ThemaArbeitsmarktRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
02.02.2010
 

Arbeitsmarkt

Koch stoppt von der Leyens Jobcenter-Pläne

Hessens Ministerpräsident Roland Koch: "Fundamentaler Dissens" mit der ArbeitsministerinZur Großansicht
DPA

Hessens Ministerpräsident Roland Koch: "Fundamentaler Dissens" mit der Arbeitsministerin

Roland Koch bereitet Ursula von der Leyen eine Niederlage: Die Pläne der Arbeitsministerin für eine Reform der Jobcenter stehen vor dem Aus. Der hessische Ministerpräsident torpediert das Vorhaben seiner CDU-Kollegin.

Berlin - Sie ist gerade erst zwei Monate als Arbeitsministerin im Amt und muss schon die erste größere Schlappe hinnehmen: Aus der Ankündigung von Ursula von der Leyen (CDU), die Jobcenter zu reformieren, wird wohl nichts werden. Die schwarz-gelben Landesregierungen von Hessen und Schleswig-Holstein kündigten an Dienstag ihren Widerstand dagegen an, weil keine Grundgesetzänderung vorgesehen ist. Von der Leyen zeigte sich dafür zwar offen, verteidigte aber zugleich ihren Vorschlag als gangbaren Kompromiss.

Von der Leyens Gesetzentwurf steht auf der Kippe, weil die Bundesregierung im Bundesrat auf die Stimmen Hessens und Schleswig-Holsteins angewiesen ist. Die Jobcenter, in denen Langzeitarbeitslose betreut werden, müssen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu organisiert werden. Die Kommunen dürfen nach dem Urteil ab dem kommenden Jahr nicht mehr wie bisher mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten. Nach dem Gesetzentwurf von der Leyens sollen Arbeitsagenturen und Kommunen ihre Leistungen weiterhin unter einem Dach erbringen, jedoch für getrennte Bereiche zuständig sein. Eine Grundgesetzänderung sehen die Pläne von der Leyens nicht vor.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) teilte der Arbeitsministerin in einem gemeinsamen offenen Brief mit dem stellvertretenden Regierungschef Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU) die Ablehnung Hessens mit. Die Landesregierung komme als Ergebnis der Prüfung des Vorschlags "eindeutig" zu dem Schluss, "dass ohne eine Änderung des Grundgesetzes eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungslösung nicht erreichbar ist", heißt es in dem Schreiben. In dieser Grundsatzfrage gebe es einen "fundamentalen Dissens".

Schleswig-Holsteins Arbeits- und Sozialminister Heiner Garg (FDP) stellte nach einer Kabinettssitzung in Kiel klar, dass sein Bundesland sich weiterhin für eine Grundgesetzänderung einsetze. Es dürfe nicht sein, "dass sich Jobcenter in Zeiten der Wirtschaftskrise hauptsächlich mit sich selbst beschäftigen müssen".

Von der Leyen versicherte, sie sei für eine Grundgesetzänderung offen. Diese müsse aber "in kürzester Zeit realisierbar sein". In den vergangenen zwei Jahren sei dieser Weg bisher erfolglos versucht worden. Sie habe deshalb einen Weg des Kompromisses gezeichnet, der gangbar sei und die gute Betreuung der Arbeitslosen auch ab 2011 garantieren würde.

Von der Leyen lud die Unions-Ministerpräsidenten nach eigenen Angaben für kommenden Sonntag zu einem Gespräch ins Arbeitsministerium ein.

SPD und Grüne sehen nach dem Widerstand aus den Ländern die Reformpläne von der Leyens bereits als gescheitert an. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Ministerin auf, "unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen um sicherzustellen, dass Langzeitarbeitslose weiterhin Unterstützung, Betreuung und Vermittlung aus einer Hand erhalten können". Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, erklärte, die Regierungsfraktionen sollten endlich ihre Niederlage akzeptieren und den Weg für eine Verfassungsänderung frei machen.

als/AFP/APN

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 9 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
03.02.2010 von Schlaubi555: Peinlich

Wie peinlich ist das denn für die SPD. Da verteidigt ein faschistoider "Herrenmensch" und anerkannter Befürworter der Zwangsarbeit ein von der SPD eingefädeltes "Gesetz" gegen eine auch nicht als [...] mehr...

03.02.2010 von seppfrieder: Koch?

Koch schreibt man doch mit K wie auch kriminell und korrupt. mehr...

03.02.2010 von Berta: Jobcentern oder Argen

Mit den Argen haben wir ein zweites Arbeitsamt bekommen. Man gönnt sich ja sonst nichts. mehr...

03.02.2010 von Tall Sucker: Das hätte man schon früher haben können

Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind ja nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt: jeder Jurastudent lernt spätestens im dritten Semester, dass das Grundgesetz Mischverwaltung verbietet. Mit anderen [...] mehr...

03.02.2010 von Darksite: Ja nee, is klar

"SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Ministerin auf, "unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen um sicherzustellen, dass Langzeitarbeitslose weiterhin Unterstützung, Betreuung und Vermittlung aus einer Hand [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Arbeitsmarkt

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH




Die Säulen des Sozialsystems

Arbeitslosenversicherung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Pflegeversicherung






TOP



TOP