Von Christoph Schult
Die israelische Regierung ist unzufrieden über die schleppende Entschädigung ehemaliger jüdischer Ghetto-Arbeiter. Der Bundestag hatte 2002 mit einem eigenen Gesetz jenen Juden eine Altersversorgung versprochen, die während der Nazi-Zeit in einem Ghetto einer halbwegs geregelten Arbeit nachgingen. Trotzdem lehnten die Rentenversicherungen mehr als 90 Prozent der rund 70.000 Anträge ab.
Anfang Juni erteilte das Bundessozialgericht (BSG) dieser Praxis eine Absage. Seitdem gehen zwar die wenigen noch laufenden Verfahren überwiegend zugunsten der jüdischen Antragsteller aus. Die rund 65.000 Kläger aber, die bis kurz vor dem BSG-Urteil von den Rentenversicherungen abgewiesen wurden, warten noch immer auf ihr Geld.
Laut Gesetz können die Überlebenden mit 10.000 bis 30.000 Euro rechnen. Das würde den Bundeshaushalt mit bis zu zwei Milliarden Euro belasten. Um der Rentenversicherung Geld zu sparen und eine mögliche Erhöhung des Rentenbeitrages auf über 20 Prozent zu verhindern, überlegt die Bundesregierung, jedem ehemaligen Ghettoarbeiter pauschal 4000 Euro zu zahlen. Das halten Opferanwälte wie für inakzeptabel.
Da jeder zweite Antragsteller in Israel lebt, erwägt Premierminister Benjamin Netanjahu, das Thema bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen in Berlin an diesem Montag zur Sprache zu bringen.
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