Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Der 3. Strafsenat des Gerichts ordnete am Mittwoch in Karlsruhe an, Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Das Gericht sieht Becker vorerst nur noch der milder bestraften Beihilfe statt der Mittäterschaft verdächtig und entließ sie daher aus der Untersuchungshaft. Zwar bleibe der dringende Tatverdacht bestehen, dass Becker an der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback und zweier seiner Begleiter am 7. April 1977 beteiligt gewesen sei, erklärte der BGH.
Fluchtgefahr bestehe aber keine, so die Richter - und zwar aus folgenden Gründen: Einerseits sprächen ihre "persönlichen Verhältnisse" dagegen. Andererseits habe Becker auch bei einer Verurteilung keine so hohe Strafe mehr zu erwarten, dass von dieser ein wesentlicher Fluchtanreiz ausgehe.
Als konkreter Beitrag zur Tat sei der heute 57-Jährigen wahrscheinlich nur nachweisbar, dass die innerhalb der RAF "besonders offensiv die Parolen" der damals in Stammheim einsitzenden RAF-Mitglieder vertreten habe, darunter auch den Befehl "Der General muss weg". Das reiche aber nicht aus, den Vorwurf der Mittäterschaft oder der Anstiftung zu begründen, befand der BGH. Belegt sei lediglich der dringende Verdacht, dass sie die eigentlichen Täter zumindest psychisch bei Begehung der Tat bestärkt und damit Beihilfe zu dieser geleistet habe.
Vergangene Woche hatte der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof einer Haftbeschwerde von Becker nicht stattgegeben. Daher musste der 3. Strafsenat des BGH über die Fortdauer der Haft entscheiden.
Von der "Bewegung 2. Juni" zur RAF
Verena Becker schloss sich als Jugendliche zunächst der "Bewegung 2. Juni" an, einer terroristischen Vereinigung, die sich nach dem Todesdatum des 1967 bei der Demonstration gegen den Staatsbesuch von Schah Resa Pahlewi in Berlin erschossenen Studenten Benno Ohnesorg benannt hatte. Später wurde sie Mitglied der RAF.
1972 wurde Becker verhaftet und zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Drei Jahre später wurde sie durch die Entführung des damaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz freigepresst. 1977 wurde sie erneut festgenommen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigte Becker 1989.
Im Jahr 2008 wurde das Verfahren gegen Becker aufgrund neuer Ermittlungsansätze wieder aufgenommen. So wurden Speichelspuren von ihr auf Umschlägen gefunden, in denen Bekennerschreiben zu dem Buback-Attentat versendet worden waren. Außerdem stellten die Ermittler bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Unterlagen sicher, die zusammen mit weiteren Beweismitteln den dringenden Tatverdacht gegen Becker begründeten. Daraufhin wurde gegen Becker am 26. August 2009 Haftbefehl erlassen.
kgp/dpa/ddp/APD
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Von Anfang an hatte die RAF kein politisches Profil. Tatsache war,dass Kleinkriminelle Andreas Baader um jeden Preis sich zu einem Grosskriminellen statuiren wollte. Viel interessanter fuer ihn war,Banke zu rauben und Autos zu [...] mehr...
[QUOTE=preussexx;6974907]nicht unbedingt. völlig richtig ist, dass das immer eine frage der interpretation ist. aber auch deine fakten belegen ja relativ klar die intention der zusammenarbeit. keine "connection" sondern [...] mehr...
nicht unbedingt. völlig richtig ist, dass das immer eine frage der interpretation ist. aber auch deine fakten belegen ja relativ klar die intention der zusammenarbeit. keine "connection" sondern der versuch soviel [...] mehr...
Das ist nur die Frage der Interpretierung: die Fakten,die darauf deuten,dass MfS DDR RAF unterstuetze,sind breit bekannt,die Fakten,die dagegen sprechen, sind eingesperrt oder unerreichbar. Z.B.: 1. Weisst jemand,der sich [...] mehr...
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