Dresden - Sachsen hat das Versammlungsgesetz verschärft. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP beschloss der Landtag am Mittwoch in Dresden, dass Demonstrationen an historisch herausragenden Orten unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden können.
CDU und FDP erklärten, mit dem Gesetz sollten gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremisten besonders zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens unterbunden werden. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit werde dadurch nicht ausgehöhlt.
Laut dem Gesetz können Aufmärsche unter anderem verboten werden, wenn diese an Orten stattfinden, die an Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft und Opfer eines Krieges erinnern oder wenn die Demonstration die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus verharmlost. Dies gilt unter anderem für das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, für die Dresdner Frauenkirche und am Jahrestag der Bombardierung der Stadt am 13. und 14. Februar 1945 auch für Bereiche der Dresdner Altstadt.
Die Opposition im Landtag stimmte gegen die Verschärfung. Linkspartei, Grüne und SPD kündigten bereits eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht an. Linken-Fraktionschef André Hahn sagte, Extremismus müsse politisch bekämpft werden, nicht durch eine Aushöhlung von Grundrechten. Auch Verfassungsrechtler hatten im Vorfeld Bedenken geäußert.
Rechtsextremisten versuchen seit Jahren, die Angriffe der Alliierten im Zweiten Weltkrieg auf deutsche Großstädte für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. In Dresden versammeln sich zum Jahrestag der Bombardierung regelmäßig Tausende Rechtsextremisten aus dem In- und Ausland zu einem sogenannten Trauermarsch. Das Landesamt für Verfassungsschutz rechnet in diesem Jahr mit gut 6500 Neonazis.
Die Stadt Dresden hat auf Grundlage des Gesetzes nun erstmals eine rechtliche Handhabe, den Aufmarsch am 13. Februar und mögliche Gegendemonstrationen zumindest in Teilen der Altstadt zu verbieten. Dass sich Rechtsextremisten außerhalb der Verbotszone versammeln, kann aber nicht verhindert werden.
Im Landtag sorgte die NPD vor Verabschiedung des Gesetzes für einen neuerlichen Eklat. Fraktionschef Holger Apfel bezeichnete die Alliierten als "entkultivierte Antimenschen" und verglich Proteste gegen die NPD mit der Judenverfolgung. Mehrere Abgeordnete protestierten lautstark, Apfel erhielt einen Ordnungsruf.
ore/AFP/apn/dpa
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Ja, den meinte ich. Es ist nicht in Ordnung, dass Bürger ( auch wenn sie " rechte " Gesinnung haben, in einem Restaurant gezielt von Tätern mit "Migrationshintergrund" angegriffen werden mehr...
Leider kann man nicht mehr Richard Nixon oder Uwe Barschel zur Frage konsultieren: Wie organisiere ich mittels verdeckter Aktionen meinen Wahlsieg - und das alles unter dem Deckmantel "freier Wahlen"? mehr...
ist die schlichte Feststellung, dass das mit weniger Effizienz zur Bekämpfung rechten Extemismus' verbunden sein muss. Rationeller arbeiten, bei Obama nachfragen, wie diese Effizienz in den Diensten gesteigert werden kann ;-) mehr...
Aha, wer nicht Schwarz / Gelb gewählt hat, wird kriminalisiert? Gut, dass es mal einer so deutlich ausspricht. Ehe wir anfangen, über die Folgen dieser "Kriegserklärung" nachzudenken, wollen wir uns aber kurz Ihrer [...] mehr...
Das Problem bei Leuten wie Ihnen scheint zu sein, dass alles was nicht Ihrer rechten Meinung entspricht links sein muss. In Deutschland gibt es aber auch noch Demokraten die weder in die eine oder andere Richtung gezerrt werden [...] mehr...
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