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02.11.2009
 

Rechtsextremismus

NPD plant Gedenkmarsch für Rieger in Wunsiedel

Das oberfränkische Wunsiedel stellt sich auf einen Neonazi-Aufmarsch am 14. November ein. Die NPD will eine Gedenkveranstaltung für den verstorbenen Parteivize Jürgen Rieger abhalten. Die Stadt, in der Hitler-Stellvertreter Heß begraben liegt, lässt nun ein Verbot prüfen.

Wunsiedel - Nach dem Tod des stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger planen Rechtsextremisten einen Trauermarsch in Wunsiedel. Eine entsprechende Anmeldung für den 14. November sei am Wochenende per Fax eingegangen, sagte Landrat Karl Döhler (CSU). Damit bestätigte er einen Bericht des Berliner "Tagesspiegel".

Das halbseitige Schreiben enthalte kaum Angaben zum Umfang der "öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel", sagte Döhler. Daher sei noch unklar, wie viele Teilnehmer erwartet würden. Die NPD habe aber angekündigt, alle nötigen Angaben in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen. Dieses werde in den nächsten Tagen erwartet. Antragsteller ist den Angaben zufolge der NPD-Bundesgeschäftsführer Klaus Beier.

"Wir werden auf jeden Fall prüfen, ob ein Verbot möglich ist", sagte Döhler. Er sehe allerdings schlechte Chancen, denn eine Gedenkfeier für ein verstorbenes NPD-Mitglied sei zunächst nicht zu beanstanden. Falls ein Verbot scheitere, würden die Demokraten mit Gegenaktionen antworten, kündigte der CSU-Politiker an. Mit einer Entscheidung des Landratsamtes sei Anfang nächster Woche zu rechnen.

In Wunsiedel liegt der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß begraben. Er hatte am 17. August 1987 im Gefängnis Selbstmord begangen. Seither pilgerten zu seinem Todestag immer wieder Tausende Anhänger der rechten Szene in die oberfränkische Kleinstadt. In den Jahren 2001 und 2004 hatte Jürgen Rieger die Aufmärsche organisiert. Er war am 29. Oktober im Alter von 63 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben.

Seit 2005 sind die Aufmärsche in Wunsiedel verboten. Das Verbot hatten zunächst die lokalen Behörden ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht will demnächst grundsätzlich über die rechtliche Grundlage der Verbote entscheiden.

ffr/AP/dpa/ddp

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