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23.03.2010
 

Kunduz-Affäre

Bundesanwälte laden Oberst Klein vor

Von Matthias Gebauer

Oberst Klein: "Ich war der festen Überzeugung, keine unbeteiligten Zivilisten zu treffen"Zur Großansicht
AP

Oberst Klein: "Ich war der festen Überzeugung, keine unbeteiligten Zivilisten zu treffen"

Deutschlands oberste Staatsanwälte starten ihre Ermittlungen gegen Oberst Klein: In dieser Woche müssen der Bundeswehrkommandeur, sein Flugoffizier und zwei weitere Soldaten in Karlsruhe zum umstrittenen Bombenbefehl von Kunduz aussagen. Um eine Anklage wegen Kriegsverbrechen werden sie wohl herumkommen.

Berlin - "Ich weiß, dass durch meine Entscheidung Menschen gestorben sind. Es ist daher selbstverständlich, dass diese Entscheidung überprüft wird." Diese Sätze stammen von dem deutschen Oberst Georg Klein. Mit ihnen begann er am 10. Februar 2010 um kurz nach 11 Uhr seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags. Mehr als fünf Stunden lang verteidigte er damals seinen Befehl, am frühen Morgen des 4. Septembers 2009 zwei tödliche Bomben über einem Flussbett nahe der nordafghanischen Provinzstadt Kunduz abzuwerfen.

Für seine offenen Worte vor dem Bundestagsgremium erntete Klein viel Respekt. Diese Woche nun muss sich der deutsche Oberst bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe rechtfertigen. Seit dem 12. März ermittelt die Behörde offiziell gegen ihn und den Flugleitoffizier Markus W. wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerrecht. Will heißen: Die Ermittler sollen herausfinden, ob der Bombenangriff, bei dem auch viele Zivilisten ums Leben kamen, ein Kriegsverbrechen war oder nicht.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE haben Deutschlands ranghöchste Fahnder außer Klein und dem nach dem Bombenabwurf zum Oberfeldwebel beförderten W. auch noch den an dem Befehl beteiligten Geheimdiensthauptmann N. und den Hauptfeldwebel V. als Zeugen vorgeladen. Beide gehören zur geheimen "Task Force 47", die etwa zur Hälfte aus Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) besteht. Nach Aussagen der Bundeswehr ist jedoch nur V. ein KSK-Mann, er soll in der Nacht das Protokoll der Ereignisse verfasst haben.

Die Vernehmungen haben bereits begonnen. Zuerst sind die beiden Zeugen geladen. Geheimdiensthauptmann N. wird über die afghanische Quelle, die er führte und die ihm telefonisch Hinweise über die beiden entführten Laster lieferte, aussagen. Ebenfalls zum Ablauf werden die Bundesanwälte den KSK-Mann V. eingehend befragen. Erst Ende der Woche sollen dann Markus W., der in der Nacht unter dem Funknamen "Red Baron 20" agierte, und nach ihm Oberst Klein verhört werden.

Das Verfahren gegen Klein wird wohl bald eingestellt

Mit der Vorladung kommt Bewegung in die juristische Aufarbeitung der Kunduz-Affäre. Zunächst hatten Beobachter angenommen, die Bundesanwaltschaft wolle für ihre Arbeit die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwarten. Nun aber rechnen Beobachter und die Bundesregierung mit einem recht schnellen Ergebnis der Prüfung. In internen Papieren des Justizministeriums, die SPIEGEL ONLINE vorliegen, heißt es bereits, "der materielle Gehalt des Anfangsverdachts bewege sich auf niedrigster Stufe". Nur eine Befragung der Beteiligten könne die Sache aufhellen.

Der entscheidende Satz danach ist für Nichtjuristen kaum zu verstehen und doch aussagekräftig. So umfasst der Verdacht gegen Klein aus Sicht der Bundesanwaltschaft nur einen "Teilbereich der - für die Deliktstruktur von Kriegsverbrechen maßgeblichen - subjektiven Tatseite". Was sich kryptisch anhört, bedeutet faktisch, dass das Verfahren schon sehr bald eingestellt wird. Denn laut dem Völkerstrafgesetzbuch kann ein Kriegsverbrechen nur bestraft werden, wenn der Täter vorsätzlich gehandelt hat: Er müsste also mit Bomben "die Zivilbevölkerung als solche" angegriffen haben.

Für Klein ist der interne Schriftverkehr hilfreich. Konkret bedeutet er, dass dem Offizier für eine Verurteilung Vorsatz nachgewiesen werden müsste. Der liegt aber noch nicht einmal vor, wenn Klein nicht genau wusste, ob sich Zivilpersonen rund um die beiden von den Taliban entführten Tanklastzüge befanden. Laut dem Paragrafen 11 müsste er für eine Bestrafung "sicher" erwartet haben, "dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten (...) militärischen Vorteil steht".

Aussagen aus Karlsruhe haben Präzedenzcharakter

Abseits der formellen Pflicht der Bundesanwälte steht das Verfahren gegen Klein schon jetzt kurz vor der Einstellung. Allein aus der Lektüre des Protokolls seiner Vernehmung vor dem Ausschuss ergibt sich, dass Karlsruhe ihm einen Vorsatz nicht nachweisen kann. Wörtlich sagte er vor dem Gremium: "Ich war der festen Überzeugung, durch den Waffeneinsatz keine unbeteiligten Zivilisten zu treffen." Klein sagte sogar, er hätte die Flugzeuge abdrehen lassen, wenn er den Tod von Zivilisten hätte befürchten müssen.

Einen Vorsatz des deutschen Offiziers gab es demnach nicht.

Für die Bundeswehr und vor allem die Soldaten in Afghanistan hat das Verfahren gegen Klein zentrale Bedeutung, denn die Aussagen und Einschätzungen aus Karlsruhe haben Präzedenzcharakter. Nach der politischen Festlegung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), in Afghanistan handele es sich um einen nicht internationalen bewaffneten Konflikt, ist dies nun auch von der Justiz bestätigt worden. Soldaten müssen demzufolge nicht mehr befürchten, für den Einsatz von tödlicher Gewalt nach dem Strafgesetzbuch verfolgt zu werden.

"Im Feld brauchen die Soldaten Mut, aber sicher keine Angst vor einem Staatsanwalt." Auch dieser Satz stammt von Oberst Georg Klein. Als er ihn im Frühsommer 2009 aussprach, war er gerade Kommandeur in Kunduz geworden. Dass er als erster deutscher Offizier wenige Monate später und nur einige Tage vor Ende seiner Rotationszeit einen fatalen Luftschlag befehligen würde, ahnte damals noch niemand. Nach dem Abschluss des Verfahrens gegen ihn bleibt diese "Angst vor einem Staatsanwalt" in Zukunft wohl immerhin seinen Kameraden erspart.

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insgesamt 3396 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
16.05.2010 von wolschy: Gesunder Menschenverstand

Nun hoffe ich mal Herr Hans58, dass die Zahl derjenigen, die sich für den Eroberungsfeldzug des Westens um die Einflusssphäre Afghanistan bemühen, weiter schrumpfen wird, schließlich hat der gesamte Einsatz in der deutschen [...] mehr...

16.05.2010 von Sumerer:

Das, Hans58, macht die Qualität des Taos aus, wenn man bewaffnet dort spazieren geht. mehr...

16.05.2010 von turo: Er wurde wegen eines Kriegsverbrechens

verurteilt. Punkt. Für die amerkanische Militärjustiz sind weder Sie noch ich verantwortlich. Bitte, noch mehr son Käse. mehr...

16.05.2010 von sitiwati: Sie sind

Gut, My lai als Vorfall zu bezeichnen, aber hallo, lesen Sie erst mal unter google.de my lai, ein absurter Gedanken my lai und die toten AFG bei den Tanker zu vergleichen, der verantwortlich US Offizier wurde zu lebenslanger [...] mehr...

16.05.2010 von turo: Glaube ich nicht

Sehen Sie sich bitte den Beitrag an, den ich Herrn Wolschy gewidmet habe. Er trifft aber auch auf Ihre Einschätzung zu. Wir können auch wetten, dass Herr Oberst Klein nie nach dem StGB oder VSTGB verurteilt werden wird. [...] mehr...

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Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftschlag bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)Zur Großansicht
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Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftschlag bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)


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