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01.12.2009
 

Rauchverbot

Volksbegehren in Bayern auf der Kippe

Raucher vor dem Hofbräuhaus: Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen den Nichtraucherschutz verbessernZur Großansicht
dpa

Raucher vor dem Hofbräuhaus: Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen den Nichtraucherschutz verbessern

Das bayerische Volksbegehren zum besseren Nichtraucherschutz droht zu scheitern. Den Initiatoren zufolge fehlen noch 90.000 Unterschriften - bis Mittwoch kaum zu schaffen.

Passau - Bisher haben sich rund 850.000 Menschen bei ihren Gemeinden für das Volksbegehren registrieren lassen, gaben die Initiatoren am Dienstag bekannt. "Wir brauchen noch über 90.000 Unterschriften", sagte Organisator Sebastian Frankenberger am Dienstag in Passau. Die Bürger können noch bis diesen Mittwoch für eine völlig rauchfreie Gastronomie unterzeichnen. Für einen Erfolg müssen sich 940.000 Bürger in die Listen eintragen, das entspricht zehn Prozent der Wahlberechtigten.

Sollte das Quorum erreicht werden, käme es voraussichtlich im kommenden Jahr zu einem Volksentscheid. Das Volksbegehren will ein komplettes Rauchverbot in allen Wirtshäusern und Kneipen sowie Volksfestzelten. Ausnahmen wie die einstigen Raucherclubs oder die jetzigen Raucher-Nebenräume soll es künftig nicht mehr geben.

Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder hatte vergangene Woche das gelockerte Rauchverbot in einem heftigen Schlagabtausch mit der Opposition im Landtag verteidigt. Die bestehende Regelung sei "praktikabel und nachvollziehbar", sagte Söder in einer von den Grünen veranlassten Ministerbefragung. Sollte das laufende Volksbegehren für ein striktes Rauchverbot erfolgreich sein, sagte er "riesige Probleme" voraus. Raucherclubs würden damit durch die Hintertür wieder eingeführt. Auch für das Oktoberfest sieht CSU-Mann Söder Schwierigkeiten.

Bayern hatte bis vor einem Jahr das bundesweit strengste Rauchverbot. Die Regelung galt als eine der Ursachen für das CSU-Wahldebakel bei der Landtagswahl 2008. Die schwarz-gelbe Regierung in München hat die Regeln gelockert. Seitdem können sich sogenannte Einraumkneipen im Freistaat zu Raucherlokalen erklären; Discotheken und größere Gaststätten können abgeschlossene Nebenräume für Raucher einrichten. In Wein- und Bierzelten darf weiter gequalmt werden, sie blieben "regelungsfrei".

ler/dpa

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