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05.05.2010
 

Steuerhinterziehung

Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt

Die Verteidigung forderte Freispruch, doch das Gericht entschied anders: Karlheinz Schreiber ist zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Ex-Waffenlobbyist von 1988 bis 1993 insgesamt 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat.

Augsburg - Das Landgericht Augsburg lag mit seinem Strafmaß von acht Jahren nah an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Gefängnisstrafe von neun Jahren und sechs Monaten gefordert. Vom Vorwurf der Vorteilsgewährung wegen einer Schmiergeldzahlung an den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) sprach das Gericht Schreiber dagegen frei. Auch von den ursprünglich angeklagten Vorwürfen der Beihilfe zum Betrug, Beihilfe zur Untreue und Bestechung sprach die Kammer Schreiber frei.

Das Urteil stützt sich nach Angaben des Gerichts auf Urkunden, die nicht den geringsten Zweifel an der Steuerhinterziehung durch Schreiber ließen. Der 76-Jährige sei der wirtschaftlich Berechtigte für die beiden Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama gewesen. Das gehe eindeutig aus Unterlagen und Kontovollmachten hervor. "Zahlreiche Barabhebungen durch Schreiber sind urkundlich bewiesen", sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kassierte Schreiber unzweifelhaft 64,75 Millionen Mark (33,1 Millionen Euro) an Provisionen. Dafür sei ihm für die Jahre 1988 bis 1993 die Hinterziehung von Steuern in Höhe von 14,67 Millionen Mark (7,5 Millionen Euro) anzulasten. Außerdem habe er Pfahls (CSU) mit 3,8 Millionen Mark (1,95 Millionen Euro) bestochen, was von der Anklage als strafbare Vorteilsgewährung bewertet wurde. Das Geld verwaltete er über Scheinfirmen auf Tarnkonten.

Schreibers Verteidiger Jan Olaf Leisner und Jens Bosbach hatten die Vorwürfe der Anklage nahezu vollständig zurückgewiesen. "Die Anklage ist in fast allen Punkten gescheitert", sagte Leisner. Von allen ursprünglich angeklagten Punkten sei nur die Steuerhinterziehung übrig geblieben. Bei dieser gehe die Staatsanwaltschaft von falschen Zahlen aus. Statt der 7,5 Millionen Euro dürfe ihr Mandant - wenn überhaupt - nur für etwa 600.000 Euro Steuerhinterziehung bestraft werden.

Eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung wäre nach Auffassung der Verteidiger aber ebenfalls nicht rechtens, sagte Leisner. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Fall des Schreiber vorgeworfenen Verstoßes gegen die sogenannte Rückfallklausel sei wechselnd, es liege damit eine unklare Steuerlage vor. "Solche Zweifel müssen zugunsten des Angeklagten bewertet werden."

Schreiber bestritt die Vorwürfe bis zuletzt

Schreiber war ursprünglich wegen Steuerhinterziehung in Höhe von umgerechnet 12,3 Millionen Euro angeklagt worden. Das Gericht hatte im Verfahren aber zugunsten Schreibers die Finanztransaktionen auf dessen System aus Tarnkonten neu berechnen lassen, wodurch sich der hinterzogene Betrag um fast fünf Millionen Euro verringerte.

Schreiber hatte stets alle Vorwürfe bestritten. Er gilt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre. Eine illegale Parteispende Schreibers an die CDU löste vor zehn Jahren den Sturz des damaligen CDU-Vorsitzenden und heutigen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble aus. Schreiber hatte bei Flugzeug- und Panzerverkäufen nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien 64,75 Millionen Mark (33,1 Millionen Euro) an Provisionen erhalten. Zum Teil hat er diese an Empfänger aus Politik und Wirtschaft weitergeleitet, zum Teil für sich behalten.

Wegen der Vorwürfe liefen in Augsburg seit 15 Jahren Ermittlungen gegen Schreiber. Erst im August vergangenen Jahres wurde der aus dem bayerischen Kaufering stammende Geschäftsmann nach einem zähen Auslieferungsverfahren aus seiner Wahlheimat Kanada nach Deutschland überstellt.

Die Spendenaffäre war nicht mehr Gegenstand des Schreiber-Prozesses.

ffr/AFP/apn/dpa

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06.05.2010 von Monsieur Rainer: Mail an den Moderator

Wird mein Beitrag von heute morgen 08:18 Uhr eingestellt oder fällt er unter die Zensur, weil er möglicherweise nicht politisch korrekt, oder einfach nicht "comme il faut" ist ? mehr...

05.05.2010 von Gebetsmühle: da hamse recht

das gerechte strafmaß wäre: 15 jahre knast für steuerhinterziehung in millionenhöhe lebenslänglich mit sicherungsverwahrung für kinderschänderei und nix andres. mehr...

05.05.2010 von Josef Ritter: der ehrlich ist der dumme hier

Rechtzeitig in´s Ausland verduften und dort gut leben. Dann wird man hier sogar noch gefeiert, hoffiert und kriegt auch noch von Mercedes-Benz einen Altersarbeitsplatz. Den natürlich bei der GB Filiale - sonst müßten hier ja [...] mehr...

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wer nicht viele millionen an steuern hinterzieht braucht nicht 8 jahre in haft. das ist doch einfach. ich hinterzieh keine zig milionen, also muss ich nich brummen. aber ich habe ein leben lang viele steuern bezahlt. es hätten [...] mehr...

05.05.2010 von Reformhaus: 8 Jahre Gefängnis

Was muss ein normaler Bürger anstellen, um zu 8 Jahren Haft verurteilt zu werden, wenn er nicht die Möglichkeit hat, Millionen an Steuern zu hinterziehen? Mit dem Urteil wird Schreiber zum Steuer-Märtyrer und Deutschland hat [...] mehr...

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Hintergrund: Schreibers bestechende Argumente

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Seit 1995 beschäftigt die sogenannte Schreiber-Affäre die Republik - benannt nach dem Geschäftsmann Karlheinz Schreiber. Mit einem gewaltigen Aufwand haben die Augsburger Staatsanwälte Schreibers Geschäfte durchleuchtet. 1999 löste die Schreiber-Affäre den Parteispendenskandal der CDU und den Chefwechsel von Wolfgang Schäuble zu Angela Merkel aus. mehr zu Karlheinz Schreiber...

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Chronologie: Die Jagd auf Schreiber

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Oktober: Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.

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