ThemaHartz IVRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
12.02.2010
 

Westerwelles Hartz-IV-Tirade

Falsche Kritik für die richtigen Fragen

Ein Kommentar von Jan Fleischhauer

Hartz-IV-Demonstration in Karlsruhe: Kinder als EinnahmequelleZur Großansicht
Reuters

Hartz-IV-Demonstration in Karlsruhe: Kinder als Einnahmequelle

Guido Westerwelle bezieht für seine Hartz-IV-Äußerungen Prügel - dabei kommt die Debatte über den Sozialstaat nun endlich in Fahrt. Bei der Revision des Reformmonsters müssen zum Wohle der Kinder auch unangenehme Fragen erlaubt sein.

Es ist schön, wie sich wieder alle einig sind. Einig über die Weisheit des Bundesverfassungsgerichts, das den Politikern eine grundlegende Neuregelung von Hartz IV auferlegte - und natürlich über FDP-Vizekanzler Guido Westerwelle, der daran zu erinnern wagte, dass auf Dauer kein Sozialstaat funktionieren kann, wenn man ohne Arbeit mehr verdient als mit regelmäßiger Beschäftigung. Das gilt nun als schlimme "Beleidigung des schwächsten Teils der deutschen Bevölkerung", wie auch an dieser Stelle zu lesen war, weshalb jetzt alle ganz empört sind und atemlos Entschuldigungen verlangen.

Man kann auch sagen, mit Westerwelle hat die Diskussion über das Urteil überhaupt erst begonnen. Bis zu seinem Auftritt herrschte weitgehend Erleichterung über die Entscheidung aus Karlsruhe - Lob und Freude, wohin man sah.

Die Wohlfahrtsverbände freuten sich, weil aus ihrer Sicht nun endlich klar ist, dass die Regelsätze steigen müssen. Die Grünen beschlossen im Vorgriff auf die anstehende Reform gleich einen Antrag für den Bundestag, die monatliche Zuweisung für jeden Erwachsenen von 359 auf 420 Euro anzuheben. Und für den christdemokratischen Teil der Bundesregierung freute sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: Sie sieht nun die Chance eröffnet, endlich mehr für die Kinder aus Unterschichtsfamilien zu tun.


Denn darum geht es ja in erster Linie im Verfassungsgerichtsurteil, daran muss man aus gegebenem Anlass vielleicht noch einmal erinnern: Kinder aus bedürftigen Familien, und hier sind vor allem Schulkinder gemeint, sollen nicht darunter leiden müssen, dass ihre Eltern von staatlichen Hilfen leben. "Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf", lautet einer der Kernsätze des Urteils: "Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne Erwerb der notwendigen Schulmaterialien wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner die Schule nicht erfolgreich besuchen können."

Die Frage ist nur, wie sich sicherstellen lässt, dass die Kinder, um die es hier geht, in Zukunft auch wirklich in den Besitz von Büchern und Heften gelangen. Tatsächlich sind Kinder ja in vielen Unterschichtsfamilien eine entscheidende Einnahmequelle. Die staatlichen Leistungen, die an Nachwuchs gebunden sind, machen den Unterschied zwischen einem Studentenleben (359 Euro für einen Alleinstehenden, plus Unterkunft) und einem Einkommen, das sich mit einfacher Arbeit in Deutschland oft nicht mehr erreichen lässt (2000 Euro netto für eine vierköpfige Familie; mal etwas mehr, mal etwas weniger, abhängig vom Wohngeld).

Westerwelles Beispiel der Kellnerin, die mit zwei Kindern 109 Euro weniger verdient, als wenn sie stattdessen Hartz IV beziehen würde, ist ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern Lebenswirklichkeit. Das weiß natürlich auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der nun findet, dass eine Entschuldigung fällig wäre. Er zieht es aus parteitaktischen Gründen nur vor, diese Wirklichkeit im Augenblick nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Der Aufschrei der Sozialstaatsfraktion kommt bestimmt

Zu den Fragen, die das Verfassungsgericht leider nicht beantwortet hat, gehört die, warum es Hartz-IV-Familien offenbar nicht gelingt, was in Familien mit dem Einkommen einer Verkäuferin oder eines Möbelpackers selbstverständlich angenommen wird: nämlich den Nachwuchs mit den nötigen Schulmaterialien zu versorgen. Es spricht in jedem Fall sehr viel mehr für die Annahme, dass eine Erhöhung der Regelsätze sofort der Haushaltskasse zufließen würde statt in Investitionen in eine erfolgreiche Schulkarriere. Das scheint übrigens auch den Richtern in Karlsruhe bewusst zu sein, deshalb haben sie in ihrem Urteil dem Gesetzgeber ausdrücklich den Weg eröffnet, den festgestellten Mehrbedarf statt durch Geld- auch durch Sach- oder Dienstleistungen zu sichern.

Man kann sich jetzt schon auf den Aufschrei der Sozialstaatsfraktion vorbereiten, sollte sich die Bundesregierung diesen Hinweis zu Herzen nehmen: DGB-Chef Michael Sommer wird wieder die "Diffamierung" von "Millionen Hartz-IV-Beziehern" beklagen, und Renate Künast von den Grünen wird sich ein weiteres Mal darüber ereifern, dass die Entscheidung eine Beleidigung von "Millionen Langzeitarbeitslosen in Deutschland" sei.

Nur dem vielbeschworenen Kindeswohl wäre damit zweifellos am ehesten gedient.

Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003)
Kategorie Ausgaben* Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt Hartz-IV-Bezug in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 133 96% 127
Bekleidung und Schuhe 34 100% 34
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 322 8% 24
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 27 91% 25
Gesundheitspflege 18 71% 13
Verkehr 59 26% 16
Nachrichtenübermittlung 40 75% 30
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 55% 39
Bildungswesen 7 0% 0
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung 28 29% 8
Andere Waren und Dienstleistungen 40 67% 27
Insgesamt 779
Insgesamt ohne Wohnkosten 483 345
*Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 841 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
27.02.2010 von boreas-1: jep

Ich auch nicht :-) lg Enrico mehr...

27.02.2010 von boreas-1: Selbstgespräche

Entschuldigen Sie bitte, denn ich bin kein Akademiker, sondern nur ein ganz einfacher Finanzbuchhalter mit Fachhochschulreife, aber Ihre Argumentation ist von vorne bis hinten total unschlüssig und Ihre Selbstdarstellung kotzt [...] mehr...

27.02.2010 von boreas-1: Schmarotzerproletariat

Entschuldigen Sie Miez, aber haben Sie ein Brett vorm Kopf? Dieses Wort, "Schmarotzerproletariat" (Das T wurde von mir selbst eingefügt) welches Sie benutzen sagt alles über Ihre Denkweise aus und erübrigt damit [...] mehr...

23.02.2010 von ralphofffm: Westerwelle stimmt mich nostalgisch

WIe schön das wenigstens ein Politiker noch das Sozialneid schüren beherrscht. Ich erinner mich voll Wehmut wie man Anfang der 90er Jahre Busladungen von Asylbewerbern durch Land karrte damit die Journallie schön was zu berichten [...] mehr...

23.02.2010 von Silverhair: Ökonomische Unterteilung

Nehmen sie ruhig den "Herr" - das ist okay. Und dank für ihre Ausführungen, aber sie sind trotzdem nicht korrekt. Aus Systematischen Gründen werden Unternehmen, aber auch Selbständige in Wirtschaftlichen [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Hartz IV

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz







TOP



TOP