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03.03.2010
 

Verfassungsgerichtsurteil

Polizeigewerkschaft fordert 3000 Cyber-Cops

Polizei-Funktionäre warnen vor dramatischen Auswirkungen des Urteils gegen die Vorratsddatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei sieht bereits Tausende nicht aufzuklärende Straftaten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beschwichtigt.

Frankfurt/Main - Die deutsche Polizei sieht ein wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung aus ihren Händen schwinden. Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fürchten die Ermittler um den Erfolg. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, fordert deshalb den Einsatz von zusätzlichen Polizisten für das Netz. Er hält den Einsatz von 3000 Cyber-Cops für notwendig, um rechtsfreie Räume im Internet zu verhindern.

Wendt sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechneradressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netzpräsenz massiv ausgebaut wird." Das Urteil habe den Ermittlern ein wichtiges Instrument genommen, um Kinderpornografie, organisierte Kriminalität oder Terrorismus zu bekämpfen. "Bund und Länder müssen jetzt aufrüsten, um die Sicherheitslücke zu kompensieren", erklärte Wendt. Er forderte die Innenministerkonferenz zudem auf, eine "Internetagenda 2010" zu beschließen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht ebenfalls dramatische Folgen des Urteils. BDK-Chef Klaus Jansen sagte der "Passauer Neuen Presse", das Urteil sei für die Arbeit der Kriminalpolizei ein schwerer Rückschlag. "Uns wird mit der Nutzung dieser Daten ein zentrales Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen aus der Hand genommen." Denn es gebe Täter, denen die Polizei ohne die Nutzung von Telekommunikationsdaten nicht auf die Spur kommen könne. Als Beispiele nannte er Beleidigung, Betrug und Stalking über das Internet. "Wenn wir hier nicht mehr über eine Handhabe zur Aufklärung von Straftaten verfügen, ist das ausgesprochen schlecht. Das können wir nicht hinnehmen", kündigte der BDK-Chef an. Das Justizministerium müsse nun schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, "das uns als Kriminalisten wieder handlungsfähig macht".

Der Chef der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg schlug ebenfalls Alarm. Er sagte der "Augsburger Allgmeinen": "Wir werden Tausende Straftaten haben, die wir nicht mehr aufklären können." Es werde zunächst die Frage sein, ob laufende Ermittlungen davon betroffen seien. "Auf jeden Fall müssen jetzt Daten gelöscht werden." Er sei skeptisch, ob die Bundesregierung überhaupt zu einer Neufassung des Gesetzes komme, denn er erwarte eine Blockade durch die FDP, die der Vorratsdatenspeicherung kritisch und ablehnend gegenüberstehe: "Die Union hält ein neues Gesetz für notwendig, und die FDP wird es ablehnen", sagte Freiberg. "Wir werden dann einen jahrelangen Streit erleben und nichts passiert. Opfer sind dann diejenigen, deren Gesundheit und Leben von Kriminellen bedroht wird."

Leutheusser-Schnarrenberger beschwichtigt

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die Sorgen der Polizeigewerkschaften jedoch für unbegründet. Sie betonte am Dienstagabend in den ARD-"Tagesthemen", auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. "Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern." Dagegen warnte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der "Financial Times Deutschland", bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe, könne der rechtlose Zustand Menschenleben kosten. Die Union fordert eine rasche Neuregelung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, drängt zur Eile. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesjustizministerin ein Interesse daran hat, möglichst schnell, das heißt vor der Sommerpause, einen Entwurf vorzulegen", sagte er dem "Kölner Stadt- Anzeiger". "Wir können uns einen monatelangen 'rechtsfreien Raum' nicht leisten."

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie. Fast 35.000 Bürger zogen gegen das Bundesgesetz nach Karlsruhe und bekamen nun weitgehend recht. Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft das Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf.

ler/apn/dpa

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Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

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