Berlin - Die Missbrauchsenthüllungen an Schulen bringen die Politik in Zugzwang. Quer durch alle Parteien herrscht Einigkeit, dass die Fälle aufgeklärt werden müssen. So forderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk, es müsse "nach Wegen gesucht werden, dass möglichst dieses Schweigen durchbrochen wird". Forderungen aus CDU und SPD nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen lehnte sie aber ab.
Den Vorschlag hatte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gemacht und dabei auf das oft jahrelange Schweigen der Opfer verwiesen. Auch Schleswig-Holsteins SPD-Chef Ralf Stegner forderte eine Überprüfung der Verjährungsfristen. "Es muss gelingen, die Dunkelziffer zu verringern und das zum Teil jahrzehntelange Schweigen aufzubrechen", sagte Stegner dem "Hamburger Abendblatt". Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk und CSU-Chef Horst Seehofer schlossen sich diesen Forderungen an.
Dagegen erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, wenn ein Opfer erst nach 40 oder 50 Jahren selbst an die Öffentlichkeit oder zur Justiz gehe, nützten auch zehn Jahre Verlängerung der Frist nichts. "Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist", sagte die FDP-Politikerin. Missbrauchsfälle könnten nach der Volljährigkeit des Opfers noch bis zu 20 Jahre verfolgt werden.
Die Forderung, die Verjährung ganz aufzuheben, halte sie aus grundsätzlichen Überlegungen für "nicht den richtigen Weg". Es sei schwierig, Straftaten nach sehr langen Zeiträumen noch aufzuklären. Es müsse stattdessen nach Wegen gesucht werden, "dass möglichst frühzeitig, wenn es auch nur Anhaltspunkte gibt, ermittelt werden kann, denn dann können wir auch den Kreislauf von Verjährung durchbrechen".
Justizministerin prangert mangelnde Aufarbeitung an
In diesem Zusammenhang warf die Justizministerin der katholischen Kirche vor, sie erschwere die Aufklärung der Missbrauchsfälle an Schulen unter ihrer Trägerschaft. Dort gebe eine "Schweigemauer". Diese sei "auch mit darin zu sehen, dass es ja eine Direktive der katholischen Glaubenskongregation gibt von 2001, dass eben auch so schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterliegen und eben nicht weitergegeben werden sollen außerhalb der Kirche", sagte die FDP-Politikerin. Stattdessen untersuche die Kirche Vorfälle intern. Dabei werde in den Vorgaben nicht deutlich gemacht, "möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten".
Zwischen Leutheusser-Schnarrenberger und der Deutschen Bischofskonferenz hat es bereits ein schweres Zerwürfnis gegeben. Die Ministerin hatte der Kirche vorgeworfen, diese zeige wenig Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung der Missbrauchsfälle. Daraufhin hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sich bei Kanzlerin Angela Merkel beschwert und versucht, die Ministerin mit einem Ultimatum dazu zu bringen, ihre Vorwürfe zurückzunehmen.
Leutheusser-Schnarrenberger brachte erneut die Idee eines Runden Tisches vor. Dort könnten etwa Entschädigungsleistungen an die Opfer besprochen werden, sagte sie. Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, kritisierte im ZDF-"Morgenmagazin", die Einberufung eines Runden Tisches in solchen Situationen sei ein "Aktionismusreflex" der Politik. Dennoch wolle sein Verband Vorschläge unterbreiten. So sollte es an jeder Schule eine Vertrauensperson geben, die entsprechend geschult sei.
Meidinger warnte davor, Schulen unter Generalverdacht zu stellen. Es gebe aber "bestimmte Umfelder, wo entsprechend veranlagte Lehrer Gelegenheit haben, mit Schülern allein zu sein, etwa Internate oder auch Ganztagsschulen, wo dann das Gefahrenpotential größer ist", sagte er. Man müsse nun überlegen, ob man nicht bereits zu Beginn des Lehramtstudiums Untersuchungen durchführe.
Merk will zivilrechtliche Ansprüche der Opfer besser verankern
In der Debatte um längere Verjährungsfristen plädierte die bayerische Justizministerin Beate Merk für einen besseren zivilrechtlichen Schutz der Opfer. Was das Zivilrecht derzeit den Opfern mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren biete, sei "lächerlich", sagte die CSU-Politikerin. "Wir brauchen deswegen auch eine Harmonisierung von zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung - ich sage mindestens 30 Jahre."
Oftmals seien nämlich Missbrauchsopfer nicht in der Lage, frühzeitig auf die Täter hinzuweisen. Deshalb müsse man ihnen dafür eine längere Zeit einräumen. Auch CSU-Chef Seehofer erklärte, er unterstütze Merks Kurs. Man müsse nicht nur über die Aufklärung und die Bestrafung solcher Fälle, sondern auch "über die rechtlichen Grundlagen nachdenken".
Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, verlangte ebenfalls eine längere zivilrechtliche Verjährungsfrist, damit Schadenersatz gewährleistet werden könne. "Die Opfer werden oft bis ins hohe Alter hinein mit Therapiekosten belastet. Die müssen von Tätern getragen werden", sagte Pfeiffer im Mitteldeutschen Rundfunk.
Zugleich sprach er sich auch für mehr anonyme Anlaufstellen für Täter nach dem Beispiel der Berliner Charité aus. "Dort wird den Betroffenen erst einmal klargemacht, dass eine Therapie zur Beseitigung dieses Problems kaum möglich ist", sagte Pfeiffer. "Man ist bis an sein Lebensende pädophil." Doch man könne lernen, den Kontakt zu Kindern zu reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Das Erzbistum Berlin kündigte unterdessen an, es werde zur Aufklärung von Missbrauchsfällen bald eine externe Kommission einsetzen. "Die Kommission soll ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen", sagte Bistumssprecher Stefan Förner am Montag. Wie sich das Gremium zusammensetze, solle aber erst bekanntgegeben werden, wenn die Mitglieder ihre Aufgabe offiziell angenommen haben. Die Kommission soll die Arbeit des derzeitigen Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums, Stefan Dybowski, übernehmen.
mmq/dpa/AFP/apn/ddp
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