Berlin/Straßburg - Die Entscheidung fiel in Straßburg, das Gesetz muss in Berlin geändert werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Donnerstag will die Bundesregierung nun die Rechte lediger Väter stärken. Noch in dieser Legislaturperiode will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ( FDP) einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Anliegen lediger Väter müssten stärker berücksichtigt werden, sagte sie der "Süddeutschen Zeitung".
In einem wegweisenden Urteil hatten die Straßburger Richter am Donnerstag einem ledigen Vater aus Köln Recht gegeben, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpfte. Der 45-Jährige fühlt sich durch die Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht in Deutschland diskriminiert.
Am Donnerstag hatte sich die Justizministerin noch zurückhaltend geäußert. Man werde zwar jetzt "die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen", sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gespräch mit der Zeitung beurteilt die Ministerin ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter zwar weiterhin skeptisch. Dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können. Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, die Verantwortung für das Kind übernehmen wollten und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansähen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will", sagte er dem Blatt.
"Konflikte nicht auf dem Rücken der Kinder austragen"
Der für Innen- und Justizthemen zuständige SPD-Vizefraktionschef Olaf Scholz begrüßte die Entscheidung der Straßburger Richter. Sie führe zu mehr Gerechtigkeit. "Natürlich dürfen Konflikte zwischen den Eltern nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden oder eine bestehende gute Eltern-Kind-Beziehung gefährdet werden."
Nach derzeitiger Rechtslage können nichtverheiratete Väter in Deutschland nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. In ihrer Urteilsbegründung hatten die Straßburger Richter darauf verwiesen, dass der unverheiratete Vater nach deutscher Rechtslage anders behandelt wurde als ein verheirateter Vater. Die ledigen Väter können anders als die verheirateten Väter ein gemeinsames Sorgerecht nicht gerichtlich geltend machen. Dies verstoße vor dem Hintergrund des Rechts auf Achtung des Familienlebens gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
"Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen", sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei auch für die "vielen betroffenen Väter froh", dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.
Der Verein "Väteraufbruch" schätzt, dass von dem Straßburger Urteil in Deutschland 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.
Eine Prozesslawine erwarten Fachverbände allerdings nicht. Oft stammten diese Kinder aus kurzen und unverbindlichen Beziehungen, sagte die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Edith Schwab, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Viele der Väter haben gar kein Interesse, das Sorgerecht wahrzunehmen." Bei Kindern aus dauerhaften Beziehungen sei das aber eine andere Sache.
kgp/dpa/AFP
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Soweit ich informiert bin ist es strafbar, eine Frau Zuwendung zukommen zu lassen um dafür ihre Kinder als eigene zu erhalten, strafbar natürlich für die Männer nicht für die Frauen (die sind ja immer nur Opfer). mehr...
Gilt doch wohl auch umgekehrt, oder? mehr...
Mütter können und tun das auch oft genug, aber wo ist hier die Begründung die ledigen Väter im Vergleich zu den Nichtledigen zu diskriminieren? Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, ist ihr Ehemann automatisch Vater des [...] mehr...
Und wenn ein Kind aus dieser Beziehung entstanden ist, dann muss sie dieses Recht auch OHNE den Mann dazu haben, wie eine Hausfrau MIT Mann ihr Kind großziehen kann. Ansonsten ist es eine Diskriminierung und der Frau wird [...] mehr...
Natuerlich habe ich Recht. Ich sagte doch: *mit etwas Gruetze im Hirn*! Das ist eher eine persoenliche Vendetta gegen Sie. Zwei erwachsene Menschen gestalten ihr Leben, wie sie wollen. Art. 2 (1) GG Wenn [...] mehr...
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