Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wird sich tiefergehend mit der Kunduz-Affäre befassen. Zwar hat die Behörde formell noch nicht entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein wegen des von ihm befohlenen Luftangriffs am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kunduz eingeleitet wird. Ein Sprecher teilte jedoch am Montag mit, dass die Behörde die Situation in Afghanistan als einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" bewertet. Damit sei die Bundesanwaltschaft zuständig.
Der Maßstab für die rechtliche Bewertung ergebe sich damit vorrangig aus den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs, so der Sprecher. Dieses gibt den Soldaten eine größeren Spielraum als das normale Strafrecht. Die abschließende Bewertung zum Handeln von Oberst Klein dauert nach Angaben des Sprechers an. Zu Details werde sich die Bundesanwaltschaft erst nach Abschluss dieser Prüfung äußern. Bis dahin würden voraussichtlich noch einige Wochen vergehen.
Bei dem Bombardement waren bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Die Bundesregierung hatte den deutschen Afghanistan-Einsatz als "bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts" eingestuft.
Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte die Entscheidung. Damit werde klar, dass es sich in Afghanistan um "eine Art Guerillakrieg" handelt, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch. Der Maßstab für die rechtliche Bewertung militärischen Vorgehens sei damit vorrangig das Völkerstrafgesetzbuch. Kirsch betonte, für die Soldaten im Einsatz bedeute das eine höhere Rechtssicherheit.
Blieb die Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Klein hatte vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags angegeben, er habe den Angriff befohlen, um seine Soldaten zu schützen. Mit der neuen Einordnung der Ermittlungen unter das Völkerstrafgesetzbuch muss nunmehr geprüft werden, ob eine Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Sollte keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Befehls festgestellt werden, wäre Oberst Klein schuldfrei.
Derweil streiten Koalition und Opposition im Untersuchungsausschuss weiter über die Frage, wann das Verteidigungsministerium in Berlin von zivilen Opfern Kenntnis erlangte. "Es sind definitiv nicht alle Informationen so in Berlin wahrgenommen worden, wie sie in Mazar-e-Sharif weitergeleitet wurden", sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nach einer ersten Anhörung des damals zuständigen Isaf-Regionalkommandeurs, Brigadegeneral Jörg Vollmer. Für den verteidigungspolitischen Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, stellt sich die Frage, ob Informationen über zivile Opfer im Wahlkampf vertuscht werden sollten oder "chaotische Zustände" im Ministerium geherrscht hätten.
Entschärft werden konnte indes der Ausschuss-Streit über die Reihenfolge der Zeugenladung. In Zukunft sollen Vertreter von Koalition und Opposition Zeugen abwechselnd benennen können, entschied der Ausschuss. Fest steht bereits, dass Guttenberg am 22. April vom Ausschuss gehört wird.
otr/dpa/ddp
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Nun hoffe ich mal Herr Hans58, dass die Zahl derjenigen, die sich für den Eroberungsfeldzug des Westens um die Einflusssphäre Afghanistan bemühen, weiter schrumpfen wird, schließlich hat der gesamte Einsatz in der deutschen [...] mehr...
Das, Hans58, macht die Qualität des Taos aus, wenn man bewaffnet dort spazieren geht. mehr...
verurteilt. Punkt. Für die amerkanische Militärjustiz sind weder Sie noch ich verantwortlich. Bitte, noch mehr son Käse. mehr...
Gut, My lai als Vorfall zu bezeichnen, aber hallo, lesen Sie erst mal unter google.de my lai, ein absurter Gedanken my lai und die toten AFG bei den Tanker zu vergleichen, der verantwortlich US Offizier wurde zu lebenslanger [...] mehr...
Sehen Sie sich bitte den Beitrag an, den ich Herrn Wolschy gewidmet habe. Er trifft aber auch auf Ihre Einschätzung zu. Wir können auch wetten, dass Herr Oberst Klein nie nach dem StGB oder VSTGB verurteilt werden wird. [...] mehr...
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