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03.03.2010
 

Streit über Verfassungsrichter

Wie gefährlich das Daten-Urteil wirklich ist

Von Florian Gathmann

Festplatte in einem Rechenzentrum: Was geht noch ohne Vorratsdatenspeicherung?Zur Großansicht
DDP

Festplatte in einem Rechenzentrum: Was geht noch ohne Vorratsdatenspeicherung?

Sicherheitslücken, Menschenleben bedroht, freie Bahn für Betrüger: Polizeiexperten und Politiker zeigen sich nach dem Vorratsdaten-Verfassungsurteil alarmiert. Interne Schreiben belegen: Tatsächlich verlieren Ermittler eine wichtige Überwachungstechnik. Aber sie haben noch andere.

Berlin - Ist es plötzlich vorbei mit Recht und Ordnung in dieser Republik? Wenn man die Reaktionen von Innenministern, Unionspolitikern und Bundeskriminalamtschef Jörg Ziercke auf das Verfassungsurteil zur Vorratsdatenspeicherung aneinander reiht, klingt alles nach Alarm.

Von einer "Sicherheitslücke" spricht Ziercke, der oberste Polizist des Landes. Der Innenausschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sieht eine "Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen". Und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann spricht sogar davon, der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung werde Menschenleben kosten. Ihre Forderung: Die Bundesregierung soll nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts ein neues Gesetz auf den Weg bringen - und zwar so schnell wie möglich.

Doch wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung wirklich für Deutschlands innere Sicherheit?

Ein Blick in die Stellungnahme der Bundesregierung zum Verfassungsverfahren zeigt, wie hoch die Sicherheitsbehörden jene Überwachungstechnik einschätzen, die ihnen die Richter nun aus den Händen genommen haben. Eine "verzögerte Auskunftserteilung über Verkehrsdaten" könne bei einigen "Fallgruppen" Folgen haben, heißt es in dem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Schreiben. Dann wird ausgeführt, welche Bereiche das wären:

  • Kinderpornografie,
  • der "Einfuhrschmuggel von Waffen oder Betäubungsmitteln" oder
  • die Verfolgung von "schnell handelnden Tätern im Bereich des Eingehungsbetrugs im Internet" - sprich: allen Arten von Internetbetrug.

BKA-Chef Ziercke zufolge sind im vergangenen Jahr im virtuellen Raum fast 38.000 Straftaten verfolgt worden - und in 80 Prozent der Fälle sei es nötig gewesen, auf die gespeicherten Vorratsdaten zurückzugreifen. Davon spricht auch der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, wenn er sagt: "Das Urteil vom Dienstag ist ein ganz, ganz schwerer Schlag für die Verbrechensbekämpfung." Es sei "ein guter Tag für die Täter und ein schlechter für die Opfer" gewesen.

Grüne: "Natürlich ist das im Einzelfall erfolgversprechend"

Ein ähnliches Bild liefert die Einschätzung einiger Bundesländer, die den Verfassungsrichtern ebenso zugingen. So verweist die bayerische Staatskanzlei in einem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, auf "die praktische Bedeutung des Abrufs von Telekommunikationsverkehrsdaten im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr" - und nennt Beispiele. Unter anderem werden die Fälle eines angedrohten Amoklaufs und einer Bombendrohung geschildert, bei denen man die unbekannten Urheber wegen schon gelöschter Daten nicht ermitteln konnte.

"Natürlich ist das im Einzelfall erfolgversprechend", sagt dazu Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Aber: "Der Rechtsstaat gestattet eben nicht alles, was erfolgversprechend ist." Sonst könne man im Einzelfall "ja auch Folter gestatten", sagt Montag.

Die Gegner der Vorratsdatenspeichung verweisen auf spektakuläre Ermittlungserfolge, die schon vor deren Einführung am 1. Januar 2008 gelangen. "Die Sauerland-Gruppe hat man vorher geschnappt", sagt der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. Es gebe nach wie vor genügend andere Techniken zur Ermittlung, zum Beispiel die Fangschaltung, sagt er.

Um Straftaten aufzuklären oder zu verhindern, kann die Polizei außerdem auch künftig alle Daten abfragen, die bei Telekommunikationsanbietern vorübergehend gespeichert sind. Das bestätigt Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Dem Verband der Deutschen Internetwirtschaft zufolge speichern die Unternehmen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden in der Regel eine Woche lang - für die Abrechnung, interne Revision oder zur Fehlersuche. Für Verbindungsdaten von Telefon und Handy bei Flatrate-Tarifen gälten ähnliche Fristen.

Die EU-Kommission erwägt Änderung der Richtlinie

FDP-Politiker Baum spricht deshalb von "Panikmache" - und meint damit vor allem die Unionsseite. Denn nach dem Urteil wirkt die Koalition einmal mehr eher wie das Gegenteil eines Bündnisses.

Die FDP mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an der Spitze freut sich über die Entscheidung und hofft auf Unterstützung aus der EU, um die Praxis endgültig über Bord zu werfen. Tatsächlich erwägt die EU-Kommission nach dem Widerstand aus mehreren Ländern - darunter neben Deutschland auch Frankreich, Schweden und Österreich - eine Änderung der Richtlinie. CDU und CSU dagegen sind empört über das Verfassungsgericht und dringen auf eine neue Variante der Vorratsdatenspeicherung.

Und der Streit geht munter weiter. Es sei am Dienstag hoch hergegangen im Innenausschuss des Bundestags, ist von Teilnehmern zu hören. Die FDP-Fachpolitikerin Gisela Piltz habe sich lautstarke Auseinandersetzungen mit ihren Unions-Kollegen Hans-Peter Uhl (CSU) und Clemens Binninger (CDU) geliefert. Das sei doch "sehr unüblich" gewesen, heißt es.

Selbst wenn sich Kanzlerin Angela Merkel eine Einigung wünscht, wie sie am Dienstag erklären ließ - dergleichen ist nicht in Sicht.

Mit Material von dpa und ddp

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