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25.11.2009
 

Richterbeschluss in Hannover

Koalitionspolitiker wollen Solizuschlag beerdigen

Von Severin Weiland

Kohlekraftwerk Boxberg: Mit dem Soli-Zuschlag soll Aufbau im Osten finanziert werdenZur Großansicht
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Kohlekraftwerk Boxberg: Mit dem Soli-Zuschlag soll Aufbau im Osten finanziert werden

Paukenschlag in Hannover: Das niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Die endgültige Entscheidung fällt in Karlsruhe. Doch Politiker von Union und FDP fordern bereits, die Steuer eines Tages abzuschaffen.

Berlin - Aus für die Soli-Steuer: Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl hatte die Forderung erst im April erhoben - den Solidaritätszuschlag eines Tages abzuschaffen. Am Mittwoch, nach dem spektakulären Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, sah sich der Christdemokrat in seiner Haltung bestätigt. "Ich bin nach wie vor der Auffassung, das im zwanzigsten Jahr der deutschen Einheit das Thema steuerstrukturell auf der Tagesordnung steht", so der CDU-Politiker und Bundestagsabgeordnete zu SPIEGEL ONLINE.

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hatte die Klage eines leitenden Angestellten ausgesetzt, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Er klagte gegen die Rechtmäßigkeit des "Soli" im Jahr 2007. Damals musste er rund tausend Euro Solidarzuschlag zahlen - nun will er eine Aufhebung seines Steuerbescheids erreichen. Jetzt sind die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Zug.

Strobl erinnerte im Zusammenhang mit dem Soli an das Schicksal der Schaumweinsteuer: Die sei 1902 unter Kaiser Wilhelm II erlassen worden, um die deutsche Flotte zu finanzieren, 1933 dann abgeschafft, schließlich 1939 zur Finanzierung der U-Boot-Flotte wieder eingeführt, nach Gründung der Bundesrepublik 1949 an den Bund übertragen worden. "Wir brauchen heute weder eine kaiserliche noch eine U-Boot-Flotte, aber die Schaumweinsteuer gibt es immer noch. So sollte es dem Soli-Zuschlag nicht ergehen", so Strobl.

Ausdrücklich wies der CDU-Politiker, der auch die baden-württembergische Landesgruppe im Bundestag leitet, darauf hin, dass er mit seiner Forderung nach dem Ende des Soli nicht am Solidarpakt II für die neuen Bundesländer rütteln will. "Hier gilt für mich das Prinzip: Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Der Solidaritätspakt II läuft bis 2019 und dann aus. Er wird nicht vorher beendet", so Strobl.

Doch wann könnte der Soli-Zuschlag abgeschafft werden? Der CDU-Politiker hielt im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE fest, dass die Haushaltskonsolidierung zunächst Vorrang haben müsse. "Wenn wir dabei voranschreiten können, dann wäre die Abschaffung des Soli in meinen Augen ein probates unbürokratisches Mittel, um alle Arbeitnehmer in Ost und West gleichmäßig zu entlasten." Denn was in der Debatte immer wieder untergehe, sei die Tatsache, dass auch die Arbeitnehmer im Osten den Zuschlag zahlten, so Strobl weiter.

Die Richterin des niedersächsischen Finanzgerichts, Georgia Gascard, hatte in ihrer Urteilsbegründung erklärt, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

FDP will Soli bei Steuerreform schrittweise abbauen

Beim Koalitionspartner der Union wurde das Urteil aus Niedersachsen begrüßt. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig Thiele, verwies auf die Begründung des Gerichts. Dies habe den Soli zu Recht als eine Ergänzungsabgabe bewertet, welche nur zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs erhoben werden dürfe. "Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform sollte der Solidaritätszuschlag schrittweise abgebaut werden und spätestens mit dem Ende des Solidarpaktes II auslaufen", so der Liberale. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Mittel des Solidarpakts II zielgerichtet verwendet und von den Empfängerländern nicht für allgemeine Haushaltszwecke genutzt werden, wie dies in der Vergangenheit geschehen sei, sagte Thiele.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt, sieht sich ebenfalls durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover. Eine Überprüfung des Soli durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte Däke.

Kritik am Urteil gab es in der SPD. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", es befremde ihn sehr, dass achtzehn Jahre nach Einführung "eine kleine Gruppe von Richtern befindet, dass der Soli von Beginn an verfassungswidrig gewesen sei". Über die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlags habe von Beginn an über die Parteigrenzen hinweg Konsens bestanden, so Thierse.

Mehr als eine Billion Euro für die deutsche Einheit

Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte der wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

Die Leiterin des beklagten Finanzamtes Quakenbrück, Karin Mährlein, hatte den Einwänden des Klägers entgegengehalten, der Bund habe für die deutsche Einheit bislang mehr als eine Billion Euro aufgewendet. Jährlich kämen weiterhin rund hundert Milliarden Euro an Vereinigungslasten hinzu. Im Grundgesetz gebe es für Ergänzungsabgaben des Bundes keine zeitliche Begrenzung.

Nun liegt die letzte Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht: Sollten die Richter in Karlsruhe feststellen, dass die Sondersteuer verfassungswidrig ist, drohen dem Staat milliardenschwere Ausfälle. Der Zuschlag spülte bisher gut 185 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers, 2008 waren es nach Angaben des Ministeriums 13,1 Milliarden. Für dieses Jahr gehen die Steuerschätzer von Einnahmen in Höhe von etwa zwölf Milliarden Euro aus, die allein dem Bund zustehen.

Das Bundesfinanzministerium glaubt allerdings nicht, dass das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt. "Damit rechnen wir nicht", sagte ein Sprecher am Mittwoch. Er widersprach damit dem niedersächsischen Finanzgericht.

Mit dpa/ddp

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