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09.02.2010
 

Revision der Sozialreform

Mehr Herz für Hartz IV

Ein Kommentar von Alexander Neubacher

Foto: AP

Die Regierenden haben geschlampt und müssen nun bei Hartz IV für Kinder nachbessern. Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist weise: Sie fordern eine Reform ohne Gießkannenprinzip. Statt die Hilfe pauschal zu erhöhen, soll der Staat jeden Fall genau prüfen - zum Wohle der nächsten Generation.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. So lautet die Lektion, die das Bundesverfassungsgericht den Regierenden mit seinem jüngsten Hartz-IV-Urteil am Dienstag dankenswerterweise erteilt. Es zeigt: Die Politik hat sich die Sache allzu bequem gemacht.

Um das Existenzminimum von Kindern und Heranwachsenden zu berechnen, nimmt der Staat bislang die Erwachsenenpauschale abzüglich eines Kindermalus von bis zu 40 Prozent. Das hat bizarrerweise zur Folge, dass die Stütze für einen Fünfjährigen rechnerisch null Cent für Bildung enthält, aber immerhin 3,80 Euro für Zigaretten. Auch Bier, Wein und Schnaps sind für gut fünf Euro im Kinderwarenkorb enthalten.

Mit diesem Unfug ist nun Schluss. Das Verfassungsgericht hat der Politik den Auftrag erteilt, sich ein Verfahren zu überlegen, dass den alterstypischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird. Mal wieder hat sich Deutschlands höchstes Gericht als Reparaturdienst für die stümperhafte Hartz-Gesetzgebung betätigen müssen. Inzwischen gibt es ja kaum noch ein Element der Arbeitsmarktreform, das nicht in Karlsruhe durchgefallen ist.

Keine Aussage zur Höhe der Hilfe

Keine Aussage machen die Verfassungsrichter darüber, wie hoch die Stütze für Kinder sein muss. Im Gegensatz zu den Sozialverbänden oder der Linkspartei sagen sie nicht, dass ein neues Berechnungssystem automatisch zu höheren Sätzen führt.

Auch das ist eine weise und richtige Entscheidung des Verfassungsgerichts. Für Geringverdiener mit Anhang lohnt es sich schon heute oft nicht, zur Arbeit zu gehen. Eine Hartz-IV-Familie mit zwei Kindern kommt in einer westdeutschen Großstadt einschließlich Miet- und Heizkostenzuschuss auf immerhin knapp 1700 Euro im Monat. Das ist mehr als viele gering qualifizierte Beschäftigte netto verdienen.

Würde der Staat die Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche pauschal deutlich erhöhen, hätte das verheerende Folgen. Der Abstand zwischen Stütze und den unteren Lohngruppen würde kleiner. Noch mehr Arbeitnehmer würden sich die berechtigte Fragen stellen, warum sie morgens eigentlich noch aus der Wohnung gehen. Das Prinzip, wonach sich Arbeit finanziell lohnen sollte, würde auf den Kopf gestellt.

Alles tun, um den sozialen Aufstieg zu erleichtern

Die Lösung des Problems besteht zunächst darin, dass es für Hartz-IV-Familien wieder mehr staatliche Hilfe in besonderen Notlagen und Lebensumständen geben muss. Das bedeutet zwar Einzelfallprüfungen und Papierkram, ist aber gerechter und besser am Bedarf orientiert als eine pauschale Anhebung der Sätze.

Der zweite, entscheidende Schritt besteht darin, die Aufstiegschancen von Kindern aus ärmeren Familien systematisch zu verbessern. Es darf nicht von der Herkunft der Eltern abhängen, ob ein Kind in Mathe oder Deutsch mitkommt. Es darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern, wenn ein Kind gerne Klavierspielen lernen möchte. Es darf nicht sein, dass ein Kind keine vernünftigen Mahlzeiten bekommt, nur weil seine Eltern nicht kochen wollen.

Jeder Euro, den der Staat für Betreuung und Bildung von Kindern aus ärmeren Familie ausgibt, ist gut investiert. Das Ziel, und das ist die wichtigste Schlussfolgerung aus dem Urteil des Verfassungsgerichts, lautet nicht, den Fürsorgestaat zu polstern. Sondern alles zu tun, um den sozialen Aufstieg zu erleichtern.

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18.02.2010 von delinquent: Westerwelles Echo?

Bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich!---Meistens sind gerade diejenigen, die ins gleiche Horn blasen wie Sie,auch jene die am lautesten krakelen wenn sie Berufsmäßig degradiert werden. Ich selbst bin in einem [...] mehr...

18.02.2010 von profprom:

Wenn das stimmt, sollten wir Deutschland in Absurdistan umbenennen. Nennen Sie bitte die Stadt. Danke. mehr...

18.02.2010 von semipermeabel:

Das Ganze hat doch Methode und geistigen Väter der Harz- Gesetze wussten das. Lohndumping als "Standortvorteil"... mehr...

18.02.2010 von UweZ: Tztztz...!!!

Mensch, ist ja toll, Sie kennen sich mit den "meisten anderen Ländern" aus! Na, Ihr enormes Expertenwissen erlaubt mir ja dann die Antwort auf Ihr peinliches Geschwurbel übersichtlich und einfach zu gestalten... [...] mehr...

18.02.2010 von lieven:

Sparen Sie sich die Häme. Die EEJs sind und waren gedacht für genau dieses Klientel: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-51929-3.html Was erwarten Sie denn von denen? Dass die in der Lage sind, eine Wand sauber zu [...] mehr...

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Was ist Hartz IV?

Die Reform

Hartz IV ist die größte und umstrittenste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Benannt ist sie nach dem damaligen Volkswagen-Personalchef Peter Hartz, der als Leiter einer Regierungskommission die Grundlagen der Reform vorgeschlagen hatte. Am 1. Januar 2005 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.

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