ThemaKunduz-AffäreRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
10.06.2010
 

Tanklaster-Angriff bei Kunduz

Opfer-Vertreter verlangen neue Ermittlungen gegen Oberst Klein

Von John Goetz und Dietmar Hipp

Ausgebrannte Wracks am Kunduz-Fluss (Archivbild): Anwälte wollen weitere ErmittlungenZur Großansicht
AP

Ausgebrannte Wracks am Kunduz-Fluss (Archivbild): Anwälte wollen weitere Ermittlungen

Kommt es doch noch zu einem Prozess gegen Bundeswehroberst Klein? Anwälte der Opfer des Luftangriffs von Kunduz fordern die Fortführung des Ermittlungsverfahrens. Sie verweisen auf bisher unbekannte Tatsachen und neue Opferzahlen.

Berlin/Karlsruhe - Die Anwälte von afghanischen Opfern des Tanklaster-Bombardements von Kunduz wollen sich nicht mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens in dem Fall abfinden. Sie fordern, dass der verantwortliche Bundeswehroberst Georg Klein sowie seinen Flugleitoffizier zur Rechenschaft gezogen werden.

In einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck nach Informationen von SPIEGEL ONLINE beantragt, "das Ermittlungsverfahren" gegen die bisher namentlich beschuldigten Soldaten "sowie gegen sämtliche weitere in Frage kommende Personen fortzuführen". Dies gelte "bezüglich aller in Frage kommender Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch", insbesondere Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung.

Darüber hinaus bereitet Kaleck zusammen mit Kollegen eine "zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz der Verletzten und Hinterbliebenen" des Kunduz-Bombardements gegen das Verteidigungsministerium vor. Kaleck vertritt den Vater von zwei Kindern, die im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Luftangriff zu Tode gekommen waren, als sie bei den Tanklastzügen Kraftstoff holen wollten.

Bei dem Bombardement zweier von Taliban Anfang September 2009 entführter Tanklastzüge waren nach offiziellen afghanischen Angaben 73 Menschen zu Tode gekommen. Unter den Opfern waren neben bewaffneten Aufständischen offenkundig zahlreiche unbewaffnete Dorfbewohner und Kinder.

Anwalt spricht von "neuen Tatsachen"

Zur Begründung seines Antrags zur Strafverfolgung führt Kaleck aus, für die weiter notwendigen Ermittlungen sei nun wieder die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig, nachdem die Bundesanwaltschaft eine Strafbarkeit der verantwortlichen Bundeswehrangehörigen nach den aus militärischer Sicht großzügigeren Regeln des Völkerstrafgesetzbuchs abgelehnt habe. Ungeachtet der entgegenstehenden Auffassung der Bundesanwaltschaft sei die Anwendung des zivilen Strafgesetzbuchs nun Aufgabe der sächsischen Staatsanwaltschaft.

In der Sache hätten sich inzwischen "neue Tatsachen ergeben", die Anlass zur Wiederaufnahme oder Fortführung des Verfahrens gäben. So sei die Bundesanwaltschaft von einer falschen Anzahl und Zuordnung der Opfer ausgegangen:

  • Der zwölf Jahre alte Sohn seines Mandanten etwa sei auf der von den Karlsruher Ermittlern verwendeten Liste der afghanischen Untersuchungskommission als bewaffneter 22-Jähriger ausgegeben worden.
  • Darüber hinaus gebe es auch Tote aus Ortschaften, die von der Untersuchung nicht erfasst wurden.
  • Auch die Recherche zweier Fotografen zeige, dass "offensichtlich mehr Personen zu Schaden gekommen sind", als von der Bundesanwaltschaft berücksichtigt.
  • Zudem erlaubten Aussagen der Verletzten und Hinterbliebenen, die zum Zeitpunkt des Einstellungsbeschlusses der Bundesanwaltschaft im April noch nicht vorgelegen hätten, inzwischen "eine sehr viel eindeutigere Einschätzung der Situation auf der Sandbank" im Kunduz-Fluss.

Die Ermittlung der genauen Anzahl der Geschädigten sei "für ein Strafverfahren zu Tötungsdelikten unerlässlich", so Kaleck. Ebenso "essentiell" sei es, "Ermittlungen bezüglich der Geschehnisse am Tatort selbst anzustellen. Beides sei durch die Ermittler von Generalbundesanwältin Monika Harms bislang "nicht erfolgt".

So seien die beiden Piloten der beteiligten US-amerikanischen F-15-Kampfjets ebensowenig vernommen worden wie der eines B-1-Bombers. Auch der afghanische Informant, auf dessen Angaben sich Oberst Klein gestützt hatte, sei "zu ermitteln und zu befragen", ebenso wie der Übersetzer und die beiden Bundeswehrsoldaten, die an der Weiterleitung der Angaben des Informanten mitgewirkt hätten.

Weiter sei es erforderlich, dass unabhängige Sachverständige zur Situation in Afghanistan und zu "Fragen der technischen und praktischen militärischen Möglichkeiten in der Situation des 3. Septembers gehört werden".

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 859 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
03.06.2010 von henningr:

Ich weiss nicht was in das Pentagon geflogen ist, evtl. wars auch eine Passagiermachine, wobei etliche Piloten sagen, dass das Flugmanöver, das unterstellt wird, kaum durchführbar ist, nicht mal vom besten der besten Piloten. [...] mehr...

03.06.2010 von chris7516: Taliban

(1) Ich habe von "irgendwelchen Koranschülern" gesprochen um die "Taliban" vor dem ethymologischen Hintergrund des Begriffes "Taliban/Talib" abzugrenzen von Menschen, die ein Koranschule besuchen. [...] mehr...

03.06.2010 von doctorwho:

sorry hans , es war weder belehrend noch anmassend gemeint , ich wollte nur darauf hinweisen , dass die taliban eben nicht aus dem luftleeren raum aufgetaucht sind , sondern allerhöchstens vorher mangels interesse/verständnis [...] mehr...

03.06.2010 von doc 123:

Es geht doch vielmehr um die Frage, ob überhaupt ein Flugzeug in das Pentagon geflogen worden ist. Haben Sie schon einmal das Loch, das am Ende stehen sollte, ein nahzu rundes Loch, gesehen und angeblich ohne jede Trümmer, die [...] mehr...

03.06.2010 von doctorwho:

ach wissen sie , "irgendwelche aufgebrachte araber" oder ähnliches hat brzesinski schon 1979 als eher vernachlässigenswert empfunden , sobald sie den job für ihn erledigt hatten , sie machen es mit dieser begriffswahl [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Kunduz-Affäre

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftangriff bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)Zur Großansicht
DER SPIEGEL

Tod im Flussbett: Grafische Rekonstruktion von Taliban-Überfall und Nato-Luftangriff bei Kunduz (Angaben in Ortszeit)


Chronologie der Bombennacht

Klicken Sie auf die Zeiten für Details der Bombennacht vom 3. auf den 4. September 2009...

20.00 bis 22.30 Uhr Ortszeit

22.30 bis 1.30 Uhr

1.30 bis 2.30 Uhr

Im Morgengrauen

Mittags


Die wichtigsten Kunduz-Berichte

Klicken Sie auf die Überschriften für Details...

Der Nato-Bericht

Die zweiseitige Meldung von Oberst Klein

Der Bericht der Feldjäger

Der Bericht des Roten Kreuzes

Der "Initial Action Team"-Report





TOP



TOP