Berlin - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kann aufatmen: Bund und Länder haben sich über die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter geeinigt. Die Koalition werde mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln, kündigte die CDU-Ministerin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder am Sonntagabend in Berlin an. Dazu werde mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier schnellstmöglich ein Termin vereinbart.
In der vergangenen Woche hatten immer mehr Landesregierungen vom Bund gefordert, mit einer Grundgesetzänderung die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand sicherzustellen. Am Wochenende signalisierte die SPD dazu Bereitschaft.
"Jetzt haben wir die gemeinsame Linie, die wir auch gehen können", sagte von der Leyen. Die Kommunen sollten künftig frei wählen können, ob sie allein als Optionskommune und gemeinsam mit der Bundesagentur die Langzeitarbeitslosen betreuen. Der sächsische Ministerpräsident Stanislav Tillich erklärte, man wolle "hier durchaus einen Wettbewerb zulassen". Für die rund 6,5 Millionen Betroffenen und die Mitarbeiter in der Verwaltung müsse schnellstmöglich Klarheit herrschen.
Zwei Jahre lang Ringen
Bund und Länder hatten sich zwei Jahre lang nicht auf einen Kompromiss einigen können. Von der Leyen schlug schließlich vor, die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur (Jobvermittlung, Lebensunterhalt) und Kommunen (sozialintegrative Angebote, Warmmiete) in Musterverträgen zu regeln. Die 69 Optionskommunen wollte die CDU-Politikerin erhalten, ihre Zahl aber nicht aufstocken.
Vor dem Treffen machte die SPD der Union ein Kompromissangebot. Um den Weg für eine Grundgesetzänderung freizumachen, sei seine Partei "bereit, über eine moderate Anhebung der Zahl der Optionskommunen zu verhandeln", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil der "Frankfurter Rundschau". SPD-Fraktionschef Steinmeier nannte die von der Bundesregierung geplante Aufspaltung der Jobcenter einen "Skandal". Im ARD-"Bericht aus Berlin" kritisierte er: "Da wird ohne Not etwas aufgegeben, was erhaltenswert ist." Auch Steinmeier sprach sich für eine Grundgesetzänderung aus und bot dafür der Bundesregierung die Unterstützung der SPD-Fraktion an.
Die Jobcenter werden gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen getragen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 jedoch entschieden, dass diese Mischverwaltung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010. Ohne Reform müssten auch die 69 sogenannten Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst vermitteln.
lgr/har/dpa/ap
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Richtig, ich bin beschäftigt und arbeite derzeit nicht, da ich mich in Elternzeit befinde. Damit hätte sich dann auch Ihre Frage geklärt, ob ich während meiner Arbeitszeit den Beitrag geschrieben habe. Und Sie? Ich hab das [...] mehr...
Das ist mal wieder typisch Von-der-Leyen: Karlsruhe moniert, dass etwas nicht verfassungsgemäß ist, in diesem Fall die Verwaltungsverfahren bei H4-Fällen, und anstatt die derzeitige Praxis so zu ändern, dass sie [...] mehr...
Hallo, das "Durchbruch beim Krisengipfel der Union:" list sich ja als wenn die Union hier einen erfolg erungen hätte ABER HALLO das ist deren job als regierung ! Jetzt führt man schon gegen sich selber eine kampf den [...] mehr...
denn noch aufmachen. Genau wie einem Demenz-Feldherrn eine Front nicht genug ist, schafft er sich gleich 5 oder sechs Fronten. Auf diese Weise schufen unsere Politiker den verworrenen Mist bei den Steuergesetzen, heizten eine [...] mehr...
Schön daß sie in der Bundesagentur gegen Arbeit nur beschäftigt sind und nicht dort arbeiten müssen.Dannhaben Sie diesen Beitrag ja auch in der Arbeitszeit geschrieben, oder? Sind Sie doch froh daß sich die Mitarbeiter [...] mehr...
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