Ein Kommentar von Yassin Musharbash
Die Bundesrepublik Deutschland erpresst gelegentlich Menschen mit Informationen, die ihr auf krummen Wegen in den Schoß gefallen sind. Und sie gibt Geld an dschihadistische Terrorgruppen - mitunter sogar recht viel Geld.
Trotzdem muss man Deutschland als Rechtsstaat ernst nehmen.
Der Bundesnachrichtendienst zum Beispiel nutzt regelmäßig die Indiskretionen Dritter, um potentielle Informanten unter Druck zu setzen. Was einem normalen Bürger ein Strafverfahren wegen Nötigung oder Erpressung einbringen könnte, ist dem Auslandsgeheimdienst erlaubt. Es gilt das Opportunitätsprinzip, nicht das Legalitätsprinzip. Wenn es der Allgemeinheit nutzt und dem Auftrag entspricht, wird diese Praxis akzeptiert. Der Verfassungsschutz handelt im Inland genauso.
Nicht ganz so regelmäßig begeht der Staat auch Handlungen, die bei einem gewöhnlichen Menschen zu einer Anklage auf der Grundlage von Paragraf 129b Strafgesetzbuch führen könnten: der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Denn wenn Terroristen Deutsche als Geiseln nehmen, fühlt der Staat sich aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern gelegentlich dazu verpflichtet, diese freizukaufen. Mehrere Millionen Euro zahlte die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren allein an Kidnapper aus dem dschihadistischen Milieu.
Was ist mit Lösegeldzahlungen? Der Kronzeugenregelung?
Nun ist die Steuerfahndung kein Geheimdienst und sollte auch keiner werden. Es geht in der Frage, ob der deutsche Staat die CD mit mutmaßlich illegal erworbenen Daten mutmaßlicher Steuersünder kaufen darf, auch nicht um Leben und Tod.
Es geht aber unter anderem um argumentative Lauterkeit. Wer dem Staat in anderen Fällen - neben den beschriebenen könnte man noch die Kronzeugenregelung oder die finanzielle Unterstützung von V-Leuten nennen - Bewegungsfreiheit in rechtlichen Grauzonen zugesteht, der muss bessere Gründe dafür nennen, dass ausgerechnet die besagte CD nicht erworben werden soll.
Das Argument, der Staat habe genau so gesetzestreu wie seine Bürger zu sein, greift dann nämlich nicht. Zumal mit Blick auf den Präzedenzfall in der Liechtenstein-Affäre 2008, als offenbar vergleichbare Datensätze vom BND erworben wurden. Bisher hat noch kein Gericht geurteilt, dass diese Daten nicht verwertbar seien.
Sicher, Daten von mutmaßlichen Kriminellen zu kaufen, hat einen schalen Beigeschmack. Nachahmer könnten dadurch angelockt werden. Das gilt aber auch für Zahlungen an Entführer. Im Unterschied zum Lösegeld, das in dunklen Kanälen versickert, lohnt sich der CD-Kauf allerdings für den Staat, wenn die Fiskusflüchtlinge im Anschluss zur Kasse gebeten werden. Und der Vorgang schreckt möglicherweise weitere Steuerhinterzieher ab. Das wären die offensichtlichen Vorteile, wenn die Regierung sich zum Kauf durchringt.
Jeder einzelne der mutmaßlichen Steuersünder dürfte übrigens deutlich mehr hinterzogen haben als der dreisteste Hartz-IV-Betrüger. Es ist gerade einmal zwei Wochen her, da waren angeblich faule Arbeitslose das große Aufregerthema. Wie würde die Diskussion wohl laufen, wenn es um eine CD mit den Datensätzen mutmaßlicher Sozialbetrüger ginge?
Wer diesen Vergleich als puren Populismus abtut vergisst: Auch Steuerhinterzieher sind Sozialbetrüger.
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