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05.06.2010
 

Verfassungsbeschwerden

Karlsruhe prüft Euro-Rettung

Peter Gauweiler (CSU): Verfassungsbeschwerde gegen RettungsschirmZur Großansicht
dpa

Peter Gauweiler (CSU): Verfassungsbeschwerde gegen Rettungsschirm

Das Bundesverfassungsgericht prüft, eine einstweilige Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm zu erlassen. Damit könnte das Gericht der Bundesregierung vorläufig verbieten, die deutschen Bürgschaften zu aktivieren. Gegen das Rettungspaket liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor.

Karlsruhe - Die Prüfung ausgelöst hat eine Verfassungsbeschwerde des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU). Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte auf Gauweilers Beschwerde hin nach Informationen des SPIEGEL ausdrücklich um Stellungnahmen diverser Stellen gebeten: Er leitete sie an die Bundesregierung, den Bundestag, das Bundespräsidialamt, sämtliche Landesregierungen, die Europäischen Zentralbank und die Deutsche Bundesbank weiter und bat um Rückmeldung. Es geht Voßkule um einen Antrag auf einstweilige Anordnung, den Gauweiler mit seiner Klage verbunden hat. Gauweiler hat in Karlsruhe auch schon gegen den Vertrag von Lissabon Beschwerde eingelegt. Ihn störe, "dass weiter unkontrollierte Macht an die EU-Gremien abgegeben wird".

Die Bundesregierung hat nach SPIEGEL-Informationen inzwischen erwidert, wenn die einstweilige Anordnung erginge, könnte dies eine "sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall" gefährdeter EU-Staaten nach sich ziehen. Darüber hinaus betont die Regierung, der von den Mitgliedstaaten in Brüssel beschlossene Euro-Rettungspakt stelle "keine rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarung, sondern nur eine politische Absichtserklärung dar".

Neben der Beschwerde Gauweilers sind nach Auskunft des Verfassungsgerichts bislang drei weitere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm eingegangen. In dieser Woche wollen auch die ebenfalls aus dem Lissabon-Verfahren bekannten Beschwerdeführer um den Verfassungsjuristen und Finanzwissenschaftler Markus Kerber Klage einreichen. Deren Ziel ist es, dass Karlsruhe die aufgeworfenen europarechtlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegt.

Würde es zu einem Zahlungsausfall Griechenlands kommen, wäre nach übereinstimmender Einschätzung von Europäischer Zentralbank und Europäischer Kommission die Finanzstabilität der Euro-Zone insgesamt in Gefahr. Das wäre erst recht der Fall, wenn einem weiteren Euro-Land die Zahlungsunfähigkeit drohen würde.

Ifo-Chef gegen Rettungspaket

Kritik am Euro-Rettungspaket äußert auch Hans-Werner Sinn. Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung befürchtet realwirtschaftliche Nachteile für Deutschland infolge des Rettungspakets für europäische Krisenstaaten. "Mit den Hilfsprogrammen verschaffen wir unseren Konkurrenten am Kapitalmarkt die notwendige Bonität, um deutschen Häuslebauern und dem Mittelstand weiterhin Kredite vor der Nase wegschnappen zu können. Das Rettungspaket dämpft somit das Wachstum in Deutschland", schreibt Sinn vom in einem Gastbeitrag für die "Wirtschaftswoche".

Sinn argumentiere, die Einführung des Euro habe zu einem Boom in Südeuropa geführt, der überwiegend mit Auslandskapital finanziert worden sei. "Das Kapital kam vor allem aus Deutschland, wo es privaten und öffentlichen Investitionen entzogen wurde. Deshalb erschlaffte Deutschland spiegelbildlich zum Erblühen der südeuropäischen Staaten", argumentiert Sinn. Die Euro-Krise könne dieser Entwicklung ein Ende bereiten, "weil das deutsche Sparkapital nun nicht mehr weiß, wohin". Somit würde wieder mehr Geld im Inland investiert.

Das Rettungsprogramm für europäische Krisen-Staaten schwäche diesen Effekt jedoch nun ab. Da die Risikozuschläge für Staatsanleihen dadurch gesunken seien, werde in Deutschland "die Kapitalflucht wieder etwas erleichtert".

cis/ssu/ddp

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