Von John Goetz und Dietmar Hipp
Berlin/Karlsruhe - Die Anwälte von afghanischen Opfern des Tanklaster-Bombardements von Kunduz wollen sich nicht mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens in dem Fall abfinden. Sie fordern, dass der verantwortliche Bundeswehroberst Georg Klein sowie seinen Flugleitoffizier zur Rechenschaft gezogen werden.
In einem Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck nach Informationen von SPIEGEL ONLINE beantragt, "das Ermittlungsverfahren" gegen die bisher namentlich beschuldigten Soldaten "sowie gegen sämtliche weitere in Frage kommende Personen fortzuführen". Dies gelte "bezüglich aller in Frage kommender Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch", insbesondere Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung.
Darüber hinaus bereitet Kaleck zusammen mit Kollegen eine "zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz der Verletzten und Hinterbliebenen" des Kunduz-Bombardements gegen das Verteidigungsministerium vor. Kaleck vertritt den Vater von zwei Kindern, die im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Luftangriff zu Tode gekommen waren, als sie bei den Tanklastzügen Kraftstoff holen wollten.
Bei dem Bombardement zweier von Taliban Anfang September 2009 entführter Tanklastzüge waren nach offiziellen afghanischen Angaben 73 Menschen zu Tode gekommen. Unter den Opfern waren neben bewaffneten Aufständischen offenkundig zahlreiche unbewaffnete Dorfbewohner und Kinder.
Anwalt spricht von "neuen Tatsachen"
Zur Begründung seines Antrags zur Strafverfolgung führt Kaleck aus, für die weiter notwendigen Ermittlungen sei nun wieder die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig, nachdem die Bundesanwaltschaft eine Strafbarkeit der verantwortlichen Bundeswehrangehörigen nach den aus militärischer Sicht großzügigeren Regeln des Völkerstrafgesetzbuchs abgelehnt habe. Ungeachtet der entgegenstehenden Auffassung der Bundesanwaltschaft sei die Anwendung des zivilen Strafgesetzbuchs nun Aufgabe der sächsischen Staatsanwaltschaft.
In der Sache hätten sich inzwischen "neue Tatsachen ergeben", die Anlass zur Wiederaufnahme oder Fortführung des Verfahrens gäben. So sei die Bundesanwaltschaft von einer falschen Anzahl und Zuordnung der Opfer ausgegangen:
Die Ermittlung der genauen Anzahl der Geschädigten sei "für ein Strafverfahren zu Tötungsdelikten unerlässlich", so Kaleck. Ebenso "essentiell" sei es, "Ermittlungen bezüglich der Geschehnisse am Tatort selbst anzustellen. Beides sei durch die Ermittler von Generalbundesanwältin Monika Harms bislang "nicht erfolgt".
So seien die beiden Piloten der beteiligten US-amerikanischen F-15-Kampfjets ebensowenig vernommen worden wie der eines B-1-Bombers. Auch der afghanische Informant, auf dessen Angaben sich Oberst Klein gestützt hatte, sei "zu ermitteln und zu befragen", ebenso wie der Übersetzer und die beiden Bundeswehrsoldaten, die an der Weiterleitung der Angaben des Informanten mitgewirkt hätten.
Weiter sei es erforderlich, dass unabhängige Sachverständige zur Situation in Afghanistan und zu "Fragen der technischen und praktischen militärischen Möglichkeiten in der Situation des 3. Septembers gehört werden".
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Ich weiss nicht was in das Pentagon geflogen ist, evtl. wars auch eine Passagiermachine, wobei etliche Piloten sagen, dass das Flugmanöver, das unterstellt wird, kaum durchführbar ist, nicht mal vom besten der besten Piloten. [...] mehr...
(1) Ich habe von "irgendwelchen Koranschülern" gesprochen um die "Taliban" vor dem ethymologischen Hintergrund des Begriffes "Taliban/Talib" abzugrenzen von Menschen, die ein Koranschule besuchen. [...] mehr...
sorry hans , es war weder belehrend noch anmassend gemeint , ich wollte nur darauf hinweisen , dass die taliban eben nicht aus dem luftleeren raum aufgetaucht sind , sondern allerhöchstens vorher mangels interesse/verständnis [...] mehr...
Es geht doch vielmehr um die Frage, ob überhaupt ein Flugzeug in das Pentagon geflogen worden ist. Haben Sie schon einmal das Loch, das am Ende stehen sollte, ein nahzu rundes Loch, gesehen und angeblich ohne jede Trümmer, die [...] mehr...
ach wissen sie , "irgendwelche aufgebrachte araber" oder ähnliches hat brzesinski schon 1979 als eher vernachlässigenswert empfunden , sobald sie den job für ihn erledigt hatten , sie machen es mit dieser begriffswahl [...] mehr...
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