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27.01.2010
 

Debatte um Zusatzbeiträge

Regierung knöpft sich Krankenkassen vor

Patient bei Untersuchung: Zusatzbeiträge ein Fall fürs Kartellamt?Zur Großansicht
DPA

Patient bei Untersuchung: Zusatzbeiträge ein Fall fürs Kartellamt?

Schwarz-Gelb macht gegen die geplanten Zusatzbeiträge der Krankenkassen mobil. Kanzlerin Merkel hat laut einem Pressebericht wenig Verständnis für den Aufschlag, Verbraucherschutzministerin Aigner hält ihn gar für rechtswidrig. Die Kassen wehren sich: Schuld an der Erhöhung sei nur die Politik.

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist einem Zeitungsbericht zufolge verärgert über die gesetzlichen Krankenkassen, die von ihren Versicherten Zusatzbeiträge (siehe Kasten links) verlangen wollen. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe sie angekündigt, man werde sich genau anschauen, was die Kassen da machen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung. "In anderen Fällen wäre das ein Fall für das Kartellamt", habe Merkel gesagt.

Laut dem Bericht zeigte die Kanzlerin Unverständnis dafür, dass gleich mehrere Kassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, den Zusatzbeitrag von acht Euro zu erheben, obwohl die Situation der Kassen, vor allem ihre Rücklagen, sehr unterschiedlich seien.

Kritisch habe sich Merkel auch mit Äußerungen von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auseinandergesetzt. Es habe keinen Sinn, immer wieder mit Vorschlägen für die Einführung einer Kopfpauschale voranzupreschen, sagte Merkel laut Teilnehmern. Sie verwies auf die ab 2011 geltende Schuldenbremse. "Dann soll Herr Rösler mal schauen, wie er das haushaltsneutral hinbekommt", wurde Merkel zitiert.

Aigner hält Anhebung zum 1. Februar für rechtswidrig

Auch von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kommt Kritik an den Plänen der Kassen. Sie hält eine Erhebung von Zusatzbeiträgen Anfang Februar für rechtswidrig. "Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden", sagte Aigner der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen." Die DAK hatte angekündigt, ab Februar acht Euro extra nehmen zu wollen. Der Aufschlag muss anders als der normale Beitrag von den Versicherten allein getragen werden.

Aigner warnte Kassenpatienten vor überstürzten Kündigungen ihrer Krankenversicherung. "Versicherte sollten sich den Wechsel zu einer anderen Kasse gut überlegen", sagte sie. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Kassen ihre Beiträge anheben. Wer dennoch wechsle, solle nicht auf Wahltarife umsteigen. Denn häufig verlangten Kassen bei diesen Tarifen eine dreijährige Bindung. Außerdem verzichte der Versicherte auf sein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung.

Kartellamt schaltet sich ein, Kassen wehren sich

Die Zeitung berichtete außerdem , Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) lasse prüfen, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Krankenkassen ausgeweitet werden könne. Damit könnte das Kartellamt Beitragserhöhungen überwachen und bei Preisabsprachen untersagen.

Tatsächlich hat die Behörde bereits die angekündigten Beitragserhebungen durch acht gesetzliche Krankenkassen im Blick. "Wir beschäftigen uns mit dem Vorgang", sagte ein Sprecher den "Stuttgarter Nachrichten" und der "Kölnischen Rundschau". Dem Kartellamt lägen "mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die nun geprüft werden", sagte der Sprecher. Grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht, betonte die Behörde.

Die Vorstandsvorsitzende der größten deutschen Kasse Barmer GEK, Birgit Fischer, hält dagegen. Sie machte die Politik für die Einführung der Zusatzbeiträge verantwortlich. "Aktuell entsteht der Eindruck, als sei dies eine Entscheidung der Krankenkassen - das ist es nicht", sagte sie der Tageszeitung "Neues Deutschland". "Man lässt die Versicherten in die Situation hineinlaufen, hält die Krankenkassen unter Druck und forciert gleichzeitig ein neues Finanzierungssystem als Lösung, die Kopfpauschale." Das sei Stimmungsmache auf Kosten der Patienten.

Zusatzbeitrag benachteiligt Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener

Nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" benachteiligen die Zusatzbeiträge Menschen mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger stärker gegenüber Gutverdienern als bisher bekannt. Das Bundesfinanzministerium habe bestätigt, dass die Beiträge genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar seien. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziere sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibe dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.

Der Bund wird laut "Bild"-Zeitung möglicherweise die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge für Bezieher von Hartz IV übernehmen. Wie das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, gibt es entsprechende Überlegungen für den Fall, dass die Krankenkassen flächendeckend Zusatzbeiträge erheben. In dieser Situation sei ein kostensparender Wechsel der Kasse für die Betroffenen nicht mehr möglich, hieß es. Nach Schätzungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn müsse der Bund bei einer Übernahme der Zusatzbeiträge mit Mehrausgaben von rund 300 Millionen Euro im Jahr rechnen.

ffr/dpa/ddp/AFP

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27.02.2010 von oldrag: Gips nicht

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27.02.2010 von oldrag: der Käufer zahlt alles

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Das ist völlig unbestritten. Mir ging es nur um eins: wenn die Krankenkassenbeiträge um einen Prozentpunkt steigen, steigen (jedenfalls im System der "paritätischen" Finanzierung, wobei "paritätisch" in [...] mehr...

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Der Zusatzbeitrag

Die knapp 200 Krankenkassen in Deutschland bekommen aus dem inzwischen eingeführten Gesundheitsfonds für jedes Jahr eine feste Summe zugeteilt. Diese wird nach komplizierten Regeln ermittelt - unter anderem danach, wieviel Gesunde oder Kranke die Kasse versichert. Kommt die Kasse mit der zugeteilten Summe nicht aus, muss sie direkt bei ihren Mitgliedern zusätzliches Geld eintreiben, den sogenannten Zusatzbeitrag.

Er darf, wenn er über acht Euro beträgt, höchstens ein Prozent des Einkommens ausmachen. Ein Rentner mit 1100 Euro im Monat muss also maximal elf Euro zahlen. Der Zusatzbeitrag muss den Mitgliedern vier Wochen im Voraus angekündigt werden. Diese haben dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Hat die Kasse dagegen aus ihrer Zuteilung aus dem Fonds Geld übrig, darf sie ihren Mitgliedern eine Prämie ausschütten. AP


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Die Gesundheitspolitik erwies sich als einer der Knackpunkte in den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP. Bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die künftigen Koalitionäre nun auf eine grundlegende Neuordnung verständigt - ein Überblick.

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