ThemaHartz IVRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
31.01.2010
 

Wortklauberei

Von der Leyen möchte "Hartz IV" abschaffen

Arbeitsministerin von der Leyen: "Das Bild zum Positiven verändern"Zur Großansicht
DDP

Arbeitsministerin von der Leyen: "Das Bild zum Positiven verändern"

Arbeitsministerin von der Leyen hält nichts von "Hartz IV". Sie meint aber nur den Ausdruck: Das Wort sei so negativ besetzt, dass es eine differenzierte Debatte über Langzeitarbeitslosigkeit behindere. Nun soll ein anderer Begriff für das Arbeitslosengeld II her.

Berlin - Die Arbeitsministerin mag das Wort nicht. Ursula von der Leyen möchte "Hartz IV" gerne aus dem allgemeinen Sprachgebrauch verbannen. Den Begriff hält sie für unvorteilhaft besetzt. Deshalb sei es "absolut wünschenswert, dass auf die Dauer das Wort 'Hartz IV' verschwindet", sagte sie der "Welt". Sie selbst will aber keine neue Bezeichnung dafür einführen. Neue Begriffe könne man nicht von oben verordnen. "Das geht nur, indem sich das Bild in der Bevölkerung zum Positiven verändert."

Erneut wandte sie sich gegen die von Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch vorgeschlagene strengere Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger. Am Beginn der Diskussion müsse nicht die Drohkulisse stehen, sondern die Perspektive. Arbeitsangebote müssten eine echte Brücke aus der Arbeitslosigkeit bieten, sagte die CDU-Politikerin. "Alleinerziehende brauchen keine Arbeitspflicht, sie brauchen Kinderbetreuung." Die Höhe der Regelsätze will die Ministerin beibehalten. Der Regelsatz entspreche dem Existenzminimum. "Darunter geht es nicht."

Für stärkere Anreize sprach sich Familienministerin Kristina Köhler aus, um Hartz-IV-Empfänger zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung zu bewegen. Für Arbeitslose lohne sich oft ein kleiner Hinzuverdienst. Bei regulären Vollzeitjobs sei das dagegen nicht immer der Fall. "Eine Familie mit zwei Kindern kann dank Hartz IV bis zu 1680 Euro netto im Monat vom Staat erhalten", sagte sie der "Bild am Sonntag". "Das muss ein Arbeitnehmer brutto erst mal verdienen." Die Annahme eines Jobs müsse sich für einen Arbeitslosen richtig auszahlen, ein Hinzuverdienst von wenigen hundert Euro zu Hartz IV eher weniger.

Der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, forderte regional gestaffelte Hartz-IV-Regelsätze. Sie sollten in Großstädten bis zu sechs Prozent höher liegen als in den strukturschwachen Gegenden, sagte Sinn der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Es sei nicht sinnvoll, dass Hartz IV überall in Deutschland gleich hoch sei. Je niedriger die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Arbeitslosen seien, desto geringer sei der Anreiz, Hartz IV zu verlassen. "Wir brauchen unterschiedliche Sätze für München oder Frankfurt an der Oder", forderte der Ifo-Chef.

ler/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 8712 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...

09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Hartz IV

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz


Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.





TOP



TOP