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12.02.2010
 

Musterverfahren

Asylbewerber können auf mehr Geld hoffen

Bundesverfassungsrichter: Für sie könnten Leistungen für Asylbewerber ein Fall werdenZur Großansicht
REUTERS

Bundesverfassungsrichter: Für sie könnten Leistungen für Asylbewerber ein Fall werden

Nach dem Hartz-IV-Urteil können auch Asylbewerber auf höhere Leistungen hoffen: Die Hilfsorganisation Pro Asyl will vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Zahlungen durchsetzen - die Regelsätze für Asylsuchende seien willkürlich und nicht menschenwürdig, argumentiert die Organisation.

Frankfurt/Main - Nach den Hartz-IV-Gesetzen könnte auch das Asylbewerberleistungsgesetz bald ein Fall für die Karlsruher Richter werden. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl will mit Musterverfahren höhere Zahlungen für 128.000 Asylsuchende und Geduldete durchsetzen, berichtete die "Frankfurter Rundschau".

Die Regelsätze seien vor 17 Jahren "willkürlich festgelegt" worden und wie Hartz IV mit der Menschenwürde unvereinbar, begründete Pro-Asyl-Referentin Marei Pelzer die Initiative. Anwälte erwarteten, dass Sozialgerichte bald selbst anhängige Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Denn die Sätze für die vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffenen Flüchtlinge liegen demnach um ein gutes Drittel niedriger als die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern.

Auch die Bundesregierung sieht nach dem Hartz-IV-Urteil offenbar Handlungsbedarf. Der FDP-Experte für Ausländerrecht, Hartfrid Wolff, sagte der Zeitung, die Karlsruher Entscheidung müsse auch im Hinblick auf die Asylbewerberleistungen sorgfältig geprüft werden. Das Sozialministerium, das den Ländern die Höhe der Zuwendungen vorschreibt, erklärte, es prüfe bereits, welcher Handlungsbedarf sich aus dem Hartz-IV-Urteil ergebe. Ausdrücklich in die Prüfung einbezogen seien Folgewirkungen des Urteils für die Bemessung der Leistungen an Asylbewerber.

Dagegen gab sich die Union im Bundestag zurückhaltend. "Das Hartz-IV-Urteil ist nicht einfach übertragbar", sagte ihr sozialpolitischer Sprecher, Karl Schiewerling (CDU). Für Asylsuchende seien laut Gesetz vor allem Sachleistungen vorgesehen.

mmq/ddp

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Die neuesten Beiträge:
12.05.2010 von Prekarianer:

ohje wieder der herr/frau kontrastprogramm wenn man weiss das D 70% oder mehr im europ. ausland absetzt was dann ? was sagen sie denn zu den europ. nachbarn die D an den pranger stellen ob des zb lohndumpings ? mehr...

12.05.2010 von Kontrastprogramm:

Nun, der schwache Euro wird ja die Exporte kräftig beleben. Einhergehend wird eine kräftige Nachfrage nach Arbeitskräften entstehen. Bin mal gespannt, wie kräftig sich Ihre Lieblingsklientel daran beteiligen wird/kann. mehr...

12.05.2010 von Kontrastprogramm:

Ihre persönliche Zuneigung hat mich zutiefst berührt. A) wir bevorzugen schon seit Jahren grünen griechichen Spargel, hat denen aber leider auch nichts genutzt. B) Betongeld C) Rentenansprüche und ähnliches brauchen [...] mehr...

11.05.2010 von Lutz Krumm:

An immerhin dieser Stelle sind wir uns mal einig. Ist auch mal schön! ---Zitat--- Ich sehe nur eine Gefahr, die der Inflation. ---Zitatende--- Sie haben wohl was zu verlieren? Das habe ich übrigens auch, aber dennoch sehe [...] mehr...

11.05.2010 von Jordan Sokoł: Ungerechtfertigte Abzocke abschaffen

Dem Urteil könnte ohne großes Federlesen ein leider seit etwa 40 Jahren eingebürgerter Brauch geopfert werden: - Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz! Betreff: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Sehr geehrte Frau von der [...] mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz


Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.




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