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20.11.2009
 

Gesetzentwurf

Von der Leyen will Kinderzuschlag ausweiten

Familienministerin von der Leyen: "Kinder haben einen eigenen Bedarf"Zur Großansicht
REUTERS

Familienministerin von der Leyen: "Kinder haben einen eigenen Bedarf"

Ministerin von der Leyen will mehr Familien mit geringem Einkommen über eine Ausweitung des Kinderzuschlags unterstützen. Eltern sollen künftig zwischen Hartz IV und dem Zuschlag wählen können. Einen Gesetzentwurf will die CDU-Politikerin bald vorlegen, er soll 2011 in Kraft treten.

Passau - Mehr Familien sollen nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in den Genuss des Kinderzuschlags kommen. "Wir wollen den staatlichen Kinderzuschlag ausweiten, damit noch deutlich weniger Kinder auf Hartz IV angewiesen sind", sagte die CDU-Politikerin der "Passauer Neuen Presse" zufolge und kündigte an: "Ich werde dazu den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass er spätestens Anfang 2011 in Kraft treten kann."

Der Zuschlag wird derzeit für etwa 300.000 Kinder gezahlt. Dafür stehen 2009 rund 374 Millionen Euro zur Verfügung. Der Kinderzuschlag ist als Förderung für Familien gedacht, die wenig verdienen. Die Höhe des Zuschlags bemisst sich nach Einkommen und Vermögen, beträgt aber höchstens 140 Euro im Monat pro Kind.

Von der Leyen sagte, sie wolle verhindern, dass eine kleine Gehaltserhöhung um wenige Euro bewirkt, dass der Kinderzuschlag entfällt und am Ende die Familien mit weniger Einkommen dastehen. Dazu solle es ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und Hartz IV geben. "Wir werden damit mindestens 200.000, vielleicht sogar bis zu 350.000 Kinder mehr erreichen", betonte von der Leyen.

Auch eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder hält die Ministerin für geboten: "Es ist richtig, die Regelsätze für Kinder grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Kinder haben einen eigenen Bedarf. Was sie benötigen, lässt sich nicht einfach zu bestimmten Prozentsätzen von dem ableiten, was Erwachsenen zusteht", wurde sie weiter zitiert. Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird Anfang kommenden Jahres erwartet.

Skeptisch steht die CDU-Politikerin dem Betreuungsgeld gegenüber. Zwar sei es richtig, Erziehungsleistung aufzuwerten. "Andererseits stört mich, dass das Betreuungsgeld nur dann gezahlt werden soll, wenn das eigene Kind nicht in die Kita geht oder bei einer Tagesmutter ist", sagte die Ministerin demnach. Gerade Kinder aus sozial schwachen Familien gingen seltener in die Kita als Kinder gut ausgebildeter Eltern.

"Hier müssten wir eigentlich mehr Überzeugungsarbeit leisten, dass auch Zweijährige vom Spiel mit Gleichaltrigen profitieren", sagte von der Leyen und ergänzte: "Deshalb sollten wir in den nächsten drei Jahren darüber diskutieren, wie wir die Leistung gestalten, damit kein Kind draußen bleiben muss. Ich halte die Idee eines Gutscheinsystems für nachdenkenswert."

ffr/AP/dpa/ddp

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Generell eine gute Idee. Denn die Kinder müssen gefördert werden, auch gegen den Einfluss der Eltern. Eltern, die schon selber in der Schule versagt haben, weil sie die Schule und die `Lehrer verachten, können ihre Kinder, weder [...] mehr...

04.03.2011 von tzscheche: ...

Gut gesagt. Der Mangel an Familienleben betrifft übrigens gutsituierte Familien gleichermassen wie die vielgeschmähten "bildungsfernen Schichten". Man spricht dann von "Wohlstandsverwahrlosung". Das sehe [...] mehr...

04.03.2011 von chirin: Wie sinnvoll ist das Betreuungsgeld?

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Was ist Hartz IV?

Die Reform

Hartz IV ist die größte und umstrittenste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Benannt ist sie nach dem damaligen Volkswagen-Personalchef Peter Hartz, der als Leiter einer Regierungskommission die Grundlagen der Reform vorgeschlagen hatte. Am 1. Januar 2005 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.

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