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11.03.2010
 

Urteil

Steinmeier muss Brandenburger Zweitwohnung räumen

Grundstück in Saaringen: Hier soll Steinmeier eine Wohnung gemietet habenZur Großansicht
dpa

Grundstück in Saaringen: Hier soll Steinmeier eine Wohnung gemietet haben

Juristische Schlappe in einer Privatfehde: Frank-Walter Steinmeier muss nach einem Gerichtsurteil seine Zweitwohnung im Brandenburgischen räumen. Doch der SPD-Fraktionschef gibt sich noch nicht geschlagen.

Brandenburg/Havel - Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier muss seine Zweitwohnung im brandenburgischen Saaringen aufgeben. Das habe das Amtsgericht Brandenburg/Havel entschieden, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag einen Bericht der "Märkischen Allgemeinen". Das Urteil vom 4. März ist noch nicht rechtskräftig (Az: 35C 38/09). Der Ex-Außenminister kündigte laut Zeitung Berufung an.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Privatfehde zwischen vier einst eng befreundeten und später zerstrittenen Eigentümern des Bauernhauses in Saaringen. Eine Gesellschafterin des Anwesens an der Havel sei nun mit ihrer Klage sowohl gegen Steinmeier als auch gegen andere Mieter erfolgreich gewesen, sagte Gerichtssprecher Hendrik Buck. "Das Gericht entschied, dass die Wohnungen nicht ohne Zustimmung aller Gesellschafter vermietet werden dürfen."

Gegen diesen Grundsatz hatte nach Überzeugung des Gerichtes auch eine Mieterin verstoßen, als sie im Sommer 2008 mit Steinmeier den Untermietvertrag für die 150-Quadratmeter-Wohnung im Obergeschoss abschloss. Der Streit schwelt schon seit 2008. Der Ort Saaringen mit seinen rund 30 Häusern gehört jetzt zur Stadt Brandenburg an der Havel. In Kirchmöser, einem anderen eingemeindeten Ortsteil, hatte Steinmeier bei der Bundestagswahl 2009 ein Mandat errungen.

phw/dpa

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