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24.11.2009
 

Krisenhilfe

Merkel will Kurzarbeit bis Ende 2010 verlängern

Bundeskanzlerin Angela Merkel: Kurzarbeit um volles Jahr verlängernZur Großansicht
ddp

Bundeskanzlerin Angela Merkel: Kurzarbeit um volles Jahr verlängern

Firmen in Not sollen nach dem Willen der Bundeskanzlerin auch im kommenden Jahr die Möglichkeit haben, verlängerte Kurzarbeit zu beantragen. Angela Merkel stützt damit einen Vorstoß von Arbeitsminister Jung. Sein Modell begrenzt die Dauer der Zuschüsse aber auf 18 Monate.

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel will die Möglichkeit zur Kurzarbeit um ein volles Jahr verlängern. Das könne sie sich gut vorstellen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag auf dem Arbeitgebertag in Berlin. Die aktuelle Regelung läuft Ende 2009 aus. Merkel schloss sich zudem dem Vorschlag von Arbeitsminister Franz Josef Jung an, die Dauer der Zuschüsse auf maximal 18 Monate zu verkürzen, derzeit sind es bis zu 24 Monate.

Die Verlängerung soll nächste Woche im Kabinett abgesegnet werden. Unternehmen könnten dann bis Ende 2010 einen Antrag auf Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter stellen.

Skeptisch äußerte sich Merkel zum jüngsten Vorschlag des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, die Arbeitszeit der Branche mit staatlicher Unterstützung zeitweilig auf 26 Stunden zu verkürzen. "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in Dauersubventionen reinrutschen, aus denen wir nie wieder rauskommen", sagte sie.

Kurzarbeit gilt in Krisenzeiten als Rettungspuffer für den Arbeitsmarkt: Sie ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die Produktion ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen, bei Genehmigung zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld. Wegen des Konjunktureinbruchs ist die mögliche Dauer für die Zahlung von Kurzarbeitergeld bis Ende 2009 auf 24 Monate verlängert worden.

Im zweiten Quartal 2009 bezogen in Deutschland rund 1,4 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Experten schätzen, dass es ohne das Angebot in Deutschland etwa eine halbe Million Arbeitslose mehr gegeben hätte.

Der in seinem Amt bestätigte Chef des Arbeitgeberverbandes BGA, Dieter Hundt, begrüßte die Absicht der Bundesregierung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. "Ich halte es für sehr wichtig, dass wir auch 2010 die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes erhalten", sagte Hundt im rbb-Inforadio. Viele Unternehmen würden erst in den kommenden Monaten voll von der Krise getroffen. Diesen Betrieben und ihren Mitarbeitern müssten die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden, wie sie 2009 bestanden hätten, forderte Hundt.

Rüttgers will zusätzliche Hilfen für den Arbeitsmarkt

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnte eine Verlängerung der Kurzarbeitregelung hingegen ab. Es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen dies als Signal für eine dauerhafte Unterstützung seitens des Staates "missverstehen", erklärte ZDH-Geschäftsführer Holger Schwannecke. Ein verlängertes Kurzarbeitergeld solle deswegen nur noch im kommenden halben Jahr beantragt werden können. Danach solle immer wieder halbjährlich überprüft werden, wie sich die Wirtschaft entwickele und ob die verlängerte Kurzarbeitregelung noch nötig sei, erklärte Schwannecke.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hingegen hat zusätzliche Hilfen der Bundesregierung als Stütze für den Arbeitsmarkt gefordert. "Es macht ökonomisch Sinn, die vorgesehenen Steuersenkungen um ein Arbeitsplatz-Zukunftspaket zu ergänzen", sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt". Er habe Arbeitsminister Jung gebeten, mit Arbeitgebern und Gewerkschaften Gespräche über ein umfassendes Job-Paket aufzunehmen.

Konkret setzt sich Rüttgers für eine vorübergehende Kürzung der Wochenarbeitszeit ein, die mit einem "kleinen Kurzarbeitergeld" teilweise staatlich abgefedert werden soll. Jung hat die Forderungen abgelehnt. Rüttgers meinte jedoch: "Es ist richtig, wenn die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld verlängern will. Es ist aber auch dringend notwendig, den Unternehmen Möglichkeiten zu eröffnen, die wegen des andauernden Auftragseinbruchs mit dem Abbau der Arbeitszeitkonten und Kurzarbeitergeld nicht mehr klarkommen."

kgp/ffr/dpa/AP/AFP

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Was zahlt der Staat?

Um Kündigungen zu vermeiden, können Unternehmen Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Das KUG wird maximal 24 Monate von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) ihres Nettogehalts für die ausgefallene Arbeitszeit. Fiktives Beispiel: Der Ingenieur Max Müller, 28, ist ledig und ohne Kind. Er verdient mit Steuerklasse I 4000 Euro im Monat, davon bleiben ihm netto 2223,69 Euro. In Kurzarbeit ist er nur 50 Prozent der üblichen 40 Arbeitsstunden tätig. Diese Zeit bekommt er vom Arbeitgeber auch bezahlt. Das sind 1313,01 Euro. Für die andere Hälfte der Zeit erhält er den BA-Zuschuss: 60 Prozent vom Netto, also 546,41 Euro. Insgesamt bekommt er also 1859,42 Euro. Und er behält den Job.
KUG-Rechner: http://kugrechner.arbeitsagentur.de

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