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21.12.2009
 

Arbeitsrecht

SPD will Kündigung wegen Kleindiebstählen verbieten

Die SPD will den Arbeitnehmerschutz ausweiten. Im Januar will die Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, demzufolge sofortige Kündigungen wegen Bagatellvergehen künftig verboten werden sollen.

Osnabrück - Sofortige Kündigungen wegen geringfügiger Diebstähle am Arbeitsplatz soll es nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten künftig nicht mehr geben. Die arbeitspolitische Sprecherin der Partei, Anette Kramme, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wir werden im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll." Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen", sagte sie.

Kramme sagte, die SPD wolle zudem durchsetzen, dass der Verdacht eines Bagatelldeliktes nicht mehr ausreiche, um Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Es dürfe nicht sein, dass der Arbeitgeber einen geringwertigen Diebstahl vor Gericht nur behaupten muss.

Mit der Initiative reagieren die Sozialdemokraten auf eine Serie umstrittener Entlassungen wegen Diebstählen am Arbeitsplatz, etwa von Brötchen, Kuchen, Frikadellen oder Pfandbons.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte die SPD-Pläne ab. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner dem Blatt. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begeht. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr.

Der Bundestagsfraktionsvize der Union Günter Krings (CDU) sagte der Zeitung: "Wir sollten nicht den Fehler begehen, für jeden Einzelfall ein Gesetz machen zu wollen." Arbeitsrichter zeigten sich ebenfalls skeptisch. "Ich halte den Vorstoß für Aktionismus. Eine Bagatellgrenze wirft mehr Fragen auf als sie löst", sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Arbeitsrichter, Joachim Vetter. Die Gerichte nähmen schon heute in jedem Einzelfall eine Abwägung aller Interessen vor.

ler/ddp/APD

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Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

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