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16.11.2009
 

DDR-Bürgerrechtler

Falsche Hymnen-Strophe bei Köhler

Liedermacher Krawczyk: Nicht ganz textsicherZur Großansicht
dpa

Liedermacher Krawczyk: Nicht ganz textsicher

Musikalische Panne im Schloss Bellevue: Bundespräsident Horst Köhler hatte DDR-Bürgerrechtler mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet, die Feierstunde sollte mit der Nationalhymne enden. Doch Liedermacher Stephan Krawczyk vergriff sich im Text - und sang die verpönte erste Strophe.

Berlin - "Deutschland, Deutschland über alles. .." hob Liedermacher Stephan Krawczyk an, bis er unterbrochen und darauf aufmerksam gemacht wurde, dass bei der offiziellen deutschen Nationalhymne nur die dritte Strophe des "Liedes der Deutschen" von Hoffmann von Fallersleben gesungen wird: "Einigkeit und Recht und Freiheit ...". Die ersten beiden Strophen sind zwar nicht verboten, aber - nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus - weitgehend tabuisiert.

Bundespräsident Köhler hatte zum 20. Jahrestag des Mauerfalls im Rahmen der Veranstaltung "Gegner des SED-Unrechts" zwölf verdiente DDR-Bürgerrechtler im Schloss Bellevue mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Zu den Trägern, die am Montag im Bundespräsidialamt eingeladen waren, gehörte Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, dem zentralen ehemaligen Stasi-Gefängnis. Dazu wurden unter anderem der Schauspieler Jochen Stern und die "Frau vom Checkpoint Charlie", Jutta Fleck geehrt.

Die Regisseurin und Autorin Freya Klier sowie Krawczyk, beide Mitbegründer und Symbolfiguren der DDR-Friedensbewegung, begleiteten das Programm musikalisch.

jok/dpa

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