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08.04.2010
 

Entschädigung

Bundesregierung plant Gesetz gegen zu lange Gerichtsverfahren

Strafgesetzbuch: Künftig könnten Prozesse schneller gehenZur Großansicht
DPA

Strafgesetzbuch: Künftig könnten Prozesse schneller gehen

Dauert ein Justizprozess zu lange, sollen Bürger künftig eine Art Schmerzensgeld erhalten. Ein entsprechendes Gesetz plant Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie kommt damit einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach.

Berlin - Fünf Jahre, sieben Jahre, sogar 15 Jahre hat es schon gegeben. Ein Gerichtsprozess kann sich in Deutschland leicht über einen sehr langen Zeitraum hinziehen. Eine immer wieder zu hörende Begründung dafür: Überlastung der Gerichte. Das soll sich offensichtlich bald ändern: Dauern Verfahren und Ermittlungen zu lange, sollen sich Bürger künftig wirksamer wehren können, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger räumt ihnen demnach das Recht ein, "Verzögerungsrüge" zu erheben und Wiedergutmachung sowie Schadensersatz zu verlangen.

Über die Jahre hinweg können für Betroffene einige tausend Euro zusammenkommen. Denn je Monat Verzögerung soll eine Entschädigung von 100 Euro fällig werden, wenn Richter oder Staatsanwälte zu langsam arbeiten. Besonders säumige Gerichte könnten im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden. Ein Ministeriumssprecher in Berlin bestätigte am Donnerstag den Bericht.

Viele Gerichte klagen seit Jahren, sie seien überlastet und hätten zu wenig Personal. Mit diesem Argument sollen sie künftig aber nicht um Wiedergutmachung und Schadenersatz herumkommen. Personalmangel soll nicht als ausreichender Grund für Verzögerungen anerkannt werden. Auf diese Weise soll offenbar auch eine Personalaufstockung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erzwungen werden. Das wäre unter dem Strich möglicherweise billiger als die ständige Verurteilung zu Entschädigungsleistungen.

Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Ministerin einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Dieser hat die Bundesrepublik wiederholt verurteilt, weil Prozesse zu lange dauerten. Der Gesetzentwurf liegt den Landesjustizministerien nun zur Stellungnahme vor. Bislang können sich die Bürger vor allem mit Dienstaufsichtsbeschwerden wehren, die oft aber nicht viel bringen.

ler/dpa

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