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17.10.2009
 

Lohnuntergrenze

Peter Müller fordert 4,50 Euro Mindestlohn

Arbeiterinnen in einer Wurstfabrik: Mindestarbeitsbedingungengesetz für sittsame LöhneZur Großansicht
AP

Arbeiterinnen in einer Wurstfabrik: Mindestarbeitsbedingungengesetz für sittsame Löhne

4,50 Euro Arbeitslohn pro Stunde sind das Mindeste, findet Saarlands Ministerpräsident Peter Müller. Der CDU-Politiker fordert, alles darunter als sittenwidrig zu verbieten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hingegen lehnt einen gesetzlichen Mindestlohn ab.

Berlin - Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat in der Debatte um sittenwidrige Löhne eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 4,50 Euro ins Spiel gebracht. Er halte es "für gut und richtig", dass die künftige schwarz-gelbe Koalition in Berlin jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen wolle, sagte Müller der "Bild am Sonntag". Mindestarbeitsbedingungengesetz ist der wortmächtige Titel des Vorhabens.

Es gebe eine absolute Grenze, unterhalb derer jeder Lohn sittenwidrig sei. "Diese Lohnuntergrenze müssen wir gesetzlich definieren." Zur Höhe sagte Müller: "Die Debatte geht wohl um 4,50 Euro."

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hatte am Donnerstag angekündigt, dass die schwarz-gelbe Koalition sittenwidrige Löhne per Gesetz verbieten wolle. Als Maßstab für Sittenwidrigkeit nannte er die bisherige Rechtsprechung: Danach ist ein Lohn dann sittenwidrig, wenn er ein Drittel unter dem branchen- oder ortsüblichen Lohn liegt.

Zugleich lehnte Pofalla einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Der CDU-Politiker ist der Verhandlungsführer der Union in der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Arbeit und Soziales; er ist als neuer Arbeitsminister im Gespräch.

Mit scharfer Kritik reagierten die Gewerkschaften auf die schwarz-gelben Pläne. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro pro Stunde sowie weitere Branchenmindestlöhne.

ore/dpa/AFP

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