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15.03.2010
 

Arbeitsmarkt

SPD rückt von Hartz IV ab

Mehr Arbeitslosengeld, Abschaffung der Hartz-IV-Vermögensprüfung, ein höherer Mindestlohn: Die SPD vollzieht eine zackige Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik. Parteichef Sigmar Gabriel will so möglichst viele verprellte Wähler zurückgewinnen.

Berlin - Die SPD-Spitze hat sich für deutliche Korrekturen an den Reformen zum Arbeitsmarkt und den Hartz-IV-Regelungen ausgesprochen. Genau sieben Jahre nach Verkündung der Agenda 2010 durch den früheren SPD-Kanzler Gerhard Schröder legte das SPD-Präsidium am Montag dafür ein Konzept vor.

Es läuft auf höhere Leistungen für Erwerbslose sowohl beim Arbeitslosengeld I als auch im Hartz-IV-System hinaus. Das aus Beiträgen finanzierte Arbeitslosengeld I sollte künftig bis zu 24 statt zwölf Monate gezahlt werden, wenn sich Arbeitslose in dieser Zeit beruflich weiterqualifizieren.

Beim Arbeitslosengeld II wollen die Sozialdemokraten auf jede Vermögensprüfung verzichten. Hartz-IV-Bezieher müssten dann nicht mehr die eigenen Ersparnisse bis zu einem Freibetrag aufzehren, bevor sie staatliche Unterstützung bekommen. "Damit wird die Lebensleistung eines jeden respektiert", sagte Parteichef Sigmar Gabriel in Berlin. Am Kern der Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder müsse sich nichts ändern. Aber Teile hätten bei den Menschen "zu erheblicher Verunsicherung beigetragen".

Zwei Monate vor der wichtigen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nimmt die SPD damit Korrekturen vor, von denen sie sich auch mehr Rückhalt bei den Wählern verspricht. Auch den Übergang vom Arbeitslosengeld I zu Hartz IV will die SPD stärker abfedern. Der bisherige, auf zwei Jahre begrenzte Übergangszuschlag von bis zu 160 Euro im Monat soll so "weiterentwickelt" werden, dass sich lange Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern darin niederschlagen.

Zudem plädiert die SPD für eine strengere Regulierung der Zeitarbeit sowie für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe der von den Gewerkschaften geforderten 8,50 Euro. Vorgeschlagen wird zudem ein "sozialer Arbeitsmarkt": Mit Mehrausgaben von drei Milliarden Euro sollen 200.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Arbeitslose entstehen, die ansonsten keine Jobchance hätten.

Einer Umfrage zufolge sind fast drei Viertel der Deutschen dafür, dass Hartz-IV-Empfänger für ihr Geld arbeiten gehen sollten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Leipziger Instituts für Marktforschung im Auftrag der "Leipziger Volkszeitung". 71 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Hartz IV nur ausgezahlt werden sollte, wenn in zumutbarer Weise dafür gearbeitet wird. Zugleich lehnten die meisten Befragten eine generelle Kürzung von Hartz IV ab. Für eine pauschale Erhöhung plädierten 24 Prozent der Befragten. Genauso viele befürworteten eine deutliche Erhöhung der Regelsätze für Kinder, 76 Prozent votierten für Gutscheine.

hen/dpa/Reuters

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22.03.2010 von Kontrastprogramm:

[QUOTE=seyinphyin;5226887] Zuwenig war es offensichtlich aber nicht! mehr...

22.03.2010 von Kontrastprogramm:

Er darf sich alles kaufen, muss halt nur ein bisschen haushalten. mehr...

22.03.2010 von seyinphyin: ...

*gähn* Das soziokulturelle Existenzminium errechnet sich nicht aus Löhnen, sondern aus Preisen, die nämlich zur Deckung nötig sind. Ein Mindestlohn kann dann darauf aufbauen, indem man das Lohnabstandsniveau darauf anwendet. [...] mehr...

22.03.2010 von Kontrastprogramm:

Nun, wer nichts anderes findet, muss dann eben erst mal "ehrenhalber" ran. mehr...

22.03.2010 von ALG III: Meine zweite Niere

Um etwas hinzuzuverdienen (ich würde gerne mal Urlaub machen), erwäge ich, eine meiner beiden Nieren zu spenden. - Die Frage ist: Wird mir der Erlös von der ARGE auf mein Existenzminimum angerechnet? - Meine Sachbearbeiterin [...] mehr...

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Die Hartz-Reformen

Arbeitslosengeld I

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

Arbeitslosengeld II

Hartz IV/SGB II

ARGE/Jobcenter

Peter Hartz


Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.





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