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28.10.2009
 

Sauerland-Prozess

Angeklagter weist Vorwurf des Mordversuchs zurück

Angeklagter Schneider: "Ich habe erwartet, dass er mich erschießt"Zur Großansicht
dpa

Angeklagter Schneider: "Ich habe erwartet, dass er mich erschießt"

Ein Versehen im Eifer des Gefechts - oder Absicht? Im Prozess gegen die islamistische Sauerland-Gruppe hat der Angeklagte Daniel Schneider den Vorwurf des versuchten Mordes an einem Polizisten zurückgewiesen. Bei der Festnahme habe sich im Handgemenge ein Schuss gelöst, sagte er.

Düsseldorf - Im Terrorprozess gegen die Sauerland-Gruppe hat der Angeklagte Daniel Schneider den Vorwurf des versuchten Mordes an einem Polizisten zurückgewiesen. Bei einem Handgemenge während der Festnahme im sauerländischen Oberschledorn habe er die Dienstwaffe des Polizisten aus der Halterung gezogen, räumte der 24-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht ein. Beim Kampf um die Waffe habe sich ein Schuss gelöst. Zu keinem Zeitpunkt habe er aber die Absicht gehabt, auf den Polizisten zu schießen.

Schneider muss sich als einziger der vier Angeklagten auch wegen versuchten Mordes verantworten. Die Gruppe war im Herbst 2007 in einem angemieteten Ferienhaus im Sauerland von der Spezialeinheit GSG 9 festgenommen worden. Den Angeklagten wird die Vorbereitung verheerender Bombenanschläge in Deutschland und die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, der Islamischen Dschihad-Union (IJU), vorgeworfen.

Er sei im Bad bei den Vorbereitungen zum Gebet gewesen und habe dabei einen seltsamen Luftzug durch das Haus verspürt, sagte der 24-Jährige am Mittwoch in der Verhandlung. Sekunden später habe es einen Knall gegeben. Daraufhin sprang Daniel Schneider nach eigenen Angaben aus Angst durch ein am Badfenster angebrachtes Moskitogitter hindurch zwei Meter tief in den Garten und rannte los.

Auf seiner Flucht durch die Gärten der benachbarten Häuser habe er zuerst einen schwarzgekleideten Mann mit Helm passiert, der mit einer Maschinenpistole auf ihn gezielt habe, berichtete Daniel Schneider vor Gericht. Das sei "wie bei Star Wars" gewesen. Er sei an dem Beamten vorbeigelaufen: "Ich habe erwartet, dass er mich erschießt", sagte Schneider. Allerdings schien der Mann laut Aussage von Schneider "genauso geschockt" über die Begegnung wie er selbst gewesen zu sein.

Später wurde Schneider nach eigener Aussage von einem anderen Polizeibeamten eingeholt, zu Boden gebracht und in den Schwitzkasten genommen. Im darauffolgenden Gerangel bekam er nach eigenen Angaben den Eindruck, dass der Polizist seine Waffe ziehen wolle.

"Beim Ziehen ist ein Schuss losgegangen"

Daraufhin habe er dem Polizeibeamten die Waffe "mit einem Ruck" aus dem Halfter gerissen, sagte der 24-Jährige. Der Polizeibeamte habe nach der Waffe gegriffen und diese festgehalten, Daniel Schneider habe versucht, seine Hand mit der Waffe wegzuziehen. "Bei diesem Ziehen ist ein Schuss losgegangen", sagte Daniel Schneider in der Verhandlung.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hingegen hatte Schneider in dem Zweikampf vorsätzlich auf den Polizeibeamten geschossen. Der Beamte habe nur durch Wegdrücken der Waffe verhindern können, von dem Schuss getroffen zu werden. Schneider soll laut Anklage daraufhin ein zweites Mal den Abzug bedient haben, auch diesen Schuss habe der Polizeibeamte abgewehrt.

Schneider sagte am Mittwoch vor Gericht, gleich nach dem ersten Schuss habe er den Finger vom Abzug genommen, um weitere Schüsse zu vermeiden. Er sei von der kurzen Flucht und wegen der Angst "am Ende gewesen".

Seine Sicht der Festnahme hatte Daniel Schneider bereits im Herbst 2007 in einem 13 Seiten langen Gedächtnisprotokoll niedergeschrieben. In einem am Mittwoch in der Verhandlung verlesenen Schreiben wies sein Anwalt Johannes Pausch aufgrund dieser Aussagen den Mordvorwurf der Bundesanwaltschaft zurück.

ffr/dpa/ddp

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Sauerland-Terrorprozess

Die Gruppe

Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf mussten sich vier Mitglieder der terroristischen Sauerland-Gruppe verantworten. Es handelt sich um den zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz, den Neunkirchener Daniel Schneider, den Deutsch-Türken Attila Selek und den türkischen Staatsbürger Adem Yilmaz. Gelowicz und Schneider erhielten eine Haftstrafe von jeweils zwölf Jahren, der türkische Staatsbürger Yilmaz wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Als Helfer des Trios muss der Deutsch-Türke Selek fünf Jahre hinter Gitter.

Die Angeklagten hatten vor Gericht zugegeben, im Auftrag der Islamischen Dschihad Union (IJU) in Deutschland Anschläge geplant zu haben. Die IJU unterhält auch Kontakte zum Terrornetzwerk al-Qaida.

Der Plan

Die Festnahme


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