ThemaKunduz-AffäreRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
15.03.2010
 

Bundesanwaltschaft zu Afghanistan

"Nichtinternationaler bewaffneter Konflikt"

Oberst Georg Klein: Zuständig für seinen Fall ist jetzt die BundesanwaltschaftZur Großansicht
AP

Oberst Georg Klein: Zuständig für seinen Fall ist jetzt die Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft bewertet die Situation in Afghanistan als "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt". Was klingt wie juristische Wortklauberei, ist entscheidend für die rechtliche Bewertung der Kunduz-Affäre - und für ein mögliches Verfahren gegen Oberst Klein.

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wird sich tiefergehend mit der Kunduz-Affäre befassen. Zwar hat die Behörde formell noch nicht entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein wegen des von ihm befohlenen Luftangriffs am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kunduz eingeleitet wird. Ein Sprecher teilte jedoch am Montag mit, dass die Behörde die Situation in Afghanistan als einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" bewertet. Damit sei die Bundesanwaltschaft zuständig.

Der Maßstab für die rechtliche Bewertung ergebe sich damit vorrangig aus den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs, so der Sprecher. Dieses gibt den Soldaten eine größeren Spielraum als das normale Strafrecht. Die abschließende Bewertung zum Handeln von Oberst Klein dauert nach Angaben des Sprechers an. Zu Details werde sich die Bundesanwaltschaft erst nach Abschluss dieser Prüfung äußern. Bis dahin würden voraussichtlich noch einige Wochen vergehen.

Bei dem Bombardement waren bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Die Bundesregierung hatte den deutschen Afghanistan-Einsatz als "bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts" eingestuft.

Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte die Entscheidung. Damit werde klar, dass es sich in Afghanistan um "eine Art Guerillakrieg" handelt, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch. Der Maßstab für die rechtliche Bewertung militärischen Vorgehens sei damit vorrangig das Völkerstrafgesetzbuch. Kirsch betonte, für die Soldaten im Einsatz bedeute das eine höhere Rechtssicherheit.

Blieb die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Klein hatte vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags angegeben, er habe den Angriff befohlen, um seine Soldaten zu schützen. Mit der neuen Einordnung der Ermittlungen unter das Völkerstrafgesetzbuch muss nunmehr geprüft werden, ob eine Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Sollte keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Befehls festgestellt werden, wäre Oberst Klein schuldfrei.

Derweil streiten Koalition und Opposition im Untersuchungsausschuss weiter über die Frage, wann das Verteidigungsministerium in Berlin von zivilen Opfern Kenntnis erlangte. "Es sind definitiv nicht alle Informationen so in Berlin wahrgenommen worden, wie sie in Mazar-e-Sharif weitergeleitet wurden", sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nach einer ersten Anhörung des damals zuständigen Isaf-Regionalkommandeurs, Brigadegeneral Jörg Vollmer. Für den verteidigungspolitischen Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, stellt sich die Frage, ob Informationen über zivile Opfer im Wahlkampf vertuscht werden sollten oder "chaotische Zustände" im Ministerium geherrscht hätten.

Entschärft werden konnte indes der Ausschuss-Streit über die Reihenfolge der Zeugenladung. In Zukunft sollen Vertreter von Koalition und Opposition Zeugen abwechselnd benennen können, entschied der Ausschuss. Fest steht bereits, dass Guttenberg am 22. April vom Ausschuss gehört wird.

otr/dpa/ddp

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 3396 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
16.05.2010 von wolschy: Gesunder Menschenverstand

Nun hoffe ich mal Herr Hans58, dass die Zahl derjenigen, die sich für den Eroberungsfeldzug des Westens um die Einflusssphäre Afghanistan bemühen, weiter schrumpfen wird, schließlich hat der gesamte Einsatz in der deutschen [...] mehr...

16.05.2010 von Sumerer:

Das, Hans58, macht die Qualität des Taos aus, wenn man bewaffnet dort spazieren geht. mehr...

16.05.2010 von turo: Er wurde wegen eines Kriegsverbrechens

verurteilt. Punkt. Für die amerkanische Militärjustiz sind weder Sie noch ich verantwortlich. Bitte, noch mehr son Käse. mehr...

16.05.2010 von sitiwati: Sie sind

Gut, My lai als Vorfall zu bezeichnen, aber hallo, lesen Sie erst mal unter google.de my lai, ein absurter Gedanken my lai und die toten AFG bei den Tanker zu vergleichen, der verantwortlich US Offizier wurde zu lebenslanger [...] mehr...

16.05.2010 von turo: Glaube ich nicht

Sehen Sie sich bitte den Beitrag an, den ich Herrn Wolschy gewidmet habe. Er trifft aber auch auf Ihre Einschätzung zu. Wir können auch wetten, dass Herr Oberst Klein nie nach dem StGB oder VSTGB verurteilt werden wird. [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Kunduz-Affäre

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Chronologie der Bombennacht

Klicken Sie auf die Zeiten für Details der Bombennacht vom 3. auf den 4. September 2009...

20.00 bis 22.30 Uhr Ortszeit

22.30 bis 1.30 Uhr

1.30 bis 2.30 Uhr

Im Morgengrauen

Mittags


Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftangriff bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)Zur Großansicht
DER SPIEGEL

Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftangriff bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)

Die wichtigsten Kunduz-Berichte

Klicken Sie auf die Überschriften für Details...

Der Nato-Bericht

Die zweiseitige Meldung von Oberst Klein

Der Bericht der Feldjäger

Der Bericht des Roten Kreuzes

Der "Initial Action Team"-Report






TOP



TOP