Berlin - Die Union hält nichts von einer Rente mit 60: "Bei diesem Modell würden die Abschläge zur Rente so hoch sein, dass sich dies ein normaler Arbeitnehmer nicht leisten kann", sagte der CDU-Rentenexperte Peter Weiß (CDU) der "Rheinischen Post" zum Vorschlag der Liberalen.
Die FDP möchte die Ende 2009 auslaufende Altersteilzeitregelung nicht verlängern und propagiert stattdessen einen möglichen Renteneintritt mit 60 Jahren - bei gleichzeitigem Fortfall der Hinzuverdienstgrenzen. Das neue Angebot könne Arbeitnehmern ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben geben, sagte FDP-Vizefraktionschef Heinrich Kolb der "Bild"-Zeitung.
Weiß kritisierte den Koalitionspartner. "Es ist müßig, jeden Tag einen Teil aus dem Wahlprogramm als öffentliche Forderung zu formulieren." Außerdem wäre das FDP-Modell "nur für wenige Gutverdiener attraktiv". Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sprach von einem "typischen" FDP-Vorschlag für Bestverdienende. Bei einem Renteneintritt mit 60 müssten bis zu 25,2 Prozent Abschlag in Kauf genommen werden. Zugleich entstünden zusätzliche Vorfinanzierungskosten in Milliardenhöhe und eine deutliche Beitragssatzerhöhung von bis zu einem Prozentpunkt.
Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt lehnte den FDP-Vorstoß ab. Es sei richtig, die "teure Altersteilzeitförderung" nicht zu verlängern, sagte er der "Bild"-Zeitung. Die FDP-Forderung nach einer Rente mit 60 führe jedoch nicht weiter. Wegen des demografischen Wandels sei eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit unerlässlich.
Kritik kam auch von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Die astronomisch hohen Abschläge von bis zu einem Viertel der Rente können sich nur Menschen leisten, die zeitlebens extrem hohe Gehälter hatten und über ein dickes Sparkonto verfügen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Ein Kombi-Rentner, der sich mit Mini-Rente plus Mini-Jobs über Wasser hält, kann nicht ernsthaft von verantwortungsvollen Politikern gewünscht sein." Der DGB forderte erneut flexible Übergänge in die Rente, zum Beispiel eine Teilrente. Diese Lösungen müssten aber sozial und tarifvertraglich abgesichert sein.
Altersteilzeit beantragen können Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet und in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Dabei wird nach einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die bisherige Arbeitszeit halbiert. Mögliche Modelle sind Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel sowie ein sogenanntes Blockmodell. Lohnzuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit werden allerdings nur dann gewährt, wenn der durch die Altersteilzeit freigewordene Arbeitsplatz wiederbesetzt wird.
als/dpa/ddp
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