt grundsätzlich aus ihrem Vermögen bestreiten, bevor sie Hartz IV in Anspruch nehmen können. Die künftige Koalition aus Union und FDP will nun durchsetzen, dass den Arbeitslosen weit mehr von ihrem Vermögen bleiben kann als bisher. Das teilten die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Dirk Niebel (FDP) und Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch in Berlin mit.

Bereits in ihren Wahlprogrammen hatten die Parteien eine Anhebung des Schonvermögens und der Zuverdienstgrenzen in Aussicht gestellt. Dieser Punkt war in den Koalitionsverhandlungen daher auch einer der am wenigsten umstrittenen Punkte.

Bisher ist ein Betrag von 250 Euro pro Lebensjahr geschützt. Laut Pofalla soll das Schonvermögen verdreifacht werden - auf 750 Euro pro Lebensjahr. Damit würden fundamentale Ungerechtigkeiten bei Hartz IV beseitigt, sagte Pofalla. Sein FDP-Kollege Niebel fügte hinzu: "Wer heute im Arbeitslosengeld II ist, hat subjektiv das Gefühl, er dürfe nur 100 Euro verdienen, weil ihm darüber hinaus 80 Prozent abgezogen werden."

Nach der Neuregelung muss ein 50-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II bis zur Grenze von 37.500 Euro zum Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat.

Änderungen kosten Staat 300 Millionen Euro

FDP-General Niebel erklärte, auch selbstgenutzte Immobilien sollten von der Anrechnung freigestellt werden. Laut Pofalla kosten die Maßnahmen den Staat rund 300 Millionen Euro jährlich.

Hartz-IV-Empfänger sollen zudem künftig mit 400-Euro-Jobs mehr Geld als bisher dazuverdienen dürfen. Bislang wird der überwiegende Teil mit der staatlichen Leistung verrechnet. Bei den Zuverdienstgrenzen wurden nach Angaben des stellvertretenden FDP-Chefs Andreas Pinkwart noch keine konkreten Regelungen festgelegt. Insbesondere solle dies aber bei Familien mit Kindern wirken.

Zum Stand der Beratungen sagte Pofalla, auf der Klausurtagung von Freitag bis Sonntag würden die Koalitionäre versuchen, offene Fragen "einer Entscheidung zuzuführen". Die bereits angesetzten Termine in der kommenden Woche blieben jedoch bestehen, "damit deutlich wird, dass wir uns einerseits Zeit lassen, aber damit nicht ausschließen, auch früher fertig zu werden".

Union und FDP wollen ihre Koalitionsverhandlungen bis zum Freitag der kommenden Woche abschließen. Diesen neuen Fahrplan meldete die Deutsche Presse-Agentur dpa nach der Koalitionsrunde am Mittwoch. Am 23. Oktober sollen auch die Personalfragen geklärt sein.

cte/dpa/AFP/AP/Reuters/ddp

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Hintergründe, Artikel, Fakten

finden Sie auf den Themenseiten zu...

DIE SÄULEN DES SOZIALSYSTEMS

Arbeitslosenversicherung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (Alg I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des Alg I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (Alg II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 2,8 Prozent des Bruttolohns. Dieses Niveau ist bis Ende 2010 gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Pflegeversicherung


FORUM

Hoffnung für Hartz-IV-Empfänger? Diskutieren Sie mit anderen Lesern!








Service von SPIEGEL-ONLINE-Partnern