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28.01.2010
 

Berliner Mai-Krawalle

Richterin spricht Schüler von Vorwurf des Mordversuchs frei

Brennendes Auto am 1. Mai 2009 in Berlin: "Allgemeines Tohuwabohu"?Zur Großansicht
AP

Brennendes Auto am 1. Mai 2009 in Berlin: "Allgemeines Tohuwabohu"?

Für die Staatsanwaltschaft ist der Freispruch zweier junger Berliner eine schwere Schlappe: Versuchter Mord lautete ihr Vorwurf - weil die Männer bei den Mai-Krawallen im vergangenen Jahr Molotow-Cocktails gegen Polizisten geschleudert haben sollen. Die Richterin kam zu einem anderen Ergebnis.

Berlin - Neun Monate nach den Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht am Donnerstag zwei junge Männer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Den damaligen Schülern war vorgeworfen worden, am Abend des 1. Mai 2009 in Kreuzberg einen Molotow-Cocktail gegen Polizisten geschleudert zu haben. Die Richterin sagte, es habe sich "nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren".

Die heute 20 und 17 Jahre alten Berliner saßen mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft. Im Dezember kamen sie überraschend auf freien Fuß. Familienangehörige und Freunde brachen bei der Verkündung des Urteils in Jubel aus.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft, die mehrjährige Haftstrafen gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte erstmals in der Geschichte der Mai-Krawalle Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Bei dem Wurf des Brandsatzes war eine Frau getroffen und schwer verletzt worden.

Die damaligen Schüler hatten von Anfang an die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie seien das Opfer einer Verwechselung geworden. Der 20-Jährige hatte noch am Mittwoch betont, er fühle sich als Bauernopfer von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungserfolge gebraucht hätten. Ein Polizist hatte in dem Prozess ausgesagt, die Ermittler seien nach den Mai-Krawallen völlig überlastet gewesen. Es habe ein "allgemeines Tohuwabohu" geherrscht.

Freunde, Unterstützer und Angehörige hatten immer wieder gegen den Prozess demonstriert und der Justiz vorgeworfen, sich mit ihrer harten Linie politischem Druck zu beugen. Das Gericht betonte bei der Urteilsverkündung, es habe keinen Druck gegeben.

Nach den Mai-Ausschreitungen waren Forderungen nach harter Bestrafung von Randalierern laut geworden. 479 Polizisten waren durch Flaschen und Steine verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem 1. Mai 2009 153 Anklagen erhoben.

hen/dpa

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03.02.2010 von thiber: ...

Das ist die Zielsetzung. Sie schreiben ja selbst "sollte". Und wenn der Staat perfekt ist, dann passiert das auch nie. Nun stellen wir also fest, dass weder der Staat noch Staatsbedienstete perfekt sind. Inwieweit [...] mehr...

02.02.2010 von kalle61: Version des Staatsanwalts

zur Info: ich war bei etlichen Prozesstagen als Zuhörer im Saal, also weiß, was ich schreibe. Die Version aus dem Plädoyer des Staatsanwalts geht eindeutig hervor, dass Yunus und Rigo NICHT aktiv teilgenommen haben. Sie haben [...] mehr...

02.02.2010 von discurso: .

Ob Unfall oder nicht, das wirkliche Problem sehe ich eher hier: 99 Prozent aller wegen Körperverletzung angezeigten Polizisten landen nicht mal vor Gericht. [...] mehr...

01.02.2010 von unterländer: Uuuuh, ja sicher, der Titel

Und was ist eine fahrlässige Körperverletzung, evtl. mit weiteren Qualifizierungen wie "schwer" oder "mit Todesfolge"? Ein Unfall, wie ich vermute. Deshalb denke ich auch, dass Ihr Sarkasmus im ursprünglichen [...] mehr...

31.01.2010 von discurso: .

Ob Vorsatz vorlag, kann ich nicht beurteilen, Fahrlässigkeit mMn aber schon. Der Rechtsanwalt des Klägers: Es sei ein Widerspruch in sich, nicht einmal von Fahrlässigkeit auszugehen. "Ich schieße jemandem ins Auge und [...] mehr...

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