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24.10.2009
 

Analyse des Koalitionsvertrags

So will Schwarz-Gelb die Republik umbauen

Von Björn Hengst, Roland Nelles und Severin Weiland

Entwurf des Koalitionsvertrags: Schwarz-gelber Plan für die kommenden Jahre
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ddp

Entwurf des Koalitionsvertrags: Schwarz-gelber Plan für die kommenden Jahre

5. Teil: Inneres, Justiz und Internet

"Das Thema Bürgerrechte war uns Liberalen besonders wichtig", sagte FDP-Chef Guido Westerwelle in der Bundespressekonferenz. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen. So hat die FDP das Internet-Sperrgesetz der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt - und damit eine Forderung von Internet-Aktivisten umgesetzt. Löschen statt sperren, so sieht es jetzt der Koalitionsvertrag vor: Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sei für die Koalition von "herausragender Bedeutung", heißt es in dem Papier und weiter: "Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren."

Auch bei Bundeswehreinsätzen im Inland setzte sich die FDP gegen die Union durch. Der von der Union geforderte Einsatz der Truppe in Deutschland ist vom Tisch und taucht im Koalitionsvertrag nicht auf.

Das im BKA-Gesetz vorgesehene Ausspähen von privaten Computern durch Sicherheitsbehörden bleibt vorerst weiter erlaubt. Allerdings soll der "Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung" verbessert werden. Zudem weisen die Koalitionäre ausdrücklich auf die anstehende Überprüfung des BKA-Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht hin, nach der gegebenenfalls das Gesetz geändert werden muss

Der Zugriff auf die von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten durch die Sicherheitsbehörden wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Ausnahmen gelten bei Gefahren für Leib und Leben.

Arbeitnehmer will die neue Regierung vor Bespitzelung am Arbeitsplatz besser schützen. Deswegen sollen Arbeitgeber nur Daten verwenden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Die Regelungen sollen in das Bundesdatenschutz-Gesetz einfließen. Damit zeichnet sich ab, dass unter Schwarz-Gelb die Bürgerrechte wieder gestärkt werden.

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