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14.12.2009
 

Schaar zum Vorratsdatenstreit

"Ein Terrorist kann die Speicherung umgehen"

Moderne Kommunikationsmittel: Ist die Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßig?Zur Großansicht
DPA

Moderne Kommunikationsmittel: Ist die Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßig?

Milliarden Daten speichern, um Terror zu verhindern: Eine falsche Strategie, findet der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er erwartet, dass das Verfassungsgericht jetzt die Vorratsdatenspeicherung kippt. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE kritisiert er die Sammelwut des Staats - und der Mobilfunkanbieter.

SPIEGEL ONLINE: Herr Schaar, am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung. Sie gehören zu den Gegnern der umfassenden Überwachung. Rechnen Sie mit einem Erfolg?

Peter Schaar: Ich bin optimistisch, dass das Verfassungsgericht die Argumente der Kritiker ernst nimmt und bei seiner Entscheidung berücksichtigen wird. Ob das allerdings auch dazu führt, dass die gesamte Vorratsdatenspeicherung kippt oder ob es nur bei einer eingeschränkten Nutzung bleibt, ist natürlich noch offen.

SPIEGEL ONLINE: Das BKA beispielsweise besteht auf der Vorratsdatenspeicherung. Was ist wichtiger: Terrorabwehr oder Datenschutz?

Schaar: Diese Frage ist so alt wie falsch gestellt. Entscheidend ist doch: Wessen Daten werden für welchen Zweck gespeichert? Wie werden sie geschützt und welche werden wirklich benötigt, um den Terrorismus zu bekämpfen? Ein Terrorist, der bewusst bestimmte Taten plant, weiß ja auch um diese Speicherung und hat vielfältige Möglichkeiten, sie zu umgehen. So wird die Kommunikation in den sozialen Netzwerken (wie Facebook oder Xing/Anm. d. Red.) beispielsweise nicht von der Verpflichtung zur Speicherung erfasst - obwohl man über diese Dienste ebenfalls Nachrichten austauschen kann. Der normale Bürger dagegen wird beim Telefonieren oder Schreiben von E-Mails automatisch zum "Objekt der Speicherung".

SPIEGEL ONLINE: So einfach kann man also "ungespeichert" davonkommen?

Schaar: Exakt. Wer es darauf anlegt, kann sich entziehen, während ich als normaler Handy-, Telefon- und E-Mail-Benutzer überall Spuren hinterlasse. Und diese Spuren sind - wie wir festgestellt haben - doch umfangreicher, als man ursprünglich gedacht hat. Darüber werde ich auch dem Bundesverfassungsgericht berichten.

SPIEGEL ONLINE: Was meinen Sie damit?

Schaar: Wir haben bei den von uns geprüften Providern festgestellt, dass für die Unternehmen oft unklar ist, was gespeichert werden muss - weshalb sie zunächst sehr viel speichern. Das passiert schon allein deshalb, weil die Firmen ansonsten ein Bußgeld befürchten müssen. Zum Beispiel - und das ist ein sehr gravierender Fall - werden bei einem der größten Provider die Standortdaten bei Smartphones dauernd protokolliert. In den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung heißt es aber nur am "Beginn und am Ende einer Verbindung". Aber wie ist diese Vorgabe zu interpretieren, wenn ein Gerät ständig online ist? Deshalb werden bei Smartphones im Viertelstunden-Takt Standortdaten aufgezeichnet - und bleiben dann ein halbes Jahr gespeichert. Ich denke, dass diese und einige andere Informationen für die Richter von großem Interesse sein werden…

SPIEGEL ONLINE: ...und sie deshalb das Gesetz doch kippen?

Schaar: Ich hoffe natürlich, dass die Richter den Klagen entsprechen. Ich weiß aber, dass auch die Gegenseite schwere Geschütze auffährt. Über manches muss man sich da allerdings schon wundern: Wenn beispielsweise Herr Freiberg - der Chef der Polizeigewerkschaft GdP - die Aufklärung der Madrider Bombenanschläge zur Begründung der Vorratsdatenspeicherung anführt.

SPIEGEL ONLINE: Was ist daran falsch?

Schaar: Die gab es damals noch gar nicht. Oder bei der Sauerland-Gruppe: Sie dient erneut, inzwischen schon zum dritten Mal, als Rechtfertigung gravierender Grundrechtseinschränkungen. Zunächst hat man gesagt, die Online-Durchsuchung sei notwendig, denn diese habe maßgeblich dazu beigetragen, die Gruppe aufzudecken. Vor einigen Wochen hat dann die EU-Kommission die Übermittlung von Bankdaten in die USA damit gerechtfertigt, die SWIFT-Daten hätten zur Aufdeckung der Sauerland-Gruppe geführt. Und jetzt soll es also die Vorratsdatenspeicherung gewesen sein. Solche Argumente muss man schon mit großer Vorsicht genießen.

SPIEGEL ONLINE: Das Gesetz ist noch von der Großen Koalition verabschiedet worden, gegen die Stimmen der FDP. Inzwischen regieren die Liberalen allerdings mit der Union und führen das Justizministerium. Die Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist damit kurioserweise unter den Klägern in Karlsruhe. Wie glaubwürdig ist diese Ministerin?

Schaar: Ich finde, dass sie alles andere als unglaubwürdig ist. Denn es ist völlig klar, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger auch als Justizministerin Gesetze nicht einfach per Zauberstab außer Kraft setzen kann. Das geht übrigens auch nicht durch einen Erlass, wie das letztens anlässlich der Internet-Zugangssperren nach dem Zugangserschwerungsgesetz diskutiert wurde. Ein Gesetz aufheben kann eben nur der Gesetzgeber selbst, mit einer parlamentarischen Mehrheit oder aber das Bundesverfassungsgericht. Die Frage ist: Gibt es eine Mehrheit im Bundestag, die das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kassieren würde? Die sehe ich im Augenblick nicht.

SPIEGEL ONLINE: Die Justizministerin wäre jedenfalls in einer absurden Rolle, falls Karlsruhe das Gesetz nicht abräumt: Dann müsste Frau Leutheusser-Schnarrenberger etwas umsetzen, das sie kategorisch ablehnt.

Schaar: Das muss ein Justizminister oder eine Justizministerin ab und an. Ich bin nicht sicher, ob es schon einmal jemanden an der Spitze dieses Hauses gab, dem sämtliche Gesetze gefallen haben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat sich wirklich sehr eingesetzt. Dass sie jetzt in einer schwierigen Situation ist, das muss sie wohl hinnehmen. Ich setze jedenfalls weiterhin auf die Justizministerin bei der Verteidigung von Bürgerrechten.

SPIEGEL ONLINE: Die FDP hat im Koalitionsvertrag nicht auf die Rücknahme des Gesetzes bestanden. War das ein Fehler?

Schaar: Richtig ist, dass die FDP sich an diesem Punkt nicht durchgesetzt hat, was ich bedaure. Aber natürlich weiß ich, dass eine Partei bei Koalitionsverhandlungen sich selten komplett durchsetzen kann - zumal, wenn es sich um den kleineren Partner handelt.

Das Gespräch führte Florian Gathmann

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Zur Person

AP
Peter Schaar hat Volkswirtschaftslehre in Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg studiert. Von 1997 bis 2000 war er Vorstandssprecher der Grünen in Hamburg und von 1994 bis 2002 stellvertretender Datenschutzbeauftragter Hamburgs. Zwischenzeitlich verabschiedete sich der Datenschutzexperte vorübergehend aus dem Staatsdienst und machte sich mit der Firma PrivCom selbständig. Seit 2003 hat er das Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit inne, seine zweite Amtszeit läuft bis 2013.

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet das Gesetz?

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Was sagen Datenschützer?

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